Völkerrecht und juristische Grundlagen des Asyl- und Flüchtlingsrechts
Wohltuend sachlich und informativ verlief die heutige Vortragsveranstaltung bei der Konrad-Adenauer-Stiftung. Mit Prof. Dr. Harald Dörig, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, hatte die KAS einen der kompetentesten Referenten auf diesem Gebiet gewonnen. Seit 14 Jahren ist es im Senat für Ausländer- und Asylrecht. Er berät die Politik – leider ist aber die Politik auch häufig beratungsresistent. Im Gegensatz dazu hörten aber heute Abend die rund 100 Gäste im Collegium Maius der Alten Universität aufmerksam zu, fragten nach und diskutierten mit.
Ausgehend vom Grundgesetz und der Genfer Flüchtlingskonvention erläuterte Dörig nicht nur die Begrifflichkeiten (die in der öffentlichen Diskussion häufig durcheinander gewürfelt werden), sondern auch die unterschiedlichen rechtlichen Hintergründe. Wer als politisch Verfolgter Asylrecht geniest, wer Flüchtling ist weil er diskriminiert wird und wer als „Person mit subsidiären Schutz“ gilt erläuterte er ebenso. Die Regelung, wer wo Schutz erfährt und wie die Aufnahme- und Bearbeitungspraxis in Europa sich trotz einheitlichem Recht unterscheidet war ebenfalls eines seiner Vortragsthemen.
Dörig erläuterte unter welchen Umständen (Schengener Grenzkodex) innereuropäische Grenzkontrollen möglich sind. In der anschließenden Diskussion ging es darüber hinaus um viele weitere aktuelle Fragen und natürlich auch um die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen. Viele Juristen meldeten sich zu Wort und immerhin auch einige Politiker. Insofern habe ich Hoffnung, dass die Worte von Dörig auch über den Abend hinaus zu einer Versachlichung beitragen.