Antwort zur Israel Flagge am Rathaus

Mein Freund Arye Shalicar, Pressesprecher der israelischen Armee, postet nahezu täglich Fotos im Internet, die ihm aus Deutschland geschickt werden und auf denen vor Rathäusern Israel-Fahnen als Zeichen der Solidarität wehen. Ich freue mich jedes Mal darüber, werde aber dabei auch immer wieder an die diesbezügliche Diskussion in Erfurt erinnert.

Vor dem Thüringer Landtag weht die Fahne Israels immer noch, vor dem Erfurter Rathaus nicht. Nach der kontroversen Diskussion dazu und der Behauptung der Erfurter Stadtverwaltung, dass die Thüringer Flaggenverordnung dies nicht erlauben würde, habe ich eine offizielle Stadtratsanfrage gestellt.

Die Antwort aus dem Innenministerium ist nunmehr nach sechs Wochen da und siehe da, es wäre erlaubt. Allerdings verweist die Stadtverwaltung nach wie vor auf Bedenken der Polizei. Offiziell verifizieren lässt sich dies nicht, denn von der Polizei gibt es nichts Schriftliches dazu.

Bei mir bleibt die Enttäuschung darüber, dass mit allerlei Begründungen das erneute hissen einer Israel Flagge verhindert wurde. Nach Meinung der CDU-Stadtratsfraktion hätte dies an der Fassade des Rathauses so stattfinden können, dass ein Diebstahl oder ein Missbrauch der Fahne zu verhindern gewesen wäre – viele Städte in Deutschland und auch der Thüringer Landtag zeigen uns, dass es geht. Nachfolgend der Antworttext zu meiner Anfrage:

Stellungnahme der Stadtverwaltung Erfurt zur Drucksache 2676/23

Festlegung aus der öffentlichen Sitzung HAS vom 14.11.2023 – TOP 8.1.1. Beflaggung des Rathauses (Drucksache 2610/23)

Stellungnahme

Bezugnehmend auf die mündliche Beantwortung der Drucksache 2610/23, Beflaggung des Rathauses, bat der Fragesteller Herr Panse, Fraktion CDU, um nachfolgende Beantwortung:

Ist eine Anbringung der israelischen Flagge an der Rathausfassade möglich?

Kann für das Anbringen der israelischen Flagge eine Sondergenehmigung des Thüringer Innenministeriums erwirkt werden und ist ein Anbringen der Flagge unter Berücksichtigung einer Gefährdungsbeurteilung möglich?

Das Anbringen einer israelischen Flagge ist möglich. Eine Nachfrage beim TLVwA hat ergeben:

„Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude nur für die Erteilung der Genehmigung zur Beflaggung mit der Landesdienstflagge bei besonderen Anlässen zuständig. Die Beflaggung mit anderen als in § 3 Abs. 1 der Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude genannten Flaggen, insbesondere ausländischer Flaggen (folglich auch der israelischen Flagge) bedarf gemäß § 3 Abs. 5 der vorgenannten Verordnung der Genehmigung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK). Diese Genehmigungspflicht gilt nach Auffassung des TMIK jedoch nur für Landesbehörden und nicht für Kommunen. Aus rein beflaggungsrechtlicher Sicht bestehen gegen die von der Stadt Erfurt bereits erfolgte und auch zukünftig beabsichtigte Beflaggung keine Bedenken.

Aus kommunalrechtlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Beflaggung um eine ,,Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft” im Sinne des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 91 Abs. 1 ThürVerf bzw. des § 2 Abs. 1 ThürKO handeln muss und nicht darüber hinaus gehen darf. Um eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wenn die Angelegenheit in der örtlichen Gemeinschaft wurzelt oder einen spezifischen Ortsbezug hat. Ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall vorliegen, ist von der Stadt Erfurt zu prüfen und zu entscheiden.“

Den notwendigen Ortsbezug könnte man tatsächlich durch die Städtepartnerschaft zu Haifa in Israel herstellen. Aus diesem Grund erfolgte auch unmittelbar nach Beginn des Angriffskrieges die Beflaggung, um somit die Solidarität mit Israel zu bekunden. Diese Entscheidung hat der Oberbürgermeister im Einzelfall getroffen. Insbesondere auf Grund des Andauerns der kritischen Lage wird auf eine weitere Beflaggung verzichtet. Nicht zuletzt auch auf Grund der Hinweise der örtlichen Polizei, die diese ja unterdessen auch an die Fraktionsgeschäftsstelle des Fragestellers gerichtet hat.

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