Grundsteuersatzung beschlossen

In der Stadtratssitzung am 18. September wurde die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Landeshauptstadt Erfurt ab dem Haushaltsjahr 2025 mit großer Mehrheit beschlossen.

Die sogenannt Hebesatz-Satzung regelt den die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer und Gewerbesteuer. Gemäß der Beschlussfassung im Stadtrat steigt der Hebesatz der Grundsteuer A von bisher 350 v.H. auf 540 v.H. und der Grundsteuer B von 550 v.H. auf 565 v.H.. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt mit 470 v.H. unverändert.

Damit werden ab Beginn des neuen Erhebungszeitraums Januar 2025 viele Erfurterinnen und Erfurter mehr und viele auch weniger, als bisher bezahlen müssen. Natürlich werden wir als Stadträte darauf Antworten geben müssen, warum wir dies so beschlossen haben. Ich habe im Stadtrat für die CDU-Stadtratsfraktion unsere Position erläutert und möchte dies auch nachfolgend verschriftlichen. Die ganze Diskussion zum Thema gibt es auch im Internet als Videoaufzeichnung zum Tagesordnungspunkt 6.17 und dazu die Drucksache 1311/2024.

Bei der Grundsteuerreform sind wir als Stadtrat am Ende der politischen “Nahrungskette”. Die Reform einer der ältesten deutschen Steuern wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Form der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgte bis jetzt auf Basis von Erfassungen und Bewertungen der Grundstücke aus dem Jahr 1935 (in den neuen Bundesländern) und 1964 (in den alten Bundesländern. Die Werthaltigkeit der Grundstücke hat sich seitdem erheblich verändert und musste nunmehr angepasst werden. Der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat die Reform auf den Weg gebracht. Mehrheitsfähig war sie allerdings nur, weil die CDU auf zwei Punkte bestanden hat. Zum einen gibt es eine Öffnungsklausel für die Bundesländer um eigenes Gestaltungsspiel zu nutzen und Härten zu vermeiden und zum anderen soll die Erhebung der Steuer aufkommensneutral sein. Durch Anpassung der Hebesätze soll sicher gestellt werden, dass die Kommunen nicht mehr, aber auch nicht weniger insgesamt aus der Grundsteuer einnehmen.

In den letzten Monaten erfolgte die Ermittlung des Grundsteuermessbetrages und summarische Zusammenfassung. Jeder Grundstückeigentümer musste dazu umfängliche Unterlagen einreichen, nach denen der Grundsteuermessbetrag ermittelt wurde. Bisher hat die Stadt in der Grundsteuer A rund 330.000 Euro eingenommen und in der Grundsteuer B insgesamt 31 Millionen Euro. Mit der jetzigen Neubewertung kommt es zu deutlichen Verschiebungen von bisherigen Nichtwohngrundstücken zu Wohngrundstücken – sowohl in der Anzahl, als auch im Steueraufkommen. Durch die Art der Bewertung war dies absehbar. Genau dafür war auch die mögliche Öffnungsklausel für die Länder gedacht, die da regulierend eingreifen konnten. Thüringen hat trotz deutlicher Intervention der Landeshauptstadt von dieser Öffnungsklausel im Gegensatz zu Sachsen keinen Gebrauch gemacht. Dafür trägt die rot-rot-grüne Landesregierung die Verantwortung. Ob sich dies mit einer neuen Landesregierung noch ändert, ist zumindest zu hoffen. Darauf warten können wir allerdings nicht. Die neuen Bescheide müssen rechtsgültig zum 15. Januar verschickt sein.

Ein Änderungsantrag der Linken will das Problem dadurch “heilen” bzw. die Mehrbelastung geringfügig mindern, indem nun die Gewerbesteuer erhöht werden soll. Und da ist er wieder der “alte Feind” der Linken! Unternehmen die Steuern zahlen und Gewinn erwirtschaften, sind nach Meinung der Linken nun an der Reihe mehr zu zahlen. Ein Mitarbeiter der Linken erklärte in der Presse, sie hielten die Hebesätze der Gewerbesteuer grundsätzlich für zu gering. Die Denkweise, dass derjenige der Gewerbesteuer bezahlt auch immer mehr bezahlen könnte, wird nicht zur Erhöhung der Einnahmen führen – wir müssen stattdessen dafür sorgen, dass mehr Unternehmen so arbeiten können, dass sie Gewerbesteuer entrichten können! In jedem Fall ist der Vorschlag der Linken sachfremd. Die vom Bundesgesetzgeber geforderte Aufkommensneutralität gibt für die Grundsteuer und nicht für eine Vermischung mit anderen Steuern wie der Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer oder ähnlichen. Im Hauptausschuss Finanzen war leider keiner der linken Kollegen in der Lage die Position der Linken zum Thema zu erläutern – was wohl daran lag, dass vor allem der Fraktionsmitarbeiter das Thema “bewegt”. Wir, die CDU-Fraktion lehnen den Vorschlag der Linken ab, weil er nicht hilfreich ist.

Die exakten Auswirkungen der Grundsteuerreform sind derzeit nicht bis zur letzten Zahl zu beziffern. Es gibt derzeit noch laufende Widerspruchsmöglichkeiten und auch der Erfassungsstand der Messebeträge erst bei gut 90 Prozent. Allerdings ist bereits jetzt sicher, dass der Stadt ohne eine Anpassung der Hebesätze in der Grundsteuer B rund 830.000 Euro und in der Grundsteuer A 119.000 Euro fehlen würden. Diese rund 1 Mio. Euro war der der Beschlussfassung des Haushalts 2025 eingepreist. Wenn diese Einnahme nicht erfolgen würde, müssten stattdessen Ausgaben reduziert werden. Zudem verlieren alle bisherigen Bescheide (über 60.000) am Jahresende ihre Rechtswirksamkeit und müssen erneuert werden. Insofern ist eine jetzige  Beschlussfassung alternativlos und, nach Auffassung der CDU, auch mit der Anpassung der Hebesätze. Dies ist keine Entscheidung, die Spaß macht, weil sie zu Mehrbelastungen führt. Aber ich hoffe, dass sie mit breiter Mehrheit getroffen wird, denn es geht um kommunalpolitische Verantwortung!           

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