Rücklage oder keine Rücklage?

Man kann zweifellos zu diesem Thema unterschiedliche Meinungen haben und wenn man sich zudem mit Kommunalfinanzen eher selten beschäftigt, ist dieses Thema in der Thüringer Kommunalordnung selbst für Kommunalpolitiker nicht wirklich selbsterklärend. Wenn man allerdings eine Meinung dazu hat, sollte man aufpassen, dass diese nicht beliebig wechselt.

§ 68 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sagt dazu: 1. Die Gemeinde hat für Zwecke des Vermögenshaushalts und zur Sicherung der Haushaltswirtschaft Rücklagen in angemessener Höhe zu bilden. 2. Rücklagen für andere Zwecke sind zulässig.

Hinzu kommt die Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) die in ihrem § 20 Abs. 2 regelt, dass die Mindesthöhe von 2 Prozent des Durchschnitts des Verwaltungshaushalts der letzten drei Jahre verbindlich sei.

Das beides kann man gut oder schlecht finden – es ist aber die Rechtsnorm für Finanzpolitiker. Ein besonders schönes Beispiel für Interpretationsspielraum zu diesem Thema liefert aktuell der Landtagsabgeordnete Sascha Bilay (DIE LINKE), der fordert, die Rücklagen stärker für die Bürger einzusetzen. Im Rahmen einer Landtagsanfrage hat er zuvor erkundet, dass das Volumen der Rücklagen der Thüringer Kommunen derzeit 874 Millionen Euro umfasst.

Vier Jahre ist es her, da hat derselbe Politiker beklagt, dass die Stadt Erfurt keine allgemeine Rücklage vorhält und dies ebenfalls in einer kleinen Anfrage an den Landtag formuliert. Jetzt kann es durchaus sein, dass der Abgeordnete Bilay Äpfel und Birnen vermischt. So genau ist dies aus seinen Presseäußerungen nicht herauszulesen. Zu lesen ist u.a. in der Welt:

Bilay zufolge handelt es sich bei den fraglichen Rücklagen nicht um bereits für Investitionen oder zum Ausgleich von Defiziten gebundene Mittel. Vielmehr seien es Gelder, die in den kommunalen Haushalten zwar für bestimmte Maßnahmen veranschlagt, letztlich aber nicht ausgegeben worden seien.

Möglicherweise meint er damit Haushaltsreste? Diese werden aber am Jahresende nicht im Tresor des Kämmerers gebunkert, sondern fließen in künftige Haushalte ein. Meint er die allgemeine Rücklage, deren Fehlen er vor vier Jahren beklagt hat? Egal was auch immer der Abgeordnete meint. Die Zielrichtung scheint klar. Er möchte gerne suggerieren, Geld ist da, man muss es nur ausgeben. Dies hat freilich mit redlicher und vorausschauender Finanzpolitik wenig zu tun.

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