Erfurt hat eine lange Sporttradition und das wird in einer Sonderausstellung im Stadtmuseum derzeit gut präsentiert. Wir wollen, dass Erfurt auch in Zukunft Sportstadt bleibt. Dafür hat die CDU Stadtratsfraktion bei der Beschlussfassung zum Haushalt jeweils 100.000 Euro für die Jahre 2026 und 2027 in den Haushalt eingestellt, um die Sportvereine zu entlasten.
Wir haben im Fußball, Basketball, Volleyball, Handball und Eishockey und weiteren Mannschaftssportarten Aushängeschilder der Stadt Erfurt die bundesweit zu ihren Spielen unterwegs und ein positiver Imagefaktor für die Stadt sind. Im letzten Jahr haben wir gemeinsam mit der Stadt eine Sportinitiative vorgestellt und dabei versprochen, die Vereine auch aktiv zu unterstützen. Wir halten Wort!
Viele unserer Mannschaftsportarten haben derzeit mit wachsenden Problemen zu kämpfen. Das beginnt bei der begrenzten Verfügbarkeit von Hallenzeiten, setzt sich fort über den erheblichen Aufwand bei der Wettkampfvor- und Nachbereitung (Schulsporthallen müssen aufwändig umgerüstet werden – Hallenboden, LED-Werbebanden, Spieltagsstrukturen schaffen, Einlass, Sicherheit). Die gelingt nur mit hohem ehrenamtlichen Einsatz und vielen Helfern. Hinzu kommen erheblich gestiegenen Nebenkosten. Wir wollen deshalb eine Entlastung bei den Mietkosten für die Riethsporthalle, die Kleine Eishalle und das Stadion. Eine vorläufige Entscheidung hat der Stadtrat dazu mit übergroßer Mehrheit am Mittwoch getroffen.
Zudem wollen wir eine Digitalisierung bei der Vergabe von Hallenzeiten, eine Entlastung aller Sportvereine bei den Nebenkosten und die Mietfreiheit bei Kinder- und Jugendsportfreizeiten in den Ferien. ich habe zu all diesen Punkten am Mittwoch für die CDU Stadtratsfraktion gesprochen und bin dankbar, dass wir den Antrag zu diesen Punkten fraktionsübergreifend mit der Fraktion SPD & PIRATEN, der Fraktion Die Linke und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einbringen und beschließen konnten. Nachfolgend der Beschlusswortlaut:
Sportvereine stärken – Ehrenamt unterstützen und entlasten
01
Die Stadtverwaltung etabliert eine digitale Anmeldung von Sportanlagenzeiten, um für die Vereine eine schnelle und unkomplizierte Vergabe von Trainings- und Wettkampfzeiten zu ermöglichen. Weiterführend werden die bisher über Mängelbücher geführten Listen über die Online-Lösung digitalisiert, so dass an dieser Stelle die Kommunikation zwischen Vereinen und Stadtverwaltung schneller und nachvollziehbarer laufen kann bzw. Schäden oder Mängel in den Hallen unkompliziert digital gemeldet werden können. Die Umsetzung erfolgt bis Mai 2027.
02
Für die Umsetzung prüft die Stadtverwaltung bereits vorhandene Softwarelösung (z.B. HallenManager) oder die Etablierung eines eigenen Systems. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden dem zuständigen Fachausschuss spätestens zum Ende des 4. Quartals 2026 vorgestellt.
03
Sofern es die Belegungen der Sportanlagen zulassen, wird den Vereinen der Auf- und Abbau am Vorabend bzw. Folgetag unentgeltlich ermöglicht. Hierbei ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen dies unentgeltlich erfolgen kann, auch wenn für die Veranstaltung am Folgetag Entgelte erhoben werden.
04
Die Stadtverwaltung Erfurt legt dem Stadtrat unter Einbindung des Stadtsportbundes und des Sportbeauftragten einen überarbeiteten Entwurf der Sportanlagentarifordnung bis Ende 2026 vor. Ziel ist, eine finanzielle Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten für die Nutzung von Sportstätten hin zu deutlich vereinsfreundlicheren Konditionen, durch eine deutliche Senkung der Nutzungsentgelte.
05
Bis zur Beschlussfassung dieser überarbeiteten Sportanlagentarifordnung wird in der bestehenden Ordnung im Punkt 2 c) Kleine Eishalle ein Nettopreis von 40€ / Stunde und dem Punkt 6a Riethsporthalle a) 200€ / Sportliche Nutzung festgelegt. Der Punkt 6a Riethsporthalle b) wird gestrichen. Für den Unterpunkt 10 (3) Steigerwaldstadion wird bis zum Vorliegen der neuen Tarifordnung der niedrigste Ansatz in Rechnung gestellt.
06
Es wird eine vereinsfreundliche Anpassung der Miete für teilweise sportlich genutzte Räumlichkeiten & Energiekostenpauschale für Erfurter Sportvereine unter Unterpunkt 15 in der Anlage Tarifordnung für die Benutzung städtischer Sportanlagen Preis- und Tarifkatalog“ vorgenommen.
07
Diese Änderungen zu Punkt 5 und 6 sind rückwirkend zum 01.01.2026 zur Anwendung zu bringen. Die hieraus ggf. resultierenden Änderungen vertraglicher Bestimmungen mit den Vereinen sind entsprechend vorzunehmen.
08
Der Oberbürgermeister legt gemeinsam mit dem Stadtsportbund dem Stadtrat zum 30.09.26 ein Konzept vor, wie die freiwillige Fusion und Zusammenarbeit von Sportvereinen gefördert werden kann, damit Hallenzeiten so effektiv wie möglich genutzt werden können.
09
Die Nutzung von Erfurter Sporteinrichtungen für Kinder-, Jugend- und Ferienfreizeiten/Trainingscamps ist grundsätzlich kostenfrei, wenn die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Erfurter Kinder und Jugendliche sind und unabhängig davon, ob Teilnahmegebühren erhoben werden. Auf Antrag werden eventuelle festgesetzte Entgelte für die Osterferien 2026 erlassen und, sofern bereits gezahlt, erstattet.