Im Thüringer Landtag wurde heute Nachmittag erneut über das Landeserziehungsgeld diskutiert. In zweiter Lesung beriet das Parlament über zwei Gesetzentwürfe, die bereits bei der letzten Plenarsitzung im November von der Regierungskoalition abgelehnt wurden. Gleich vorab: auch bei der gestrigen Haushaltsberatung fanden die Anträge zur Abschaffung des Landeserziehungsgeldes keine Mehrheit.
Die parlamentarischen Gewohnheiten sind aber so, dass über einen Gesetzentwurf mindestens in erster und zweiter Lesung beraten und dann abgestimmt werden muss. Und so standen die beiden Gesetzentwürfe von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute wieder trotz der randvollen Tagesordnung und des zu erwartenden Ausgangs erneut zur Beratung. Neue Argumente sind nicht hinzugekommen. Lediglich die Grünen versuchten noch einen neuen Aspekt zu bringen. Die Abgeordnete Siegesmund hält wie sie es bereits vor einer Woche per Pressemitteilung die Welt wissen lies das „Landeserziehungsgeld für unzeitgemäß und juristisch fragwürdig“. Argumentativ aufgerüstet hatte sie sich mit einem Gutachten einer Professorin Sacksofsky aus Frankfurt am Main. Dieses Auftragsgutachten der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum geplanten Betreuungsgeld der Bundesregierung. Prof. Sacksofsky meint, dass das Betreuungsgeld „der tatsächlichen Gleichberechtigung zuwiderläuft und die Familienförderung auf bestimmte Familien beschränkt“.
Ich halte dieses Gutachten für höchst fragwürdig, wenden sich doch die familienpolitischen finanziellen Transferleistungen selbstverständlich an beide Elternteile und werden auch von Vätern und Müttern in Anspruch genommen. Für die Grünen in Thüringen hält nun aber dieses Gutachten dafür her, das Thüringer Landeserziehungsgeld zu diskreditieren. Mehr sogar Frau Siegesmund suggerierte heute gar dieses Gutachten belege die Rechtwidrigkeit der Thüringer Regelung. Offenkundig haben sich die Thüringer Grünen das Gutachten aber gar nicht erst „reingezogen“. Zugegeben, es ist schwer zu finden, aber mit etwas gutem Willen findet man das Auftragswerk auf Kopfbogen der Bundestagsfraktion im Netz. Blöd nur, dass Thüringen auf den 17 Seiten keine Erwähnung findet.
Das Thüringer Landeserziehungsgeld bietet eine Anerkennungsleistung für Eltern die ihre Kinder im Alter zwischen einem bis zwei Jahren in häuslicher Gemeinschaft betreuen und erziehen. Die Thüringer Verfassung bietet in Artikel 17 nun gerade die Verpflichtung dafür. Der CDU-Abgeordnete Christian Gumprecht wies heute in der Debatte erneut darauf hin. Der Abgeordnete Bärwolff (Linke) bemühte den Vergleich zu Hartz IV und den dortigen Gutscheinen, schließlich könne es ja nicht sein, dass Eltern Geld bekommen und Hartz IV – Empfänger teilweise Gutscheine. Er hat Recht, dies passt nur schwer zusammen. Allerdings muss sich an dem Punkt vor allem die Linke entscheiden, was sie nun will. Bei Asylbewerbern und Hartz IV – Empfängern sollen es bitteschön nach ihrer Meinung stets nur Bargeldleistungen sein, aber den Eltern wird per se durch die Linke misstraut, die sollen lieber kein Geld bekommen.
Die heutige Abstimmung endete klar. Für den FDP-Abschaffungsantrag stimmten nur die sieben Liberalen selbst. 42 Gegenstimmen von CDU und SPD (49 Mitglieder hat die Koalition) bei 17 Enthaltungen der Linken und der Grünen (die hätten normalerweise zusammen 32 Stimmen). Damit war er ebenso wie der Antrag der Grünen (17 Ja, 41 Nein, 7 Enthaltungen) abgelehnt. Selbst mit den 15 nicht mit abstimmenden Oppositionsvertretern hätten Linke, Grüne und FDP heute keine Mehrheit gehabt. Die Diskussion wird aber weiter gehen. Für die Grünen kündigte Frau Siegesmund einen Selbstbefassungsantrag zu dem Sacksofsky-Gutachten für den Ausschuss an. Damit sie es zuvor wenigstens lesen kann, füge ich hier den Link anbei 😉
Gutachten Prof. Ute Sacksofsky