Symbolpolitik auf dem Rücken der Kultur

Auffällige Leere auf der Regierungsbank im Stadtrat
Auffällige Leere auf der Regierungsbank im Stadtrat
Etliche Beschlüsse im Stadtrat drehten sich wieder um das nicht vorhandene Geld. Sozialticket und Kulturförderung waren zwei Themen wo überdeutlich wurde, dass die Haushaltssitzung der Landeshauptstadt der rot-rot-grünen Stadtratsmehrheit völlig gleichgültig ist. Einen Schaufensterantrag, der vermeintlich die Kultur in Erfurt von der Last der vorläufigen Haushaltführung befreien soll, stellten die Grünen. Sie fordern, Mittel aus dem Kulturlastenausgleich separat für Kultur in Erfurt einzusetzen. Dieser Antrag läuft jedoch eher unter der Kategorie Wünsch-Dir-Was, weil er der Kultur nicht hilft da er haushaltsrechtlich nicht umsetzbar ist, weil Fördermittel nicht einfach umgewidmet werden können und die Gelder pauschal dem Haushalt zu fließen. Ich habe für unsere Fraktion die Grünen auch deshalb kritisiert, weil sie das Hauptproblem immer noch ausblenden. Sie hätten bereits letztes Jahr die CDU-Fraktion in ihrem Drängen des Oberbürgermeisters zu einem Haushaltsentwurf für 2016 unterstützen können. Dann wäre nämlich solch ein haushaltsrechtlich fragwürdiger Antrag auch nicht notwendig und auch die Erfurter Kultur stünde nicht in der derzeitigen Bedrängnis. Die CDU-Fraktion unterstützte den Grünen-Antrag nicht, sondern forderte den Oberbürgermeister erneut auf, umgehend einen Haushaltsentwurf vorzulegen, damit wäre der Kultur in Erfurt nicht nur punktuell, sondern im Ganzen geholfen. Rot-Rot-Grün jedoch stimmte für den Ursprungsantrag und verabschiedete damit einen haushaltsrechtlich äußerst bedenklichen Beschluss. Damit wurde ein weiterer Fall zur Prüfung für das Landesverwaltungsamt geschaffen. Der Grünen-Antrag ist reine Symbolpolitik, ohne irgendwelche Folgen. Es wird sich für die Kultur in Erfurt kaum etwas verbessern. Die CDU-Fraktion richtet sich mit der Ablehnung des Grünen-Antrages nicht gegen die Kultur. Wir sind aber dagegen, die Menschen hinters Licht zu führen. Wenn ein Antrag fachlich fehlerhaft ist, können wir dies nicht durch eine Enthaltung oder Zustimmung tolerieren stillschweigend hinnehmen. Noch nicht einmal gut gemeint war der Antrag und zudem schlecht gemacht. Es ging um einen Schaufensterantrag und nichts anderes.

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