Die Landesprogramm-AktivenBilanzierungstreffen zur Erarbeitung des Landesprogramms
Seit rund einem Jahr wird sehr intensiv an der Erarbeitung des Landesprogramms für das Solidarische Zusammenleben der Generationen gearbeitet. In den Arbeitsgruppen sind rund 100 Vertretern von Vereinen, Verbänden und Trägern engagiert. Beim heutigen Bilanzierungstreffen im Erfurter Augustinerkloster wurde eine Zwischenbilanz gezogen. Sozialministerin Werner dankte dabei allen Mitwirkenden für Unterstützung und gute Zusammenarbeit, besonders aber für die vielen Ideen und Vorschläge sowie den Willen, sich aktiv in die Gestaltung der Rahmenbedingungen für Familien einzubringen.
Familien- und Sozialministerin Werner sagte bei der heutigen Tagung: „Wir sind gemeinsam dabei, ein familienpolitisches Landesprogramm mit einer so umfangreichen Beteiligung auf die Beine zu stellen, wie wir sie in Thüringen bisher noch nicht hatten. Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ entsteht im Dialog, mit maximaler Beteiligung der Landesebene, der kommunalen Ebene, der Träger- und Verbandsebene. Unser Verständnis definiert Familie als einen Ort der generationsübergreifenden Verantwortungsübernahme und Solidarität. Familie im Sinne unseres Verständnisses ist ein generationenübergreifendes Miteinander und Füreinander von Eltern, Kindern, Enkeln, Großeltern, Geschwistern und Partnern. Es gilt anzuerkennen, dass einst nahezu verbindliche Lebensentwürfe an Prägekraft verlieren, Vielfalt bricht sich Raum. Das ist gesellschaftliche Realität.“
Das Landesprogramm “Solidarisches Zusammenleben der Generationen” dient zwei wesentlichen Zielen:
1. Der Schaffung einer leistungsfähigen bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowohl für das Zusammenleben mit Kindern als auch für die Sorgearbeit der Familien gegenüber der älteren Generation gewährleistet. Diese Infrastruktur entspricht dem modernen Bild von Familie als generationenübergreifendes Miteinander und gegenseitige Fürsorge in der Vielfalt unterschiedlich gelebter Familienformen.
2. Diese leistungsfähige soziale Infrastruktur inklusive einer sozialen Mobilität in unseren Dörfern und Städten soll die Teilhabe auch älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben fördern.
Das Förderprogramm soll auf Grundlage der Arbeit der Beteiligungsgremien im Jahr 2018 fertiggestellt werden, einschließlich der erforderlichen gesetzlichen Änderungen, und zum 1. Januar 2019 an den Start gehen. Bereits ab dem 1. Januar 2018 werden zwei Modellkommunen, der Landkreis Altenburger Land und der Landkreis Kyffhäuserkreis, das Landesprogramm vor Ort umsetzen.
Bilder vom Bilanzierungstreffen