Nachtragshaushalt 2025 – bevor das Haushaltsjahr beginnt

Nachtragshaushalte sind in der Regel ein Beleg dafür, dass der eigentliche Haushalt nicht exakt, oder zu optimistisch geplant wurde, oder sich die Rahmenbedingungen durch unerwartete Mehrausgaben (selten auch Mehreinnahmen) oder gesetzliche Regelungen geändert haben.

Nachdem in Erfurt für das laufende Haushaltsjahr bereits fünf außer- und überplanmäßige Ausgabenlisten vom Finanzausschuss und Stadtrat beschlossen wurden liegt nunmehr ein Nachtragshaushalt auf dem Tisch – für 2025, also bevor das Haushaltsjahr überhaupt erst beginnt.

Die ursprünglich dafür von der Verwaltung vorgesehene vierwöchige Beratungszeit wurde auf Antrag der CDU im Finanzausschuss um einen Monat verlängert. Nunmehr ist die Abschlussberatung und ggf. auch Beschlussfassung dafür am 11. Dezember 2024 geplant. In der heutigen Fraktionssitzung habe ich unsere Fraktion zum Nachtragshaushalt informiert und in der kommenden Woche werden wir ihn dann intensiv im Fraktionsarbeitskreis Finanzen beraten.

Ein Nachtragshaushalt muss laut Thüringer Kommunalordnung § 60 aufgestellt werden, wenn es erhebliche Abweichungen zum bestehenden Haushalt gibt. Mit den für 2025 geplanten Mehrkosten von 17 Millionen im Verwaltungshaushalt und rund 6 Millionen im Vermögenshaushalt ist dies zweifellos der Fall.

Der wesentlicher Unterschied eines Nachtragshaushalts zum eigentlichen Haushalt ist, dass es kaum Gestaltungsspiel für neue Projekte oder Mehrausgaben gibt. Alle veranschlagten Mehrausgaben sind unabdingbar und dafür wurden Deckungsquellen gesucht und gefunden. Ob der Haushalt weitere „Reserven“ bieten würde ist schwer zu sagen, da das Haushaltsjahr 2025 noch gar nicht begonnen hat. Insofern wäre aber jede Beschlussfassung zu weiteren Mehrausgaben Glaskugelleserei.

Der Nachtragshaushalt treibt den Haushaltsentwurf 2025 erstmals deutlich über die Milliardengrenze (1,044). Vorangegangene Haushalte lagen immer noch knapp darunter, allerdings war der HH-Abschluss 2023 mit 1,038 Mrd. auch schon darüber.

Wesentliche Mehrkosten gibt es im Bereich der sozialen Sicherung (Hilfe zur Pflege, Asylbewerber Leistungsgesetz, Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung mit über 13 Millionen. Um 4,5 Millionen steigen die Ausgaben für Abfallentsorgung und um 1,2 Mio. die Energiekosten. Im Gegenzug steigen auch Einnahmen – u.a. bei der sozialen Sicherung um 5.85 Millionen, Abfallentsorgung 4,089 Mio. (mit der neuen Gebührensatzung beschlossen), Zinsen aus Geldanlagen 1,8 Mio. und Mehrbelastungsausgleich 2,238 Millionen. Als Einnahmen fallen auch 2 Mio. aus dem Landesausgleichsstock weg. Da dies nicht zur Deckung der Mehrkosten reicht werden rund 6 Mio. aus der Sonderrücklage dem Verwaltungshaushalt zugeführt.

Rund 1,7 Mio. werden zwar im Haushalt bewegt, aber nur als Durchlaufposten zur Eingliederung der Multifunktionsarena in den Erfurter Sportbetrieb.

Der Stellenplan (immer noch der größte Kostenfaktor im kommunalen Haushalt) sieht eine Erweiterung von 14,8 Stellen vor – für die Umstrukturierung MFA/ESB sowie Steigerungen im Jugend- und Sozialamt. Offen ist noch die Frage, wo der neue Sportbeauftragte verortet ist und wie und in welchem Umfang Anpassungen der Personalschlüssel bei den freien Trägern der Kindegärten kalkuliert wurden.

Breiten Raum im Nachtragshaushalt nehmen die Veränderungen der Verpflichtungsermächtigungen ein. Dies sind die mittelfristigen „Planzahlen“ und dabei ist der größte Wegfall in der kurzfristigen Planung der Schulstandort Greifswalder Straße und hinzu kommen VE für den Neubau der Zentralen Leitstelle Mitte.

Der Nachtragshaushalt bietet kein Gestaltungsspiel, lediglich der Seniorenpass mit 400.000 Euro bietet etwas Neues. Bei den Beratungen zum Nachtragshaushalt werden wir auch sicher auf die Bremse treten, um nicht neue Löcher aufzureißen. Klar ist für die CDU aber auch, dass ein neuer Haushaltsentwurf für 2026 und fortfolgende unsere Kritik an vergangenen Haushalten aufnehmen muss. Er muss pünktlich vorgelegt werde. Er muss den Verwaltungshaushalt in seinem Wachstum begrenzen und er muss Geld für den dringend notwendigen Schulbau zur Verfügung stellen.

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