Abflusslose Gruben in Ortsteilen: Bürger nicht auf den Kosten sitzen lassen

Seit Mitte 2011 ist in Erfurt im Rahmen der Abwasserbeseitigung die Problematik der abflusslosen Gruben bekannt. Betroffen sind dabei insbesondere Haushalte in den ländlichen Ortsteilen, die wegen fehlender Anbindung an das städtische Abwassernetz auf Abflussgruben angewiesen sind. Die Kosten für die Entsorgung des Grubeninhalts sind erdrückend. Ein Stadtratsbeschluss aus 2011 besagt, dass „die Ablösung von geschlossenen Abwassersammelgruben mit Priorität durchzusetzen“ sei. Vielerorts sind die betroffenen Haushalte jedoch immer noch nicht ans Abwassernetz angebunden. Ein Ende der drückenden Kostenlast liegt daher noch in weiter Ferne, insbesondere weil gesetzte Fristen voraussichtlich doch überschritten werden sollen. Der Fraktionsvorsitzende Michael Panse erklärt: „Die CDU-Fraktion beklagte bereits 2011 den Zustand, dass für manche Haushalte Mehrkosten von bis zu 800 Prozent für die Grubenentleerung zu erwarten wären. Deshalb forderten wir eine zügige Anbindung der betroffenen Haushalte an das städtische Abwassernetz. Dies wurde so auch im Stadtrat beschlossen. Heute jedoch klagen die betroffenen Bürger erneut darüber, dass die Anschlüssen immer noch fehlen und sie für längeren Zeitraum auf den astronomischen Kosten sitzen bleiben. Dies zeigt erneut, dass die Stadtverwaltung unter dem amtierenden Oberbürgermeister wenig Interesse an den ländlichen Ortsteilen der Stadt hat.“ Die CDU-Kreisvorsitzende Marion Walsmann erläutert abschließend: „Wir fordern das aktive Handeln durch die Stadtverwaltung.“

Keine übermäßigen Belastungen für Bürger

CDU: Abwassergebühren möglichst gering halten Für ein ausgeglichenes Modell der Abwassergebühren zur Vermeidung besonders hoher Belastungen setzt sich die CDU-Fraktion in der kommenden Ratssitzung am 20. März 2013 ein. Die CDU Fraktion wird zur Abmilderung der besonders hohen Abwassergebühren, die nach dem Satzungsentwurf der Stadtverwaltung für eine bestimmte Gruppe entstehen würden, einen Änderungsantrag einbringen. Zur weiteren Beratung sollen alle Vorlagen und Anträge zur Abwasserbeseitigung in den Bauausschuss verwiesen werden. Hintergrund ist ein immenser Gebührenanstieg von bis zu 800 % in Bereichen der Stadt, in denen das Abwasser nicht über das öffentliche Abwassernetz beseitigt werden kann. Die rechtliche Lage machte eine Änderung der Satzung notwendig. Eine Form des „solidarischen Ausgleichs“ über eine Quersubventionierung innerhalb der Gebühren ist nach einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar nicht mehr möglich. Bereits im Jahr 2011 folgte der Stadtrat mit großer Mehrheit dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion die betroffenen Bürger, die bislang durch die Stadt nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen werden konnten, vor der immens hohen Beseitigungsgebühr zu bewahren. Fraktionschef Michael Panse erklärt dazu: „Diese Überbelastung der entsprechenden Privathaushalte ist aus Sicht der CDU-Fraktion nicht tragbar. Mit dem Ausschussverweis fordern wir, dringend eine Lösung zur Entlastung der betroffenen Erfurter Bürgerinnen und Bürger zu finden.“ Der Sprecher für Stadtentwicklung der CDU Fraktion Jörg Kallenbach ergänzte: „Ein Ausgleich über allgemeine Mittel des Haushalts ist im Gegensatz zu einer Quersubventionierung innerhalb der Gebührensätze rechtlich möglich und sollte daher aus Sicht der CDU-Fraktion der entscheidende Lösungsweg sein. Dabei hoffen wir, dass wir wie im Jahr 2011 einen Konsens innerhalb des Stadtrats finden können.“