Behindertenbeauftragter und Generationenbeauftragter begrüßen Themenjahr „Selbstbestimmt dabei. Immer.“ gegen Diskriminierung behinderter Menschen

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat 2013 als Themenjahr gegen Diskriminierung behinderter und chronisch kranker Menschen ausgerufen. Das Themenjahr steht unter dem Motto „Selbstbestimmt dabei. Immer.“ In seiner neuen Eigenschaft als Ansprechpartner für das Thema Antidiskriminierung begrüßte der Thüringer Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen, Michael Panse, gemeinsam mit dem Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, Dr. Paul Brockhausen, diese Entscheidung. Die Beauftragten sind der Überzeugung, dass dieses Themenjahr einen guten Beitrag dazu leisten kann, die Öffentlichkeit für das Problem der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten zu sensibilisieren und Möglichkeiten der Abhilfe aufzuzeigen. Der Generationenbeauftragte Michael Panse sagte: „Ich freue mich auf meine neue Aufgabe in Bezug auf das Thema Antidiskriminierung, bei der ich mit der Ausländerbeauftragten, der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten werde. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist eine rechtliche Grundlage, auf deren Basis u.a. gegen Diskriminierungen von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts oder einer Behinderung vorgegangen werden kann. Darüber intensiver zu informieren und Beratung anzubieten bzw. zu vermitteln ist ein Ziel, dass mit der Benennung meines Büros als zentraler Ansprechpartner für das Thema Antidiskriminierung verbunden ist. Dies themenübergreifend tun zu können, stellt eine gute Ergänzung zum jeweiligen fachlichen Einsatz der anderen Beauftragten für ihre jeweiligen Zielgruppen dar.“ Nach Ansicht des Behindertenbeauftragten Dr. Paul Brockhausen ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention und dem dazu von der Landesregierung verabschiedeten Maßnahmenplan die Notwendigkeit von Teilhabe, Selbstbestimmung und Nichtdiskriminierung behinderter Menschen mittlerweile im Bewusstsein vieler gesellschaftlicher Akteure angekommen. „Offene Diskriminierungen finden immer seltener statt. Für eine echte Willkommenskultur beispielsweise im Bildungs-, Arbeits- und Freizeitsektor müssen aber noch einige dicke Bretter gebohrt werden. Dafür werden Herr Panse und ich gemeinsame Akzente setzen“, sagte Dr. Paul Brockhausen.

Generationenbeauftragter Panse zum zentralen Ansprechpartner für das Thema Antidiskriminierung benannt

Sozialministerin Heike Taubert (SPD): „Schutz vor Diskriminierung noch stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen“ Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat nach der Kabinettssitzung über die Benennung eines zentralen Ansprechpartners für das Thema Antidiskriminierung informiert. Die Landesregierung hatte am Vormittag dem Vorschlag der Thüringer Sozialministerin zugestimmt, das Büro des Beauftragten für das Zusammenleben der Generationen, Michael Panse, als Ansprechpartner zu benennen. Heike Taubert sagte: „Wir müssen uns noch stärker gegen Diskriminierung engagieren und entsprechende Benachteiligungen auf allen Ebenen bekämpfen. Wir müssen uns gegen jede Form der Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität positionieren. Ein zentraler Ansprechpartner im Freistaat ist nötig, um den Schutz vor Diskriminierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe noch stärker in das öffentliche Bewusstsein zu bringen.“ Michael Panse sagte: „In meiner bisherigen Arbeit gab es bereits viele inhaltliche Berührungspunkte, etwa beim Thema Altersdiskriminierung. Meine Hauptaufgabe als Ansprechpartner für das Thema Antidiskriminierung sehe ich in der Aufklärung über die Rechte Betroffener und der Vermittlung von Beratung für Betroffene. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit mit Organisationen und Verbänden zum Schutz vor Diskriminierung und mit Organisationen Betroffener, etwa mit Selbsthilfegruppen. Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger auf, dieses Angebot rege zu nutzen.“ Laut Thüringer Sozialministerium sind für die Erfüllung der Aufgaben nach Erfahrungen anderer vergleichbarer Ansprechstellen Mittel in Höhe von 25.000 Euro pro Jahr erforderlich. Die Bereitstellung dieser Mittel wurde über einen abgestimmten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit dem Beschluss des Landeshaushaltes in der vergangenen Woche ermöglicht. Hintergrund: Im Jahr 2006 wurde durch den Deutschen Bundestag das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Es wendet sich gegen Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.