Themenjahr „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes heute gestartet

Michael Panse begrüßt Beginn des neuen Themenjahrs 2015 Der Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung für Antidiskriminierung, Michael Panse, hat heute über den Start des Themenjahres „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes informiert. Ein Anliegen des Themenjahrs ist es, Betroffene besser über ihre Rechte zu informieren. Neben dem Thema der sexuelle Belästigung gehören die Themen Entgeltgleichheit sowie die Situation von trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland zu den weiteren inhaltlichen Schwerpunkten. Michael Panse sagte: „Ich begrüße den heutigen Beginn des neuen Themenjahrs ausdrücklich. Die Landesregierung räumt der Gleichbehandlung der Geschlechter grundsätzlich einen hohen Stellenwert ein. Als eine wichtige Maßnahme wird die Landesregierung in diesem Jahr eine Antidiskriminierungsstelle einrichten. Das ist ein deutliches Zeichengegen die Ungleichbehandlung der Geschlechter.“ Hintergrund: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eröffnete heute in Berlin das Themenjahr 2015 „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.“ mit einer Pressekonferenz. Nach den Themenjahren gegen Altersdiskriminierung, gegen Diskriminierung von Behinderten und gegen Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft wird dieses Jahr der Schwerpunkt gegen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gelegt. Zum Auftakt wurden die Ergebnisse zweier Umfragen zu „Sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz“ sowohl unter Beschäftigten als auch unter Personalverantwortlichen und Betriebsräten vorgestellt. Die Umfragen zeigen, dass über die Hälfte der Beschäftigten bereits sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz erlebt oder beobachtet haben. Dass Arbeitgeber verpflichtet sind, sie aktiv vor sexueller Belästigung zu schützen, wissen allerdings acht von zehn Befragten nicht.

Vernetzungstreffen Antidiskriminierung in Berlin

 
Erfahrungsaustausch in Berlin
Noch dauert es rund zweieinhalb Stunden von Erfurt nach Berlin – aber die regelmäßig durchgehende schnelle ICE-Verbindung ist bereits in Sicht. Dennoch bin ich gerne und auch relativ häufig zu Fachtagungen in der Bundeshauptstadt. Der gestern und heute stattgefundene Ländertag Antidiskriminierung war aber ein Novum. Erstmals trafen sich auf Einladung der Berliner Antidiskriminierungsstelle Vertreter von 12 Bundesländern um sich zu vernetzen und die künftige Arbeit zu besprechen. Seit Anfang 2013 bin ich als Ansprechpartner der Landesregierung in Thüringen für das Thema der Antidiskriminierungsarbeit zuständig. Die Bundesländer haben dazu höchst unterschiedliche Strukturen. In drei Bundesländern (Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein) gibt es neben dem Bund eigenständige Antidiskriminierungsstellen. In Berlin sogar ausgestattet mit insgesamt 12 festen Personalstellen. In Thüringen sind wir noch nicht so weit, aber in ihrem Koalitionsvertrag haben Linke, SPD und Grüne vereinbart, dass auch in Thüringen eine eigenständige Antidiskriminierungsstelle geschaffen werden soll. Die Gründung von Antidiskriminierungsstellen geht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 zurück. Seit der Gründung der ADS des Bundes im Jahr 2008 gab es rund 23.500 Anfragen in Berlin und rund 3.000 Gerichtsverfahren mit AGG-Bezug. Vor Gericht landeten rund 30 Prozent Fälle auf Grund geschlechtsspezifischer Diskriminierung (häufiger Männer), 30 Prozent auf Grund von Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und 30 Prozent wegen Altersdiskriminierung. In der Beratungspraxis, so berichteten alle Kolleginnen und Kollegen dominiert allerdings der Bereich rassistischer Diskriminierungen. Es gibt noch zwei weitere die AGG-Felder: Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung und wegen Weltanschauung und Religion. Die Berliner Staatssekretärin Barbara Loth betonte, dass die Frage in den Mittelpunkt gerückt werden muss, ob das AGG über die sogenannten „big six“ Diskriminierungsmerkmale erweitert werden müsse. Das äußere Erscheinungsbild und die soziale Herkunft wären solche Merkmale. Darüber hinaus haben wir diskutiert, wie es um länderspezifische Antidiskriminierungsgesetze steht. Fachvorträge von Prof. Dr. Uta Klein von der Uni Kiel zu „Antidiskriminierung und Diversity“, von Ruta Yemane vom WZB zur Diskriminierung im Erwerbsleben sowie Alexander Klose vom Büro für Recht und Wissenschaft Berlin zum „Schutz und Schutzlücken – Impulse des AGGs für Antidiskriminierungsinitiativen der Länder“ gaben wichtige Anregungen für die weitere Arbeit. Am gestrigen Abend blieb dann noch etwas Zeit (zu wenig) für eine Führung durch das Jüdische Museum Berlin. Architektonisch und inhaltlich ist das Museum ausgesprochen interessant. Insgesamt waren es zwei ausgesprochen informative Tage in der Bundeshauptstadt.

Christopher Street Day Erfurt

Beim heutigen Christopher Street Day war ich heute gerne zu Gast. 33 Grad zeigte das Thermometer an. Abkühlung ist da nicht einmal im Schatten zu finden. Trotzdem waren rund 200 Teilnehmer beim Umzug durch die Stadt dabei. Auf dem Anger hatten viele Vereine, Verbände und Parteien ihre Informationsstände aufgebaut. Auf der Bühne gab es ein buntes Programm. Herzlichen Dank an die Veranstalter des Erfurter Christopher Street Days, dass ich die Gelegenheit erhalten habe, als Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung für das Thema Antidiskriminierung zu sprechen: Anlass für meine Benennung im letzten Jahr war, dass das Land Thüringen der Koalition gegen Diskriminierung beigetreten ist, welche von der Bundesstelle für Antidiskriminierung ins Leben gerufen wurde. Meine Benennung ist zwar ein erfreuliches Zeichen, dass die Thüringer Landesregierung auf diese Bundesinitiative eingeht, aber ich würde mir für die Zukunft wünschen, dass es auch in Thüringen eine regelrechte Antidiskriminierungsstelle des Landes mit der entsprechenden Ausstattung gibt, wie dies in einigen anderen Bundesländern bereits der Fall ist. Dann könnte Antidiskriminierungsarbeit noch wesentlich intensiver geleistet werden. Antidiskriminierungsarbeit hat nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem AGG, mit sechs Tatbeständen zu tun. Von denen ist die Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität zwar nur einer, und nach den Statistiken der Antidiskriminierungsstellen gehört er nicht zu den häufigsten, aber jeder einzelne Fall ist einer zu viel. Und jeder Fall von Diskriminierung steht nicht für sich allein, sondern ist Zeichen einer Störung im Leben der Gesellschaft. Daher gilt generell, wie auch verschiedene Umfragen und Studien zeigen, dass Antidiskriminierungsarbeit einen übergreifenden, ganzheitlichen Ansatz verlangt. Denn Menschen, die andere diskriminieren, handeln nicht sauber getrennt nach den Kategorien des AGG. Wer schwulenfeindlich ist, wertet auf Grund seiner Vorurteile auch sehr häufig andere Gruppen von Menschen ab, ob nun Migranten, Behinderte oder andere Menschen, von denen er meint, ihnen besondere Merkmale zuweisen zu müssen. Daher ist es so wichtig, anderen Menschen zu zeigen, dass es falsch ist, andere Menschen nach den Schablonen simpler Vorurteile einzuteilen. Menschliches Leben ist so bunt und vielfältig, dass es sich nicht in wenige und grobe Kategorien pressen lässt. Für diese Haltung steht exemplarische der Christopher Street Day: für Vielfalt, für Buntheit, für Pluralität der Lebensformen und gegen ein Schwarz-Weiß-Denken, das Menschen ausgrenzt und diskriminiert. Der Christopher Street Day erinnert nicht nur an den Aufstand gegen Polizeiwillkür im Jahr 1969 in New York, er ist nicht nur ein Tag, an dem eine Community sich selbst feiert, er ist nicht nur eine Art „rosa Karneval“, als den ihn manche hinstellen, die ihn auch gern kommerzialisieren und entpolitisieren würden, sondern er ist eine Demonstration für Rechte und Freiheiten von Lesben und Schwulen und gegen deren Diskriminierung und Ausgrenzung. Und er wird und muss diese Demonstration auch bleiben, solange die Gründe zum Demonstrieren weiterbestehen. Wir können uns zwar in Deutschland darüber freuen, dass wir im Vergleich zu vielen anderen Ländern auf der Welt ‑ da reicht in Europa schon der Blick nach Osten – bei den rechtlichen Regelungen und in der öffentlichen Wahrnehmung schon weit vorangekommen sind. Aber dennoch müssen wir feststellen, dass Homophobie in der Alltagskultur immer noch sehr weit verbreitet ist. Wenn sich Kinder auf dem Schulhof mit „du schwule Sau“ beschimpfen, dann bleibt es nicht bei einer leeren Formel, deren eigentlich Bedeutung unbewusst bleibt, sondern dann beeinflusst es Denken und Handeln, dann prägt es ganze Bereiche. Ein Bereich, in dem man dies sehr deutlich sehen kann, ist der Sport, besonders der Fußball. Gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung habe ich deshalb in diesem Frühjahr eine Veranstaltungsreihe mit Marcus Urban zu Homophobie im Fußball vorbereitet und in vier Thüringer Städten durchgeführt. Der ehemalige Fußballer des Rot Weiß Erfurt las aus seiner Biografie „Versteckspieler“. Er hatte sich in einem Interview 2007 öffentlich als schwul geoutet und zählt damit weltweit zu nur einer Handvoll Fußballern mit professionellem Hintergrund, die das bisher wagten. Dass in Deutschland bisher nur Fußballer sich outen, die ihre aktive Zeit hinter sich haben, wie jüngst Thomas Hitzlsperger, zeigt wie tabubehaftet das Thema im Profifußball noch ist. Von einer vorurteilslosen Normalität sind wir hier noch weit entfernt. Sie wäre erst erreicht, wenn auch das Outing selbst kein Thema mehr wäre, denn es ist ja selbst eine einseitige Sache. Davon, dass sich eine Person öffentlichkeitswirksam als heterosexuell outet, hat man bisher eher wenig gehört. Nun könnte man sagen, das sei ein Problem der in der Öffentlichkeit stehenden Sport-Profis, die ja wüssten, worauf sie sich mit dieser Macho-Kultur des Fußball eingelassen haben, aber Homophobie ist ein Alltagsproblem. Da ist der Vermieter, der einem lesbischen Paar keinen Mitvertrag gibt, da ist der schwule Mann, der bei der Arbeit ständig Ärger mit seinem Chef hat, da sind junge Leute, die mit ihrem Outfit bestimmte Orte meiden, um nicht Opfer von Gewalt zu werden. Eine wirkliche gesellschaftliche Akzeptanz sexueller Vielfalt ist erst dann erreicht, wenn jemand nicht mehr als „anders“ ober „besonders“ angesehen wird. Auch der Begriff der Toleranz, zu Deutsch Duldsamkeit, ist für sich schon schwierig. Das hat schon Goethe so gesehen, als er schrieb: „Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muss zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen.“ Was sind nun die Gründe für Intoleranz? Häufig wird vermutet, dass Homophobe sich aufwerten wollen, indem sie andere abwerten und dass Homophobie ein einzelnes Symptom eines Syndroms namens „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ sei (siehe die Untersuchungen von Prof. Heitmeyer). Dafür könnten wiederum eigene Benachteiligungserlebnisse ursächlich sein. Wenn dies zuträfe, dann wäre Homophobie eine Begleit- bzw. Folgeerscheinung sozialer Probleme und nur gemeinsam mit diesen zu lösen. In eine etwas andere Richtung zeigt der Thüringen-Monitor 2013. Dort ist zu lesen: „Anders als bei anderen Ausgrenzungs- und Abwertungsneigungen gibt es im Falle homophober Einstellungen keinen statistischen Zusammenhang mit subjektiver Deprivation, dafür aber wiederum deutlich mit Alter … und Bildung, nämlich dahingehend, dass jüngere und besser qualifizierte Thüringer_innen wesentlich toleranter sind.“ Das hieße, die beste Homophobie-Prophylaxe ist Bildung. Gerade bei der Bekämpfung von Vorurteilen in diesem Bereich zeigt sich, wie wichtig frühzeitige und umfassende Bildungsmaßnahmen sind, um weiterer Diskriminierung vorzubeugen. Mein Eindruck ist, dass im schulischen Bereich hier durchaus noch aufgeschlossener und aktiver agiert werden kann. Ein dritter Ansatz ist die Kontakthypothese: dass sich Vorurteile am besten durch direkten Kontakt mit den „Vor“-Beurteilten auflösen lassen, das heißt, selbst bewusst Auftreten und sich nicht verstecken. Wie gut direkter Kontakt ist, konnte ich heute schon an anderer Stelle in Erfurt erleben. Ich war vorhin im Nordpark bei „Fußball gegen Rassismus“, um hier auch einmal die positiven Wirkungsmöglichkeiten von Fußball zu erwähnen. Selbst bewusst Auftreten und sich nicht verstecken, könnte auch ein Motto des Christopher Street Days sein. Gesellschaftliche Akzeptanz und Anerkennung lassen sich nicht allein mit der Änderung einzelner Paragraphen erreichen, sondern hier ist eine Änderung des gesellschaftlichen Klimas nötig, wozu Veranstaltungen wie der Christopher Street Day beitragen können. Ich wünsche ihm dafür weiter viel Erfolg! Bilder vom CSD in Erfurt

Mensch mit Behinderung – Expertin/Exterte in eingener Sache!

Volles Haus in Weimar
Der Titel der Zukunftskonferenz 2013 vom Lebenshilfe-Werk Weimar/Apolda e.v.  war gut gewählt. Bei der Tagung in Weimar am 28. November 2013 ging es vorallem darum den Teilnehmern das Wort zu geben, sie in 9 Workshops aktiv mitarbeiten zu lassen und somit ihre Kompetenz zu nutzen. Über 140 Teilnehmer, davon die Hälfte Menschen mit Behinderung und die andere Hälfte Werkstattmitarbeiter, Betreuer und Assitenzkräfte machten von den Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Tagung regen Gebrauch. Prof. Dr. G. Theunissen eröffnete zuvor die Tagung mit einem Vortrag zum „Empowerment“. Seit über 10 Jahren kenne ich die gute Arbeit, die das Lebenshilfewerk leistet. In der Vergangenheit haben wir zusammengearbeitet, als es um die Etablierung der konduktiven Förderung im Freistaat und um die Sicherung der Werkstätten ging.
Prof. Theunissen
Als Ansprechpartner der Landesregierung für das Thema Antidiskriminierung habe ich die Veranstaltung finanziell unterstützt und in einem Grußwort mein Aufgabengebiet und die Unterstützungsmöglichkeiten dargestellt. Gut ein Viertel der Diskriminierungsfälle (28,5 Prozent) gemäß AGG betreffen den Bereich von Menschen mit Behinderung. Die Bundesantidiskriminierungstelle hat deshalb das Jahr 2013 zum Themenjahr gegen die Diskriminierung von behinderten und chronisch kranken Menschen mit dem Titel „Selbstbestimmt dabei. IMMER.“ ausgerufen. Dieses Motto wurde bei der Tagung der Lebenshilfe bestens umgesetzt. In vielen Veranstaltungen konnte auch ich in diesem Themenjahr für unser wichtiges Anliegen auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft werben. Ich hoffe, dass sich auf diesem Weg immer mehr begeben! Im gerade in Berlin zwischen CDU/CSU und SPD ausgehandelten Koaltionsvertrag ist das Themengebiet der Anliegen von Menschen mit Behinderung an zahlreichen Stellen mit Zielstellungen versehen. Nachfolgend die Bereiche, die in dem 185-seitigem Papier von besonderem Interesse diesbezüglich sind: S. 95: Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) erarbeiten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Bund zu einer Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe beitragen. Dabei werden wir die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht.  S. 110/111: Menschen mit und ohne Behinderung „Nichts über uns ohne uns“ Leitidee der Politik der neuen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen ist die inklusive Gesellschaft. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen zusammen spielen, lernen, leben, arbeiten und wohnen. In allen Bereichen des Lebens sollen Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazugehören – und zwar von Anfang an. Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache, ihre Beteiligung an den Entscheidungsprozessen wollen wir besonders berücksichtigen – nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns“. UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen betreffen, zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen werden wir den Nationalen Aktionsplan weiterentwickeln. Wichtige Etappenziele sind mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit im Alltag. Der leichtere Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Diensten ist unabdingbar. Die Lebenssituation taubblinder Menschen werden wir dabei besonders berücksichtigen. Inklusiven Arbeitsmarkt stärken Zentrales Element der sozialen Inklusion ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir wollen die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig verbessern. Dazu gehört auch die Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Schwerbehindertenvertretungen. In den Jobcentern muss ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden sein, um die Belange von Menschen mit Behinderungen zu erkennen, fachkundig zu beraten und zu vermitteln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen sensibilisiert werden, um das Potential von Menschen mit Behinderungen zu erkennen und sie zu beschäftigen. Gemeinsam mit den Sozialpartnern werden wir u. a. im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung die Anstrengungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung erhöhen. Wir wollen den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte garantieren und die Erfahrungen mit dem „Budget für Arbeit“ einbeziehen. Eingliederungshilfe reformieren – Modernes Teilhaberecht entwickeln Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr Inklusion brauchen einen sicheren gesetzlichen Rahmen. Wir werden deswegen unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erarbeiten. Dabei werden wir die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen. Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Im Interesse von Kindern mit Behinderungen und ihren Eltern sollen die Schnittstellen in den Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können. Barrierefreiheit im Netz Die Digitalisierung bietet eine Vielzahl von Chancen für Menschen mit Einschränkungen. Wir prüfen daher, ob durch ein Prüfsiegel „Barrierefreie Website“ für Verwaltung und Wirtschaft die Gleichstellung behinderter Menschen unterstützt werden kann.

Runder Tisch und Netzwerktreffen zum Thema Antidiskriminierung

Beratung im INSA-Haus
Als zentraler Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung zum Thema Antidiskriminierung hatte ich bereits vor knapp einem Monat, am 18. Oktober 2013, zu einem Runden Tisch „Thüringen diskriminierungsfrei“ Vertretern von Verbänden und Vereinen, die auf der Landesebene in der Antidiskriminierungsarbeit aktiv sind in das Sozialministerium eingeladen. Gestern schloss sich nun eine Beratung der kommunalen Verantwortlichen für Antidiskriminierungsfragen mit den vier Landesbeauftragten im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit im INSA-Haus in Erfurt an. Auf beiden Veranstaltungen standen die weitere intensivere Vernetzung der Teilnehmer und die bessere Information der Öffentlichkeit über die Beratungsmöglichkeiten bei Fällen der Diskriminierung im Vordergrund. Ein wesentlicher Themenschwerpunkt des nächsten Jahres wird die Arbeit gegen Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft sein. Übereinstimmend wurde auch die Forderung nach weiteren Fortbildungsmöglichkeiten  zum Thema Antidiskriminierung formuliert. Die Bundesantidiskriminierungsstelle, in der ich vor vier Wochen für eine Woche hospitieren konnte, hat sowohl die gestrige Tagung inhaltlich und mit Informationsmaterial unterstützt, als auch die fachliche Begleitung der Fortbildung zugesagt. Bernhard Franke und Frau Dr. Wutzo erläuterten zudem die Aufgabenfelder der ADS. Wir haben uns sowohl mit dem ruden Tisch der Vereine und Verbände, als auch mit den Kommunalvertretern auf einen halbjährlichen Beratungsrythmus verständigt. Erfreulicherweise sind sich alle handelnden Akteure einig und wir arbeiten gemeinsam an dem Ziel Thüringen dirkriminierungsfrei zu gestalten. Wenngleich dieses Ziel sicher nie gänzlich erreicht werden kann ist es notwendig den Weg engagiert zu beschreiten.

Kommunen, Land und Bund – mit gemeinsamem Engagement gegen Diskriminierung

Auf Einladung des zentralen Ansprechpartners für Antidiskriminierung, Michael Panse, trafen sich am 12. November 2013 die kommunalen Verantwortlichen für Antidiskriminierungsfragen mit den vier Landesbeauftragten im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. In Thüringen gibt es derzeit 114 kommunale Ansprechpartner (überwiegend allerdings im Ehrenamt und in Teilzeitmodellen) für die Themengebiete Gleichstellung, Ausländerfragen bzw. Integration, Menschen mit Behinderungen und für Senioren. Ihre Vernetzung mit den Landesbeauftragten, Johanna Arenhövel für die Gleichstellung von Frau und Mann, Petra Heß für Ausländer, Dr. Paul Brockhausen für Menschen mit Behinderungen und Michael Panse für das Zusammenleben der Generationen, und untereinander standen im Mittelpunkt der Tagung. Gemeinsam mit Vertretern der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde beraten, wie gemeinsam gegen Diskriminierung in Thüringen vorgegangen werden kann. Die Vorträge von Dr. Petra Wutzo und Herrn Bernhard Franke von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellten die Arbeit ihrer Einrichtung vor und gaben Impulse für die Netzwerkarbeit in Thüringen. Michael Panse resümierte: „Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, müssen schnell kompetente Beratung finden können. Dafür ist die bessere Vernetzung von Beratungsstrukturen eine wichtige Voraussetzung. Wie bereits das Vernetzungstreffen mit landesweit agierenden Verbänden und Vereinen im Oktober, war das heutige Treffen der Beauftragten auf diesem Weg ein wichtiger Schritt. Wir – als kommunale und Landesbeauftragte – haben heute vereinbart, im kommenden Jahr gemeinsam den Themenschwerpunkt Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft stärker in den Mittelpunkt zu rücken. In der aktuellen Bundestatistik erfolgten 24,6 % der Meldungen aufgrund dieses Diskriminierungsmerkmals. Dies wird nur durch die Meldungen im Bereich Menschen mit Behinderungen in Höhe von 28,5 % übertroffen. Übereinstimmend diagnostizierten die Teilnehmer des Treffens erheblichen Fortbildungsbedarf. Daher wird auch dies Schwerpunkt in den kommenden Monaten sein. Die Netzwerktreffen sollen künftig zweimal jährlich stattfinden.“ Informationen zu Antidiskriminierung in Thüringen sind zu finden unter: http://www.thueringen.de/th7/antidiskriminierung/medieninfo/

Hospitation in der ADS

Ein Teil der Publikationen der ADS
Seit Anfang dieses Jahres bin ich in Thüringen Ansprechpartner der Landesregierung für Antidiskriminierung. Im Mai hat Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht mit der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Christine Lüders eine gemeinsame Erklärung für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft unterschrieben. Seitdem habe ich mit meinem Team mehrere Veranstaltungen zum Thema Antidiskriminierung durchgeführt, mit vielen Verbänden und Vereinen das Gespräch gesucht, zwei Netzwerke gegründet und vor allem bereits zahlreiche Beratungsgespräche mit betroffenen Bürgern geführt. Beim runden Tisch im TMSFG vor einer Woche haben wir sehr intensiv die Vernetzung diskutiert und wie das kommende Themenjahr gegen Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft in Thüringen umgesetzt werden kann.
Die ADS im ehemaligen DDR-Verkehrsministerium
In dieser Woche konnte ich nun vier Tage in Berlin in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hospitieren. Auf Einladung von Christine Lüders habe ich dort die verschiedenen Referate kennenlernen können. Die ADS des Bundes leistest neben der Beratungsarbeit zu Grundsatzfragen und Anfragenbearbeitung im Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (das AGG gibt es seit 2006) auch intensive Forschungsarbeit und organisiert Veranstaltungen zu Antidiskriminierungsthemen. Allein zwischen Januar bis August 2013 gab es rund 1.600 Anfragen. In diesem Jahr gab es die meisten Anfragen wegen der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung (28,52 %) gefolgt von der ethnischen Herkunft (24,6 %), Geschlecht (23,11 %) und Altersdiskriminierung (18,27 %). In geringerem Umfang waren es Anfragen wegen den Diskriminierungsmerkmalen Religion (6,8 %), Sexuelle Identität (4,75 %) und Weltanschauung (0,65 %). Referatsleiter Bernhard Franke hat mich in der Woche betreut und viele Gespräche mit den Mitarbeiterinnen der ADS organisiert. In diesen Gesprächen konnte ich viel über die Arbeit der ADS in den letzten Jahren erfahren, aber auch von der Thüringen Situation berichten. Ein flächendeckendes Beratungsnetz haben wir in Thüringen noch nicht und es wird sicher auch noch eine Weile dauern, bis dies entstanden ist. Bis dahin ist es aber wichtig bei der Erstberatung kompetent eine Verweisberatung anbieten zu können. Insbesondere in rechtlich schwierigen Fällen kann die ADS weiterhelfen. Auf der gut gemachten Homepage der ADS finden sich viele weiterführende Informationen, Publikationen und hilfreiche Links. „Selbstbestimmt dabei. Immer.“ war der Titel des diesjährigen Themenjahres zum Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Ein gelungenes Video zum Titelsong des Themenjahres verlinke ich gerne hier. Die Tage in Berlin brachten mir einen beträchtlichen Zugewinn an Informationen und ich werde in den nächsten Wochen etliche gemeinsame Veranstaltungen mit der ADS planen. Bereits am 12. November zur Netzwerktagung der kommunalen Beauftragten werden Vertreter der ADS des Bundes aktiv dabei sein.  

Intensive Sprachförderung für Flüchtlingskinder nötig

Der Ansprechpartner für Antidiskriminierung des Freistaats Thüringen, Michael Panse, hat anlässlich des heutigen Expertentreffens „Diskriminierung im Bildungsbereich – Einrichtung von Beschwerdestellen in Schulen und Hochschulen“ in Berlin eine intensive Sprachförderung für Flüchtlingskinder gefordert. Nach Ansicht Panses sollte auch in der Lehrer- und Erzieherinnenausbildung noch stärker dafür sensibilisiert werden, dass verhindert wird, dass Kinder und Jugendliche beim Zugang zur Bildung und bei Übergängen im Bildungsweg diskriminiert werden. Michael Panse: „Dass es sinnvoll ist, über das Thema Diskriminierung im Bildungsbereich mit Vertretern aus den Bundesländern zu sprechen, ergibt sich schon allein aus der föderalen Zuständigkeit der Bundesländer für die Bildungspolitik. Von den Beschwerden über Diskriminierung, die ich bisher erhielt, betrafen rund 30 Prozent den Bildungsbereich. Ein besonderes Problem ergibt sich für Kinder und Jugendliche, die neu nach Deutschland gekommen sind, aus der Verpflichtung nach drei Monaten die Schule zu besuchen, ohne die dafür erforderlichen Sprachkenntnisse zu besitzen. Sie können so keinen Anschluss gewinnen und die Schule nur ohne oder mit sehr schlechtem Abschluss verlassen. Für Flüchtlingskinder ist eine intensive Sprachförderung nötig. Für Kinder mit Behinderungen sind besonders bauliche Hürden vielfach ein Problem. Hier sind die Kommunen gefordert. So ist in Erfurt nur jede zehnte Kita barrierefrei, an den Schulen sieht es vielfach nicht besser aus. Beim Thema Ansprechpartner können wir im Schulbereich in Thüringen auf ein gut ausgebautes System von Vertrauenslehrern verweisen. Bei der Empfehlung des Berichts, Instanzen zur Thematik Antidiskriminierung und Diversity an Hochschulen zu schaffen, eingebettet in eine Gesamtkonzept zum Thema, sehe ich hingegen noch einigen Handlungsbedarf an Thüringer Hochschulen. Darüber hinaus hoffe ich, dass viele der Anregungen des Berichts in Thüringen aufgegriffen werden können. Auf kommunaler Ebene habe ich die letzten Monate unter anderem dazu genutzt, eine Bestandsaufnahme der Ansprechpartner zum Thema Antidiskriminierung zu machen. Die dabei festgestellte breite und vielfältige Landschaft mit 114 Ansprechpartnern verlangt nach einer besseren Vernetzung. Daher werde ich die kommunalen Beauftragten zu einem Vernetzungstreffen am 12. November 2013 nach Erfurt einladen, um Erfahrungen auszutauschen und darüber zu sprechen, wie die Arbeit der für Antidiskriminierung Zuständigen im Interesse der Betroffenen noch besser auf einander abgestimmt werden kann.“ Hintergrund: Dem Expertentreffen „Diskriminierung im Bildungsbereich – Einrichtung von Beschwerdestellen in Schulen und Hochschulen“ in Berlin ging die Veröffentlichung des rund 450-seitigen Zweiten Gemeinsamen Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages unter dem Titel „Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben“ voran. Von den von der Bundesstelle Antidiskriminierung erfassten Anfragen zu Diskriminierungen im Bildungsbereich beziehen sich 39 Prozent auf die ethnische Herkunft und 29 Prozent auf das Thema Behinderung. Zunehmend sind auch Probleme hinsichtlich des Themas der „sozialen Herkunft“ zu verzeichnen, obwohl dies im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bisher nicht als besonderes Diskriminierungsmerkmal erfasst wird.

Freistaat Thüringen tritt der „Koalition gegen Diskriminierung“ bei

Generationenbeauftragter Michael Panse als zentraler Ansprechpartner für das Thema Antidiskriminierung benannt Am 8. Mai 2013 wird der Freistaat Thüringen der „Koalition gegen Diskriminierung“ beitreten. Dazu wird Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht gemeinsam mit Christine Lüders, der Leiterin der Bundesstelle Antidiskriminierung, den Aufruf „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ unterzeichnen. Termin: Mittwoch, 8. Mai 2013 Uhrzeit: 11:00 Uhr, Beginn der Tagung 14:00 Uhr, Unterzeichnung des Aufrufs Ort: Erfurt, Barocksaal der Thüringer Staatskanzlei Der Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen, Michael Panse, ist von der Thüringer Landesregierung als zentraler Ansprechpartner für das Thema Antidiskriminierung benannt worden. „Mit dem Beitritt wollen wir dem Thema Diskriminierung mehr Aufmerksamkeit widmen. Jede Möglichkeit muss genutzt werden, um Menschen in Fällen von Diskriminierung die bestmögliche Beratung zu bieten. Es gilt, den Diskriminierungsschutz auf verschiedenen Ebenen als politische Aufgabe zu verankern“, sagte Michael Panse. Aus Anlass der Unterzeichnung des Aufrufs wird am 8. Mai 2013 in der Thüringer Staatskanzlei eine Tagung unter dem Motto „Thüringen diskriminierungsfrei!“ stattfinden. Die Einladung zur Tagung ist unter http://www.thueringen.de/imperia/md/content/bzg/einladung-8.mai_2013.pdf zu finden.

Generationenbeauftragter Panse zum zentralen Ansprechpartner für das Thema Antidiskriminierung benannt

Sozialministerin Heike Taubert (SPD): „Schutz vor Diskriminierung noch stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen“ Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat nach der Kabinettssitzung über die Benennung eines zentralen Ansprechpartners für das Thema Antidiskriminierung informiert. Die Landesregierung hatte am Vormittag dem Vorschlag der Thüringer Sozialministerin zugestimmt, das Büro des Beauftragten für das Zusammenleben der Generationen, Michael Panse, als Ansprechpartner zu benennen. Heike Taubert sagte: „Wir müssen uns noch stärker gegen Diskriminierung engagieren und entsprechende Benachteiligungen auf allen Ebenen bekämpfen. Wir müssen uns gegen jede Form der Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität positionieren. Ein zentraler Ansprechpartner im Freistaat ist nötig, um den Schutz vor Diskriminierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe noch stärker in das öffentliche Bewusstsein zu bringen.“ Michael Panse sagte: „In meiner bisherigen Arbeit gab es bereits viele inhaltliche Berührungspunkte, etwa beim Thema Altersdiskriminierung. Meine Hauptaufgabe als Ansprechpartner für das Thema Antidiskriminierung sehe ich in der Aufklärung über die Rechte Betroffener und der Vermittlung von Beratung für Betroffene. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit mit Organisationen und Verbänden zum Schutz vor Diskriminierung und mit Organisationen Betroffener, etwa mit Selbsthilfegruppen. Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger auf, dieses Angebot rege zu nutzen.“ Laut Thüringer Sozialministerium sind für die Erfüllung der Aufgaben nach Erfahrungen anderer vergleichbarer Ansprechstellen Mittel in Höhe von 25.000 Euro pro Jahr erforderlich. Die Bereitstellung dieser Mittel wurde über einen abgestimmten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit dem Beschluss des Landeshaushaltes in der vergangenen Woche ermöglicht. Hintergrund: Im Jahr 2006 wurde durch den Deutschen Bundestag das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Es wendet sich gegen Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.