Konjunkturpaket in Berlin – Facharbeit in Erfurt
Während auf der Bundesebene heute in Berlin die ganz großen Brocken gerollt wurden, standen in Thüringen zahlreiche Landtagstermine an. Oder mit anderen Worten der politische Alltag hat uns zurück.
Vom Konjunkturpaket der Bundesregierung bin ich angenehm überrascht.
Nachdem sich die CDU-Spitze am Wochenende in Erfurt auf Eckpunkte verständigte, gelang nun auch schnell die Einigung mit dem Koalitionspartner SPD.
Ich finde es gut, dass Familien auch direkt von den Leistungen partizipieren und die SPD hier endlich Einsicht zeigte. Den gestaffelten Regelsatz für Kinder beim SGB II Bezug (siehe Pressemitteilung) haben wir bereits seit über einem Jahr gefordert. Selbstverständlich haben Kinder von 0-5 Jahren, von 6-13 Jahren und von 14 Jahren bis zur Volljährigkeit unterschiedliche Bedarfe. Beim Unterhaltsrecht wird dieser Altersbedarf schon immer berücksichtigt, darauf hatte ich bei mehreren Beratungen im Landtag bereits hingewiesen. In Zukunft erhalten die Eltern der Kinder dieser Altersstufen ab 1.7.2009 nun 60, 70 bzw. 80 Prozent des Regelsatzes.
Beim Kinderbonus von 100 Euro pro Kind hat jede Familie etwas davon. Leistungsempfängern, die dieses Geld als Einmalzahlung von den Familienkassen erhalten, wird dies nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Bei allen anderen wird es bei der Einkommensteuererklärung 2009 verrechnet.
Wenn man dann am Abend den linken Lafontaine in den Tagesthemen hört, wie er sich über das soziale Ungleichgewicht des Konjunkturpakets aufregt, kann man das für Unkenntnis halten. Ich halte es für Dummdreistigkeit.
Im Thüringer Landtag standen heute die turnusgemäßen Sitzungen der Fraktionsarbeitskreise „Soziales, Familie und Gesundheit“, „Bildung“ und „Gleichstellung“ an.
Bei den Sozial- und Bildungs-AKs stand das Gutachten von Prof. Opielka zur Familienoffensive auf der Tagesordnung. Obwohl das Abschlussgutachten noch nicht da ist, zeichnen sich erste fachliche Empfehlungen bereits deutlich ab. Mein Vorschlag, zunächst die Betreuungsrelation der Kleinstkinder von derzeit 1 Erzieherin auf 7 Kinder auf 1:5 zu ändern, würde jährlich rund 14,45 Millionen Euro kosten und bis zu 400 zusätzliche Erzieherinnen bedeuten.
Über die Verteilung der Zusatzkosten muss es eine Verständigung mit der kommunalen Seite geben. Wir werden darüber ebenso verhandeln wie über den Zeitpunkt der Umsetzung. Dabei lassen wir uns auch nicht von der sogenannten Initiative „Volksbegehren für eine bessere Familienpoltik“ beirren, die heute schon wieder erklärte, 400 Stellen seien „indiskutabel und unzureichend“. Im Gegensatz zu den Traumschlössern des Volksbegehrens mit der Forderung nach 2000 Erzieherinnen mehr, ist dieses Ziel aber in einer gemeinsamen Kraftanstrengung zu finanzieren.
Diese Punkte konnte ich am Abend mit dem Netzwerk Sozialpolitik im Landtag diskutieren. Die kommunalen Sozialpolitiker und Praktiker vor Ort bekräftigten den vorrangigen Handlungsbedarf für die Kleinstkinder ebenso, wie die Richtigkeit der Familienoffensive in Gänze.
Der Kita-Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ab zwei Jahren, das Wahlrecht auf den Betreuungsort und die Betreuungsart, sowie die Stärkung für Familien mit dem Landserziehungsgeld, sind unbestreitbare Vorzüge unserer Familienoffensive.