Neues Gleichstellungsgesetz beschlossen
Heute hat der Thüringer Landtag die Neufassung des Gleichstellungsgesetzes von 1998 beschlossen. Künftig sollen 40 Prozent der Führungspositionen im öffentlichen Dienst von Frauen besetzt werden. In den Thüringer Ministerien erfüllt derzeit lediglich das Sozialministerium diese Quote. Das Gesetz wurde im Landtag mit 41 zu 31 Stimmen von der Regierungskoalition aus CDU und SPD beschlossen.
Vor dem Thüringer Landtag gab es am Vormittag Protest – weniger gegen das Gesetz, sonder eher gegen ein Passage des Gesetzes. Erstmals wurde in einem Gleichstellungsgesetz festgelegt, dass auch Männer als Gleichstellungsbeauftragte gewählt werden können. Der Landesfrauenrat, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie die Landtagsopposition der Linken und der Grünen.
Vor der Plenarsitzung nutzte ich noch die Gelegenheit zu einem Gespräch mit dem Landesfrauenrat. Den dabei vorgebrachten Vorschlag nach einem paritätischen Modell, also wenn die Stelle des Gleichstellungsbeauftragten mit einem Mann besetzt wird soll es eine Stellvertreterin geben und umgekehrt, halte ich für eine gute Idee. Mal sehen, ob sich dies noch auf dem Verordnungsweg klären lässt.
Durchaus interessant war auch die Diskussion im Landtag zur aktuellen Stunde über die Familienpolitik. Die Diskussion zum Antrag der Linken zur Fortführung des Gesetzes über die verbindlichen Vorsorgeuntersuchungen hätte mich schon sehr interessiert, aber der Antrag wurde kurzfristig zurückgezogen. Vor gut fünf Jahren habe ich dieses Gesetz initiieren können und ich denke es hat sich bewährt. Die Anzahl der Vorsorgeuntersuchen ist deutlich gestiegen und genau dies war auch das primäre Ziel. Trotz Kritik vom Landesrechnungshof sollte das Gesetz verlängert werden. Das TMSFG arbeit bereits an einem Entwurf dazu.
Etliche Themen sind heute schon abgeräumt – morgen geht die Landtagssitzung weiter.
Bilder von der Protestdemo des Landesfrauenrates