Kita-Abzocke in Erfurt

Zum schlimmen baulichen Zustand etlicher Kitas gesellt sich jetzt der Griff in die Taschen der Eltern
Der Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters für das Jahr 2013 liegt auf dem Tisch des Stadtrats und darin verbergen sich erhebliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass die angepeilte Erhöhung der Kita-, Krippen- und Hortgebühren für heftige Diskussionen sorgen wird. Aus dem Haushaltsentwurf lässt sich die vom Oberbürgermeister und seiner linken Beigeordneten vorgesehene Gebührenerhöhung nur zwischen den Zeilen lesen. Bei den Elterngebühren in den kommunalen Kitas sollen die Eltern 144.000 Euro und rund 500.000 Euro bei Krippengebühren mehr bezahlen. Dies sind allerdings nur die kommunalen Einrichtungen und es ist nur der Berechnungszeitraum vom 1. August bis 31.12. kalkuliert (ab dem 1.8. könnte erst eine neue Kita-Gebührenordnung in Kraft treten). Es ist also anzunehmen, dass der Griff in die Taschen der Eltern tiefer und dreister ausfallen wird. Ich gehe davon aus, dass die Erfurter Eltern nach Bauseweins und Thierbachs Planungen mit etwa 2 Millionen Euro/jährlich an der Haushaltssanierung beteiligt werden sollen. Am Montag wurde den Vetretern des Stadtelternbeirates der Entwurf der neuen Kita-Gebührenordnung übergeben und den Kita-Träger zugeschickt. Dieser Entwurf (nachfolgend im Wortlaut abgedruckt) sieht vor, dass die Gebühren für Krippen auf 600 Euro/Platz, für Tagespflege auf 490 Euro/Platz und Kita auf 400 Euro/Platz steigen sollen. Bereits jetzt liegt Erfurt schon mit 280 Euro für einen Kita-Platz und 560 Euro für einen Krippenplatz deutschlandweit an der Spitze. Der Gebührenentwurf wurde aber weder dem zuständigen Jugendhilfeausschuss noch den Stadträten zugeleitet. Nachdem ich gestern von Kita-Trägern auf das Thema angesprochen wurde und den Entwurf erhielt, habe ich heute Namens der CDU-Stadtratsfraktion in Dringlichkeit auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen lassen und eine Stellungnahme der Verwaltung eingefordert. Weder die zuständige Beigeordnete noch der Jugendamtsleiter waren beim Jugendhilfeausschuss, aber dennoch berichtete ein Vertreter des Jugendamt Bemerkenswertes. Zur Vereinheitlichung der Erfurter Kita-Gebührenordnung bei den kommunalen Einrichtungen und den freien Trägern gab es eine Arbeitsgruppe, an der auch der Stadtelternbeirat beteiligt war. Das von dieser Gruppe vorgeschlagene Konsenspapier wurde aber von der Verwaltung nicht akzeptiert und seitens der Verwaltungsspitze ein eigener Entwurf erarbeitet, der mit Niemanden außer der Verwaltungsspitze abgestimmt wurde. Dieser Entwurf sei nun ein Beratungsvorschlag – wird zumindest behauptet. Dass dies unwahr ist und stattdessen die hohen Gebühren das Ziel sind, wurde bei der Beantwortung meiner Nachfrage zu dem Thema deutlich. Bereits vor Wochen wurden die Gebühreneinnahmen im Haushalt auf Basis des Verwaltungsvorschlags kalkuliert, musste das Jugendamt einräumen. Es geht nun also nur noch darum, diese Kita-Abzocke der Eltern möglichst schnell durch den Stadtrat zu peitschen! Die CDU-Stadratsfraktion wird dieses Thema zu einem zentralen Punkt der Haushaltsdiskussion machen. Der dreiste Griff in die Taschen der Eltern wird zu einer sozialen Entmischung in den Kitas führen und er wird dazu führen, dass weniger Kinder einen Kita-Platz nutzen werden. Andreas Bausewein hat einst versprochen die Kita-Gebühren abzuschaffen. Er hat dabei genauso gelogen, wie bei seiner Ankündigung die Kitas in Erfurt bis 2012 zu sanieren. Der Haushaltsentwurf 2013 dokumentiert das Versagen im Kita-Bereich. Viele marode Kitas werden auch 2013 nicht in Ordnung gebracht und die Eltern werden nicht entlastet sondern belastet.   Entwurf Stand 13.05.2013 Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege  Auf der Grundlage der  §§ 22, 23, 24 und 90 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), des § 20 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.02.2009 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 09.09.2010 (GVBl. S. 291) und der §§ 2, 18 und 26 Abs. 2 Nr. 10, 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2011 (GVBl. S. 531) hat der Erfurter Stadtrat in seiner Sitzung am …………..2013 die folgende Entgeltordnung beschlossen:  1. Grundsätze 1.1    Die Entgeltordnung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und Kindertagespflege der Landeshauptstadt Erfurt und bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft durch die Stadt.  1.2    Das Betreuungsverhältnis wird privatrechtlich ausgestaltet. Dazu schließt die Stadtverwaltung mit den jeweils Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag. Der Betreuungsvertrag enthält die detaillierten Regelungen zur konkreten Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, insbesondere zur Einkommensermittlung und zu den Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten. 1.3    Die Höhe des Elternentgelts beträgt bei der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren in einer Kindertageseinrichtung monatlich 600,00 EUR, bei der Betreuung von Kindern ab 2 Jahren in Kindertageseinrichtungen monatlich 400,00 EUR. Die Höhe des Eltern­entgelts beträgt in der Kindertagespflege, unabhängig vom Alter des Kindes, monatlich 490,00 EUR.  1.4    Auf Antrag der Eltern kann das Entgelt ermäßig oder erlassen werden. Die Ermäßigung oder Erlass richtet sich nach dem Betreuungsalter, dem Betreuungsumfang und dem Einkommen gem. Ziff. 2 und 3 dieser Entgeltordnung.  2. Einkommen 2.1    Als Einkommen gelten alle monatlichen Bruttoeinkünfte der Familie (Erziehungsberechtigte und ihre im selben Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder). Soweit andere Einkommen erzielt werden, sind diese auf monatliche Bruttoeinkünfte umzurechnen. Ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten oder Einkünften der Erziehungsberechtigten untereinander ist ausgeschlossen. 2.2    Ausgenommen vom Einkommen sind das Kindergeld und das Thüringer Erziehungsgeld. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird in Höhe des Mindestbetrages (nach § 2 Abs. 5 BEEG i. H. v. 300 EUR bzw. nach § 6 BEEG i.H.v. 150 EUR) sowie des Erhöhungsbetrages bei Mehrlingsgeburten (§ 2 Abs. 6 BEEG) ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt. 2.3    Vom Einkommen sind folgende Pauschalbeträge abzusetzen:  
bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 40 v.H.

 

bei Beamtenbezügen 25 v.H.

 

bei Einkünften, die entweder nur steuer- oder nur sozialversicherungspflichtig sind 30 v.H.

 

bei Einkünften, die weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig sind 5 v.H.

 

 Das um die Pauschalabzüge bereinigte Einkommen bleibt bei einem Kind bis zu einer Höhe von 1.200 EUR außer Betracht.  2.4    Das bereinigte Einkommen der Erziehungsberechtigten ist ab dem zweiten oder mehr kindergeldberechtigten Kindern um jeweils 500,00 EUR monatlich je Kind zu reduzieren. Berücksichtigt werden das zweite und alle weiteren Kinder, für die die Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben.  2.5    Unterhaltszahlungen können bis zum gesetzlich vorgesehenen Umfang vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, wenn sie auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen und tatsächlich gezahlt werden.  3. Bemessung des ermäßigten Elternentgelts 3.1    Die Höhe des ermäßigten Entgeltes beträgt
  • für Kinder unter zwei Jahren 20% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder ab zwei Jahren 15% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder in Tagespflege 20 % des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
      Das ermäßigte Elternentgelt wird längstens für 12 Monate festgesetzt. Nach Ablauf erfolgt eine erneute Überprüfung der Einkommensverhältnisse. 3.2    Die Änderung des Einkommens (Minderung oder Erhöhung) von 5 v. H. oder mehr sind durch die Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Das zu zahlende Entgelt ändert sich ab dem Zeitpunkt des Eintritts der geänderten Verhältnisse. 3.3    Das Elternentgelt bei einer Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden) beträgt 75 v. H. des Entgelts das für eine Ganztagsbetreuung zu zahlen ist. 3.4    Beträgt das nach dieser Entgeltordnung bereinigte monatliche Einkommen weniger als 50 EUR, wird kein Entgelt erhoben. 3.5    Das Elternentgelt wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. 3.6    Für eine tageweise Betreuung sind 5 v. H. des Elternentgelts nach Ziffer 1.3 pro Tag zu entrichten. Für eine stundenweise Betreuung ist ein Elternentgelt von 3,00 EUR je angefangene Stunde zu entrichten. 3.7    Sofern von den Erziehungsberechtigten der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt vorgelegt wird, erfolgt für die Dauer der Gültigkeit des Ausweises eine Befreiung von der Zahlungspflicht des Elternentgelts. 4. Verpflegung Für die Verpflegung des Kindes in der Kindertageseinrichtung werden zusätzlich zu den Elternentgelten Verpflegungsentgelte erhoben. Die Höhe dieser Entgelte wird von den jeweiligen Trägern im Einzelfall festgelegt. Für die kommunalen Einrichtungen gelten die Verpflegungsentgelte in der Anlage 1. 5 . Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft. gez. Oberbürgermeister  

17 Gedanken zu „Kita-Abzocke in Erfurt“

  1. Die Gesamtkalkulation der Stadtverwaltung für die Betreuungsplätze würde ich gern mal einsehen, aber Transparenz ist den Damen und Herren der Stadtverwaltung leider ein Fremdwort. Als Familie muss man wohl in Erfurt auf eine Rücklage für die eigene Altersvorsorge verzichten, um die Betreung in einer Kindereinrichtung zu ermöglichen, danke Rot-Rot-Grün!

  2. Tja, das ist die Quittung für das leichtgläubige Wahlvolk, das lieber Grinsebackenplakaten glaubt und Politiker wählt, die Logistik-Dumpinglohn-Verlustfirmen hofieren und den Bürgern der Stadt (sofern nicht arbeitssuchend)tiefer und tiefer in die Taschen greift.
    Leider ist die nächste Wahl noch lange hin, ich merke mir das aber, die Rechnung bekommen DIE noch präsentiert. Aber dann wird Bausewein in die Landespolitik hochgelobt und Frau Thierbach kann eine fette Rente verprassen. Alles sehr frustrierend.

  3. Dann sollten wir uns endlich alle einmal aufraffen und eine vernünftige Demonstration auf die Beine stellen, damit Herr Bausewein und sein Gefolge merken, so nicht. Wir sind die Bürger dieser Stadt und sollten somit mehr Macht demonstrieren!!! Wer sich nicht gegen Ungerechtigkeiten wehrt, braucht auch hinterher nicht zu jammern!!!

  4. Es ist eine Frechheit.Wir duerfen das nicht durchgehen lassen.Eine grosse Demonstration mit Presse vor dem Rathaus muss urchgefuehrt werden.Desweiteren eine Unterschriftaktion,nicht nur der Eltern,sondern vieler Buerger. Presseartikel muessen zahlreich auf die ganzen Missstaende hinweisen. Das allerwichtigste ist natuerlich die Wahl.

  5. Wie unauffällig. Einerseits der neue Anspruch auf den Kita-Platz ab 1.Jahr gültig ab August und das Versprechen, neue Plätze zu schaffen. Andererseits die neue Entgeltverordnung. Sehr clever dieser Einfall. Wozu sollte die Politik auch die Kinder unterstützen, sie sind ja nur unsere Zukunft.

  6. Der Entwurf wurde wenig durchdacht und entspricht nicht den Vereinbarungen

    – Von 12 % ist man eigenmächtig auf 15% gegangen

    – der Entwurf wurde bewusst nur an die Träger geschickt, da stellt sich die Frage, wer wollte hier wen hintergehen?

    – der Entwurf ist sehr einseitig und sozial nicht verträglich

    – die Gewinner sind die Alleinerziehenden

    – Verlierer sind ganz eindeutig die Kleinfamilien

    Rechnung : Familie mit 1 Kind und beiden Elternteilen werden eindeutig mehr zur Kasse gebeten , da ein Pauschalbetrag von 1200 für die Familie ( welcher Betrag identisch ist mit Alleinerziehenden) angerechnet wird, es werden hierbei weder Werbekosten ( z.b. Ein Elternteil arbeitet auf Montage) noch Eigenanteile von Mutter und Vater berechnet . Das bedeutet für diese Familie einen Eigenanteile von 400 € pro Person ( Mutter , Vater und Kind)!!! Eigenanteil von Alleinerziehende liegt bei 600€ ( Kind + ein Elternteil ) . Bei Familien mit 2 Kindern liegt der Eigenanteile bei 425€ und mit 3 Kindern bei 440€!

    Nun schauen wir uns an wie weit eine Familie mit 1200 € kommt , gehen wir von 500€ Miete aus , bleiben übrig 700€ , gehen wir davon aus das berufsbedingt 1 Auto und eine Monatskarte benötigt wird und rechnen wir gering , dann sind wir mit 200€ ( Monatskarte, Versicherung , Benzin) (Auto muss natürlich bezahlt sein) bei 500€ Eigenanteile , dann haben diese Bürger meist auch noch Versicherungen und Altersvirsorgen die gern mal mit erneut 200 Euro ( zwei Personen )zu Buche schlage

  7. Dann sind wir schon bei 300 Euro Eigenanteil! Da ist aber noch kein Strom und Telefon geschweige von der Zwangsabgabe GEZ berechnet!

    So nun will man alles was über die 300€ liegen mit 15% berechnen!

    Da stelle ich ernsthaft die frage, sollten die Eltern nicht lieber zu Hause bleiben und sich voll und ganz auf das Kind konzentrieren? Finanziell macht das ja bald keinen Unterschied mehr!

    Also wenn dieser Entwurf insbesondere des Eigenanteil nicht überarbeitet wird, dann sehe ich einige Gerichtstermine! Es kann der Eigenanteil nicht pro Haushalt berechnet werden sondern pro Person ! Eltern die arbeiten sollte man fördern und nicht verschrecken , ansonsten werden wir einen deutlichen Geburtenrückgang in der Mittelschicht verzeichnen können!

  8. Eine weitere Erhöhung der Kita-Gebührenordnung wäre ein Schlag ins Gesicht aller hart arbeitenden Eltern!

    Diese Kommunalpolitik in Rot-Rot setzt die falschen Anreize. Als arbeitender Vater von zwei Kindern habe ich irgendwann am Ende des Monats nicht mehr in der Tasche als ein Arbeitsloser.

    Ich sollte lieber zu Hause bleiben und jedem empfehlen, dass gleiche zu tun… und bloß keine Kinder…

  9. Wofür noch arbeiten?
    Bei 12Std Abwesenheit wegen Arbeit inkl. Hin-und Rückweg und Benzinkosten, lieber zu Hause bleiben!
    Dann haben wir bald westdeutsches Niveau in Erfurt, vielen Dank!

  10. Märchenland Thüringen!”Unser Wahlgeschenk an Rot-Rot-Grün!”Widerstand gegen die Erhöhung der Kitagebühren!” Wahltag ist Zahltag für Rot-Rot -Grün!”Das Märchen Goldesel und Knüppel aus dem Sack ist Pflichtliteratur.Also bis Donnerstag,den 18.August um 16.30 am Fischmarkt!!!! Einschüchterung und die Nichteinlösung von Wahlversprechen sind das gute Sitten?!

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