Stasi-Überprüfungskommisssion

Arbeitsgrundlage
Gestern Abend hat sich die Stasi-Überprüfungskommission des Erfurter Stadtrats konstituiert. In ihr sind alle Fraktionen vertreten und als Stadtratsvorsitzender leite ich das Gremium. Obwohl die Kommission nicht öffentlich tagt und wir zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, kann ich erklären warum wir dies machen. Wir  setzen damit einen Beschluss des Stadtrats um, der vor fast zwei Jahren gefasst wurde. Nachdem im November 2019 das Stasiunterlagengesetz die Option geschaffen hat, die Überprüfungen auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst für Mitglieder kommunaler Vertretungen und kommunale Wahlbeamte bis 2030 durchzuführen, hat der Erfurter Stadtrat mit breiter Mehrheit im September 2020 einen diesbezüglichen Beschluss gefasst. In vielen anderen Kommunen wurde dies durchaus kontrovers diskutiert, aber ich bin froh, dass der Erfurter Stadtrat mit seiner Entscheidung ein klares Signal gesetzt hat. Es ist uns wichtig Transparenz herzustellen, auch wenn inzwischen nur noch rund die Hälfte der Erfurter Stadtratsmitglieder in einem Alter sind, dass sie von der Überprüfung betroffen sind. Ausgenommen sind alle Stadträtinnen und Stadträte, die am 15. Januar 1990 noch nicht volljährig waren, also nach 1972 geboren sind. Aber auch viele von den älteren Kolleginnen und Kollegen wurden zum Teil bereits mehrmals überprüft. Für mich und die CDU-Stadtratsfraktion war und ist diese Überprüfung wichtig, weil die Wählerinnen und Wähler auch heute noch, 32 Jahre nach der friedlichen Revolution ein Recht darauf haben, zu erfahren, ob es bei den freigewählten Mandatsträgern eine Zusammenarbeit mit der Stasi gab. Dies ist für uns immer noch ein Akt der politischen Hygiene.  

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