Maskenpflicht…

Sicherheitshalber…
Derzeit ist es noch freiwillig, aber das kann sich in der kommenden Woche schon ändern. Im Ergebnis der Beratung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder hat auch Thüringen eine neue Verordnung erarbeitet. Diese Verordnung tritt am Montag in Kraft. Eine Maskenpflicht wird es darin (noch) nicht geben. Es wird allerdings empfohlen einen Nase-Mundschutz beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu nutzen. Heute war ich nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs, sondern mit meinem Motorrad. Und ich war auch in keinem Geschäft zum Einkaufen, sondern bin nach Herbsleben gefahren um Spargel beim Erzeuger direkt abzuholen. Einen Mundschutz habe ich trotzdem genutzt – natürlich in passender Bikeroptik. In der kommenden Woche werde ich das Thema mal etwas intensiver verfolgen und für “meine” beiden Vereine unser SWE Volley-Team und den MKC spezielle Nasen-Mundschützer besorgen. Wenn alles klappt in Vereinsfarben und mit aufgesticktem Logo. Die neue Thüringer Verordnung  

Reaktion in Thüringen zur aktuellen Corona-Diskussion

Eine Maskenpflicht kommt nicht – aber die dringende Empfehlung
Die Thüringer Landesregierung hat die Ergebnisse der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten beraten und den nachfolgenden Beschluss gefasst. Sicher werden die einzelnen Punkte heute auch medial umfänglich transportiert, aber wer es vollständig lesen mag, kann den Wortlaut der gestrigen Pressemitteilung der Landesregierung dazu hier lesen: Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie – Schlussfolgerungen der Thüringer Landesregierung aus den Ergebnissen der Videoschaltkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 15. April 2020 I. Beschluss 1. Das Kabinett nimmt den Beschluss über „Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie“ der Telefonschaltkonferenz Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 15. April 2020 zur Kenntnis. 2. Das Kabinett trifft – basierend auf dem Beschluss über „Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie“ der Telefonschaltkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 15. April 2020 – entsprechende Schlussfolgerungen für das Thüringer Pandemiemanagement (II.). 3. Das Kabinett bittet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Thüringer SARS-CoV-19-Eindämmungsmaßnahmenverordnung anzupassen und das Kabinett über die Anpassungen zur Telefonschaltkonferenz am Freitag, dem 17. April 2020 zu informieren. 4. Das Kabinett bittet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordung sowie die Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 zunächst bis zum 04. Mai 2020 zu verlängern. 5. Das Kabinett bittet den Chef der Staatskanzlei und die Ministerinnen und Minister der Ressorts das Kabinett über die in ihrer Ressortzuständigkeit zu treffenden Maßnahmen in der Telefonschaltkonferenz am Freitag, dem 17. April 2020 zu informieren. II. Schlussfolgerungen der Thüringer Landesregierung aus den Ergebnissen der Telefonschaltkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 15. April 2020 Die hohe Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland und in unserem Freistaat führte dazu, dass die Länder und der Bund einschneidende Beschränkungen im öffentlichen Leben verfügen mussten, damit die Bürgerinnen und Bürger vor der Infektion geschützt werden und eine Überforderung des Gesundheitssystem vermieden wird. Diese sehr kurzfristig verhängten Maßnahmen, mit tiefer Wirkung auf das soziale und öffentliche Leben wurden von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Freistaates dankenswerterweise mit großer Geduld und mit Solidarität und Gemeinsam eingehalten. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen, der Pflege und den kritischen Infrastrukturen insbesondere auch dem Einzelhandel haben in den vergangenen Wochen unter schwierigsten Bedingungen unverzichtbare und hervorragende Arbeit geleistet. Dafür gilt ihnen allen unser ausdrücklicher Dank. Durch diese Beschränkungen wurde erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland insgesamt und auch in unserem Freistaat verringert wurde. Es ist zudem gelungen, sehr kurzfristig die Zahl der intensivmedizinischen Betten in den Krankenhäusern zu erhöhen. Dies sind zweifellos gute Nachrichten. Dennoch ist festzuhalten, dass die Epidemie bislang nicht überwunden ist: • Ein wirksamer Impfstoff liegt nicht vor und es ist trotz aller Bemühungen nicht absehbar, wann ein Impfstoff vorliegen wird • Die bisherigen symptomatischen Infektionen zeigen, dass – auch unter Einbeziehung der von der Infektion Genesenden – nur ein Bruchteil der Bevölkerung infiziert wurde. Eine Information über die Zahl der asymptomatischen Infektionen gibt es bislang nicht. Deshalb ist die Gefahr einer schnellen und schweren Erkrankung großer Bevölkerungsgruppen weiterhin virulent und unbedingt zu vermeiden. • Es gibt bisher keine gesicherten Erkenntnisse, wie lange der Infektionsschutz aufgrund der überstandenen Erkrankung hält. Angesichts dessen ist es erforderlich, dass bei allen Maßnahmen, die nun entschieden werden, die Kapazitäten im Gesundheitswesen zur Bewältigung der zweiten Welle der Infektion standhalten können. Neben den öffentlichen Maßnahmen haben alle Arbeitgeber eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Deshalb erwartet die Landesregierung von allen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblicher Pandemieplanung die Erstellung und Umsetzung eines Hygienekonzepts. Ziel ist es, u.a nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kundinnen und Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer es möglich ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Die Thüringer Landesregierung hat sich am gestrigen Dienstag, dem 14. April 2020 mit nächsten Schritten zur behutsamen Öffnung des öffentlichen Lebens befasst und die Vorarbeiten der Ressorts zur Kenntnis genommen. Dabei war sich die Landesregierung einig, dass bundesweit einheitliche Maßstäbe mit regionaler Differenzierung kombiniert werden muss. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich heute gemeinsam mit der Bundeskanzlerin auf einen umfassenden Katalog für die nächste Stufe des Pandemiemanagements verständigt. Für den Freistaat Thüringen zieht die Landesregierung aus den gemeinsam von den Ländern und dem Bund gefassten Beschlüssen folgende Schlussfolgerungen: I. Anpassung der Thüringer SARS-CoV-19-Eindämmungsmaßnahmenverordnung 1. Die in Thüringen erlassenen Regelungen zur Kontaktbeschränkung in der Thüringer SARS-CoV-19-Eindämmungsmaßnahmenverordnung bleiben bis auf weiteres bestehen. 2. Übernachtungsangebote werden bis auf weiteres weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. 3. Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe ab dem 27. April 2020 wieder öffnen: o Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 qm beschränken o unabhängig von der Verkaufsfläche Buchhandlungen, Fahrradläden, KFZ-Händler o ab dem 4. Mai 2020 Friseurbetriebe, wenn sie aufgrund der unvermeidbaren körperlichen Nähe spezifische Schutzerfordernisse einhalten. Über die Öffnung weiterer Dienstleistungsbranchen wird die Landesregierung in einen zügigen Branchendialog eintreten. 4. Großveranstaltungen werden bis 31. August 2020 untersagt. 5. Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgefordert, auch weiterhin auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das Versammlungsrecht ist in unserer Demokratie ein hohes Gut und steht unter besonderem Schutz. Zum Ausgleich des Spannungsverhältnisses zwischen Infektionsschutz und Versammlungsfreiheit werden Regelungen vorbereitet und abgestimmt. II. Bildungssystem 1. Gute Bildung steht auch in der Coronakrise im Vordergrund. Die schrittweise Öffnung der Bildungseinrichtungen behandeln wir mit Priorität. Dabei werden die Schulen, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern sich auf neue Bedingungen einstellen müssen. Prägend für den weiteren Ablauf bleibt der Schutz der Gesundheit Aller. 2. Alle an den Schulen Beschäftigten haben in den vergangenen Wochen eine hervorragende Arbeit geleistet, in dieser einmaligen Situation Betreuung zu gewährleisten, neue Lehr- und Lernmethoden zu entwickeln und auch die Digitalisierung voranzutreiben. Diese Erfahrungen werden wir weiter nutzen und ausbauen. 3. Thüringen wird ab dem 27. April 2020 den Präsenzunterricht für einzelne Schülergruppen wieder aufnehmen. Dabei beginnen wir mit der Vorbereitung der Abiturientinnen und Abiturienten auf ihre Prüfungen. Ab dem 4. Mai 2020 folgen die Abschlussklassen der Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Berufsbildenden Schulen sowie die Abschlüsse der Förderschulen. Bis zum 2. Juni 2020 werden alle Schulen Präsenzunterricht in verschiedenen Varianten anbieten. 4. Die Schulen werden einen Mix aus Präsenz- und Distanzunterricht praktizieren, der auch auf Risikogruppen unter den Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer Rücksicht nimmt. Das Land und die Schulen werden neue Wege beschreiten und besondere Angebote schaffen, um Bildungsgerechtigkeit auch in der Coronakrise sicherzustellen. 5. Auch die Kindertagesbetreuung wird im Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet. Der Gesundheitsschutz für Kinder, Eltern und Erzieherinnen und Erzieher prägt dabei die Vorgehensweise. Die frühzeitige Information der Eltern wollen wir gewährleisten. 6. Die Hochschulen und das Wissenschaftsministerium haben Einigkeit darüber hergestellt, dass Lehre und Forschung auch im Sommersemester stattfinden werden. Das Semester beginnt am 1.4.2020 und endet am 30.9.2020. Diese besondere Situation sowohl bei den Studierenden als auch bei den Lehrenden und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Hochschulverwaltungen und Hochschuleinrichtungen (Bibliotheken, Rechenzentren, Sprachzentren etc.) erfordert ein hohes Maß an Flexibilität, Entgegenkommen und außergewöhnliche Anstrengungen, von denen wir überzeugt sind, dass sie gemeistert werden. III. Kultur / Religionsgemeinschaften 1. Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen werden in Thüringen Bibliotheken und Archive zur Öffnung zugelassen und ab dem 27. April 2020 folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet: o Zoologische und Botanische Gärten o Freilichtmuseen o Galerien, Museen und Ausstellungshallen, zusätzlich mit der dringenden Empfehlung der Nutzung des von Mund-Nasen-Schutzes. Voraussetzung ist, insbesondere bei kleinen und historischen Gebäuden, dass diese Auflagen räumlich und personell umgesetzt werden. 2. Die Religionsausübung stellt ein besonders hohes Gut dar und spendet angesichts der Herausforderungen Kraft und Zuversicht. Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Gebetshäusern, religiöse Veranstaltungen und Zeremonien sollen weiterhin nicht stattfinden. Basierend u.a. auf den „Eckpunkten des Schutzkonzeptes für religiöse Veranstaltungen“ des Katholischen Büros und des Beauftragten der Evangelischen Kirchen in Thüringen sowie in Abstimmung mit der Jüdischen Landesgemeinde wird die Thüringer Staatskanzlei mit den Glaubensgemeinschaften eine Verständigung über schrittweise wieder durchzuführende religiöse Versammlungen ab dem 4. Mai 2020 suchen. IV. Gesundheitssystem / Pflege 1. Die Länder und der Bund haben sich verständigt, den öffentlichen Gesundheitsdienst personell zu stärken, um zukünftig Infektionsketten schnell zu erkennen, zielgerichtete Testungen durchzuführen, eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen. Über die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der Zielzahl von 5 Personen auf 20.000 Einwohner*innen wird der Dialog mit den Kommunen geführt. 2. Die Landesregierung begrüßt, dass mit dem Ziel der Verbesserung des Meldewesens der Fallzahlen und der Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der Kontaktnachverfolgung das Bundesverwaltungsamt online-Schulungen durchführt. Zudem plant das Bundesministerium für Gesundheit ein Förderprogramm zur technischen Aus- und Aufrüstung sowie Schulung der lokalen Gesundheitsdienste. 3. Die Epidemie breitet sich nicht gleichmäßig aus. Vielmehr zeigt sich, dass es lokale Ausbrüche gibt, die nicht vorhersehbar sind. Die Länder und der Bund haben sich verständigt, diesen besonders betroffenen Gebieten schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. In Thüringen soll eine Task-Force geschaffen werden, die auf Anforderung betroffene Kommunen unterstützen wird. Die Landesregierung begrüßt, dass der Bund angekündigt hat, in diesen Fällen durch die Bundeswehr mit geschultem Personal bei der Kontaktnachverfolgung und -betreuung unterstützen wird. In belasteten Gebieten müssen auch gelockerte Beschränkungen konsequent wieder eingeführt werden, eingeschlossen die im Einzelfall zu prüfende Beschränkung nicht erforderlicher Mobilität in diese besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus. 4. Die Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 wird zunächst bis zum 04. Mai 2020 verlängert. 5. Besonders vulnerable Gruppen müssen geschützt und die soziale Isolation vermieden werden. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere in Pflegeheimen, Senioren- und Betreuungseinrichtungen aber auch in Krankenhäusern eine besondere Infektionsgefahr besteht. Deshalb müssen nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefahr der Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen zu unterbinden. Daher soll für die jeweilige Einrichtung unter Hinzuziehung von externem Sachverstand, insbesondere von Fachärzt*innen für Krankenhaushygiene, ein spezifisches Konzept entwickelt werden und dieses im weiteren Verlauf eng im Hinblick auf das Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld weiterentwickelt und angepasst werden. 6. Die psychosoziale Wirkung der Pandemie auf die Bevölkerung werden wir systematisch und unter Einschluss wissenschaftlicher Expertise beobachten und gemeinsam mit den entsprechenden Institutionen über notwendige Maßnahmen der Krisenbewältigung und -intervention sprechen.  

Ruhe vor dem Sturm?

Corona-Hotline
Ausgesprochen ruhig ist es heute an der Corona-Bürger-Hotline des Freistaates Thüringen. Heute habe ich den Nachmittags-/Abenddienst übernommen. Im Gegensatz zu den Tagen vor Ostern, wo im Minutentakt das Telefon klingelte, ist heute ausgesprochen wenig los. Die meisten Fragen haben die Menschen zu Besuchs- und Reisemöglichkeiten. Dies wird sich garantiert in den nächsten Tagen deutlich ändern. Insbesondere das Thema Schule und Kita, sowie die Öffnung des Einzelhandels werden die Menschen beschäftigen und danach wird sich wohl auch das Informationsbedürfnis richten. Um 18 Uhr wird Ministerpräsident Bodo Ramelow verkünden, wie es in Thüringen weiter geht. Eine neue Verordnung wird es aber sicher erst am Freitag geben und diese müsste ab Sonntag in Kraft treten, weil die bisherige Richtlinie nur bis zum 19.4. gilt. Neben den Hilfen für Unternehmen und Selbstständige gab es frühzeitigt auch Ankündigungen zur Unterstützung von Vereinen und freien Trägern. Heute hat das Land dazu eine Regelung getroffen (nachfolgend im Wortlaut). Auch dazu wird der Nachfragebedarf an der Corona-Hotline sicher deutlich ansteigen. Corona-Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen Thüringen hat eine Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen an gemeinnützige Thüringer Einrichtungen und Organisationen zur Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Corona-Pandemie 2020 erlassen. Mit der Bestimmung wird jetzt auch ein Soforthilfeprogramm für privatrechtlich organisierte gemeinnützige Thüringer Einrichtungen sowie Träger aus den Bereichen Jugend, Soziales, Kunst und Kultur, Bildung, Sport und Medien aufgelegt, das sich an diejenigen richtet, die von der Soforthilfe des Bundes und des Freistaats Thüringen bislang nicht erfasst werden. Das Programm und die Möglichkeit der Beantragung starten in Kürze. Die Details finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW).

Fortsetzung des Ruhemodus

Hauptausschuss
Morgen soll sich nun in einer Telefonkonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten entscheiden, wie es in den nächsten Wochen weiter geht. Eine Lockerung der Ausgangs- und Umgangsbeschränkungen, die Öffnung von Schulen und Geschäften und Reisemöglichkeiten (zunächst nur innerhalb von Deutschland) stehen auf der Wunschliste. Aber es gibt auch warnende Stimmen die auf eine drohende zweiten Welle hinweisen. Es ist schwierig in der jetzigen Situation Ratschläge zu geben und bereits jetzt zeichnet sich ab, dass es Kritik geben wird, egal was beschlossen wird. In der Corona-Krise ist nahezu jeder zum Experten geworden und für jede Meinung findet sich irgendeine Bestätigung im Netz, selbst wenn es die wildesten Verschwörungstheorien sind. Ich vertraue darauf, dass es hinreichend qualifizierte Beratergremien gibt und dass die politisch Verantwortlichen ihre Entscheidungen abwägen. Mein Verantwortungsbereich liegt bei Entscheidungen in den Gremien, in denen ich mich engagiere. Derzeit gibt es da zwei Schwerpunkte. Dies ist zum einen die Kommunalpolitik und zum anderen unser Verein SWE Volley-Team bzw. Schwarz-Weiß Erfurt. In der Kommunalpolitik tagen wir regelmäßig einmal in der Woche mit ausreichendem Abstand im Ratssitzungssaal. Einmal als Ältestenrat und einmal als Hauptausschuss. Wichtige Entscheidungen für die Stadt werden dort getroffen – aber es wird auch wieder Zeit, dass der Stadtrat in Gänze tagen kann. Voraussichtlich soll dies Anfang Mai sein – aber auch dies hängt von den generellen Regelungen ab. Ausschussberatungen gibt es aktuell nicht und selbst Aufsichtsratssitzungen finden als Videokonferenzen statt. Der Volleyball ruht bei uns nun schon einen Monat, aber wir haben derzeit viel zu tun um den Verein durch die Corona-Krise zu bringen und die neue Saison vorzubereiten. Unsere Spielerinnen halten sich individuell fit. Wann sie zusammen trainieren können ist völlig offen. Wir haben für alle Mitarbeiter der Spielbetriebs GmbH und Spielerinnen Kurzarbeitergeld beantragt und inzwischen bewilligt bekommen und auch unser Antrag auf Unterstützung bei der Aufbaubank ist positiv beschieden worden. Damit ist abgesichert, dass wir diese Saison gut zu Ende bekommen. Wie es in der nächsten Saison weiter geht ist allerdings noch offen. Es bleiben trotz #stayathome viele Dinge zu tun – aber das meiste lässt sich via Telefon und E-Mail organisieren. Wann die notwendigen Gremienbeschlüsse wieder in richtigen Beratungen gefasst werden können, ist noch offen.

Gott ist nicht im Homeoffice

Ostern 2020 in Erfurt
Ostern 2020 war in Erfurt und überall auf der Welt so ganz anders. Das höchste christliche Fest konnte nicht wie gewohnt mit Gottesdiensten in den Kirchen gefiert werden. Vor einem Jahr war ich mit meinen Söhnen in Jerusalem – zu Morgengottesdienst an der Himmelfahrtskirche mit Blick auf die aufgehende Sonne über der judäischen Wüste, danach ein anglikanischer Gottesdienst mit 1.400 Gläubigen am Gartengrab. Zuvor waren wir schon in Nazareth zu einem katholischen Gottesdienst in arabischer Sprache und Karfreitag natürliche im überfüllten Jerusalem und in der Grabeskirche. In diesem Jahr war es auch in Jerusalem so leer in den Kirchen, wie auf der ganzen Welt. In Erfurt gab es am Ostersonntag aber zumindest einen Autogottesdienst, der sich streng an den Umgangseinschränkungen gemäß der Thüringer Corona-Verordnung orientierte. Am Donnerstag hatte ich mit Pfarrer Christoph Knoll von unserer Thomasgemeinde noch an der Corona-Bürgerhotline Einzelheiten besprochen und mich danach um so mehr gefreut, dass es von den zuständigen städtischen Ämtern grünes Licht gab. Am heutigen Ostersonntag war ich dann pünktlich eine Stunde vor Beginn des Gottesdienstes auf dem Messegelände. Gemeinsam mit einigen anderen Gemeindemitgliedern haben wir in leuchtend grünen Warnwesten die Parkplatzeinweisung übernommen. Bei der Begrüßung der Gottesdienstbesucher haben wir auf ausreichend Abstand bei den Ostergrüßen geachtet und ich habe mich gefreut viele bekannte Gemeindemitglieder zu sehen. Rund 200 Autos waren zum Beginn des Gottesdienstes da und konnten die Predigt und den Gottesdienst via Autoradio verfolgen. Ein ältere Besucherin war sogar extra mit dem Taxi gekommen, um beim Gottesdienst dabei sein zu können. Pfarrer Knoll sandte die Osterbotschaft “Gott ist nicht im Homeoffice”. Er ist bei den Menschen, auch wenn die Menschen sich nicht in seinem Namen in den Kirchen versammeln können. Vielen Dank an Pfarrer Knoll für die Initiative und ein großes Dankeschön auch allen, die mitgeholfen haben. Der Ostergottesdienst 2020 wird bei mir nachhaltig in Erinnerung bleiben, so wie der Gottesdienst vor drei Jahren in San Francisco und im vergangenen Jahr in Jerusalem. Bilder vom Autogottesdienst  Berichte vom Gottesdienst u.a.: Glaube und Heimat MDR Süddeutsche Zeitung Thüringer Allgemeine Thüringer Allgemeine mit Bildern    

Tages-(Home-)Programm

Alternativprogramm
Nunmehr geht es in die dritte Woche in der es heißt #stayathome und gerade bei dem derzeit wunderschönen Wetter ist dies nicht leicht. Während ich in der Woche regelmäßig noch auf dem Weg in bzw. vom Büro aus draußen unterwegs bin (in Corona-Zeiten ohne Nutzung des ÖPNV) sind sonst die Outdoor-Aktivitäten sehr eingeschränkt. Einkaufen und unbedingt notwendige Wege stehen mit dem Auto an und ansonsten maximal eine kleinere Motorradrunde. Deutlich mehr Zeit bleibt da, um miteinander zu kochen, zu grillen (intensives #homecooking) und auch für das eine oder andere Kaltgetränk auf der Terrasse. So schön wie es ist, den Sonnenschein zu genießen und dabei den Kaffee und das Internet zu nutzen. Da aber natürlich auch mein Fitnessstudio, der Sportpark Johannesplatz, seit vier Wochen geschlossen ist, muss ich schon aufpassen, dass sich dies nicht an der Hüfte bemerkbar macht. Seit Beginn der Ausgangseinschränkungen nutze ich meinen Crosstrainer im Dachgeschoss – durch das geöffnete Dachfenster sogar mitten im Sonnenschein, um täglich 30-60 Minuten in Bewegung zu bleiben #homewalking

Oster-Auto-Gottesdienst in Erfurt geplant

Die Ankündigung des Gottesdienstes
Täglich rufen viele Menschen auf der Corona-Bürger-Hotline der Landesregierung an. In den letzten zwei Wochen waren unter den Anrufern, die bei mir in der Leitung gelandet zufällig sind auch mehrere Bekannte. Mein Sportboot-Fahrlehrer war darunter, der wissen wollte, wie es mit seiner Motorradfahrschule und der Wassersportfahrschule weiter geht und auch mein Zwillingsbruder, der auf der Suche nach Bestellmöglichkeiten für Schutzmasken war. Gestern habe ich mich sehr über einen Anruf vom Pfarrer meiner Thomasgemeinde Christoph Knoll gefreut. Noch mehr freut es mich, dass das Projekt welches wir telefonisch besprochen haben, nun Realität wird. Am Ostersonntag um 11.15 Uhr soll erstmals ein Gottesdienst in der Art eines Autokinos auf dem Parkplatz der Erfurter Messe stattfinden. Unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen können Gläubige in ihrem Auto den Gottesdienst direkt erleben. Eine Übertragung erfolgt auch über eine UKW-Frequenz auf das Autoradio. Neben vielen Gottesdienstübertragungen im Internet oder im Fernsehen, ist es doch etwas anderes in der christlichen Gemeinschaft einen Gottesdienst zu feiern. Ich finde dies ist ein wichtiges Signal der Hoffnung und bin dankbar für die Initiative. Anbei die Pressemitteilung und weitere Erläuterungen zum Oster-Gottesdienst. In den letzten Jahren habe ich ganz unterschiedliche Ostergottesdienste feiern dürfen. Häufig mit der Familie in unserer Thomaskirche, aber vor drei Jahren auch mit meinen Söhnen in San Francisco und letztes Jahr um 5 Uhr am Morgen in Jerusalem. Biker-Gottesdienste kenne ich auch – der diesjährige Gottesdienst aber sicher in ganz anderen Form beeindruckend werden und in Erinnerung bleiben. Ein frohes und gesegnetes Osterfest allen Besuchern meiner Homepage!

Zeiteinteilung

Mondsüchtig
Inzwischen ist so ziemlich alles erledigt, was man sich immer für “später, wenn man mal Zeit hat” vorgenommen hat. Da bei mir nahezu alle kommunalpolitischen Termine weggefallen sind und damit auch die meisten Gremiensitzungen nur noch telefonisch (wenn überhaupt) stattfinden ist schon einmal ein großer Zeitgewinn zu verzeichnen. Lediglich der Ältestenrat und der Hauptausschuss tagen im Rathaus einmal pro Woche im Wechsel. Auch alle sportbedingten Termine – sowohl Vorstands- und Vereinsarbeit bei unserem SWE Volley-Team, als auch der Besuch von Sportveranstaltungen entfallen. Selbst der Umgang mit meinen drei Söhnen und meiner Enkeltochter ist eingeschränkt. Wenn ich meinen Terminplan zwischen den letzten Monaten vergleiche, merke ich erst wie viele Abende ich normalerweise nicht daheim bin. Um die gewonnene Zeit gut zu nutzen habe ich nun, wie viele andere die häuslichen Aktivitäten verstärkt. Gemeinsames regelmäßiges Kochen, Dachboden aufräumen, Frühjahrsputz, Terrasse, Grillausrüstung ausbauen und viele Sachen mehr sind erledigt. Die Garage ist zumindest so sortiert, dass das neue Motorrad noch mit rein passt. Die letzte DVD von House of Cards der neuen Staffel ist schon fast durchgelaufen und ich stelle fest, dass nahezu täglich ein James Bond kommt. Mein Crosstrainer ist inzwischen täglich mindestens eine halbe Stunde in Benutzung. Heute Nacht habe ich mich sogar einmal wieder mit dem Fernrohr meines Sohnes beschäftigt. Da der Mond heute einmal wieder besonders groß und bei klarem Himmel zu sehen war, bin ich sogar mitten in der Nacht aufgestanden um das oben stehende Bild zu machen. Insgesamt hat sich vieles innerhalb von kurzer Zeit Coronabedingt verändert. Mal sehen wie das noch weiter geht.

Qual der Wahl

Die beiden wollen bewegt werden
Rechtzeitig zum Saisonbeginn habe ich meinen Fuhrpark vergrößert. Neu hinzu gekommen ist in dieser Woche eine Ducati Monster M 600, die ich von einem Freund übernommen habe. Damit wird es demnächst immer eine Entscheidungsfrage, mit welchem Bike ich unterwegs bin, den natürlich werde ich meine gute alte Honda NTV 650 (die inzwischen schon 26 Jahre alt ist) behalten. Die erste Testfahrt mit der Ducati brachte kurz zusammen gefasst das Ergebnis, dass ich bei Solotouren eher mit der Ducati fahre und für längere Touren oder zu zweit die Honda nutze. An meiner alten Hoda ist ein Koffersystem mit viel Stauraum und die Sitzbank ist für den Soziusbetrieb besser geeignet. Ansonsten sind beide Maschinen zwar ähnlich mit 650 bzw. 600 ccm ausgestattet und mit 57 bzw. 54  PS auch mit einer vergleichbaren Leistung, aber doch im Fahrverhalten unterschiedlich. Durch das deutlich niedrigere Gewicht ist die Ducati spritziger und durch die andere Sitzposition auch sportlicher. Längere Touren werden es in diesem Jahr zu Ostern sicher, trotz des neuen Bikes, nicht werden. Zwar ist in Thüringen im Gegensatz zu anderen Bundesländern das Motorrad fahren noch erlaubt, aber auch da sollte es triftige Gründe geben (Einkaufen, Arbeit oder um ins Grüne zu fahren um spazieren zu gehen). Aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben. In jedem Fall freue ich mich darauf, wenn es dann Wetter und Corona erlauben, dass die Motorradsaison beginnt. Allen Biker-Freundinnen und Freunden die linke Hand zum Bikergruß und eine unfallfreie Saison! Bilder von der Ducati

Erinnerung an Helmut Kohl

1994 auf dem Erfurter Domplatz
Heute wäre der Kanzler der Einheit 90 Jahre alt geworden. Es werden dazu durch die Corona-Regelungen leider keine öffentlichen Gedenkveranstaltungen stattfinden. Aber in vielen öffentlichen Meldungen und den sozialen Netzwerken finden sich heute Erinnerungen an Helmut Kohl. Ich schließe mich dem an. Für mich war Helmut Kohl die prägende Gestalt in meinen Politik-Jahren. Durch ihn habe ich begonnen mich 1990 in der CDU zu engagieren. 1994 knüpfte er im Landtagswahlkampf an diese Rede auf dem Erfurter Domplatz an und ich habe ihm dabei einen Mitschnitt der Rede auf einer Videokassette überreicht. In den neunziger Jahren bin ich ihm häufiger bei Veranstaltungen begegnet, durfte mit ihm bei Wahlkämpfen auf der Bühne stehen und habe ihn auch in Gesprächsrunden mit dem Bundesvorstand der Jungen Union oder mit Bernhard Vogel bei einem gemeinsamen Essen in Worbis erlebt. Im Juni 2001 konnte ich bei einer Veranstaltung im Waldorf Astoria Hotel in New York dabei sein, bei der an die erste Begegnung Adenauers und Ben Gurions an diesem Ort erinnert wurde. Anlässlich des 125. Geburtstags von Adenauer würdigte Helmut Kohl den Beitrag Adenauers zur Verständigung und Versöhnung zwischen Juden und Deutschen. Patrick Adenauer, ein Enkel des ersten deutschen Bundeskanzlers übergab im Rahmen der Festveranstaltung an Alon Ben Gurion, die geschichtsträchtige Fotografie ihrer beiden Großväter. Helmut Kohl war ein überzeugter Europäer, Christdemokrat und Freund Israels. Im Juni 2005 wurde er gemeinsam mit George Bush und Michail Gorbatschow mit Point-Alpha-Preis für seine Verdienste um die Einheit Deutschlands und Europas in Frieden und Freiheit geehrt. Danach habe ich Helmut Kohl noch ein paar mal als Gast auf CDU-Bundesparteitagen erleben können. Jeder hat seine persönlichen Erinnerungen an den Mann, der die Deutsche Wiedervereinigung geprägt und gestaltet hat, meine vielen Erinnerungen sind geprägt von Dankbarkeit. Vor einigen Wochen hatten wir eine Veranstaltung in Erfurt, bei der wir an die große Rede von Helmut Kohl 1990 auf dem Erfurter Domplatz erinnert haben. Zur Vorbereitung und Nachbereitung der Veranstaltung habe ich mehrmals mit Frau Dr. Maike Kohl-Richter telefonieren und schreiben können. Sie wird voraussichtlich zur offiziellen Einweihung der Helmut-Kohl-Straße nach Erfurt kommen, aber auch die Veranstaltung muss noch einige Wochen warten.