Verlängerung oder Abschaffung der Corona-Verordnungen?
Durchaus spannend könnte es morgen werden, wenn die Thüringer Landesregierung darüber entscheiden wird, was mit der Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung nach dem 5. Juni geschehen soll. Via Medien hatte Ministerpräsident Bodo Ramelow am Samstag angekündigt diese auslaufen lassen zu wollen und dies dem Kabinett so vorzuschlagen. Ersetzt werden solle die Regelung dann durch Empfehlungen. Ob dies aber so kommt, ist nach der heftigen Diskussion vom heutigen Tag offen. Die Koalitionspartner sind davon wenig begeistert und auch deutschlandweit gibt es dafür Kritik.
Die afp berichtete heute, dass es eine Beschlussvorlage des Bundeskanzleramts gebe, die die Kontaktbeschränkungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis zum 5. Juli verlängert werden. Die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen gelten bundesweit noch bis zum 5. Juni. “Kanzleramtsminister Helge Braun schlägt den Ländern in dem Beschlussentwurf nun vor, auch nach dem 5. Juni „weiter grundsätzlich einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einzuhalten“. Genauso sollte das Tragen eines Mundschutzs in bestimmten öffentlichen Bereichen weiter Pflicht sein. Das Virus sei weiter präsent und würde sich ohne entsprechende Schutzmaßnahmen weiter ausbreiten. Am Wochenende waren es an gleich mehreren Hotspots in Deutschland zu neuen Infektionen mit dem Coronavirus gekommen.” Der Beschlussentwurf sieht laut AFP jedoch auch gleichzeitig weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen vor. In Zukunft sollen sich bundesweit bis zu zehn Menschen treffen dürfen. In Hamburg gilt diese Obergrenze bereits für die Mitglieder zweier Haushalte in Thüringen gibt es für die Treffen zweier Haushalte gar keine Obergrenze.
Etwas überraschend hat heute Thüringen auch die Zweite Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Zweite Quarantäneverordnung) in Kraft gesetzt. Die erste Verordnung dazu wäre heute ausgelaufen und damit das Thema Quarantäne hinfällig – nicht nur für EU und Schengen-Staaten. Die neue Verordnung führt aber zu neuen Fragen. In der Verordnung heißt es (die Quarantäne) “gilt nicht für Personen, die aus Staaten einreisen, für welche aufgrund belastbarer epidemiologischer Erkenntnisse durch das Robert Koch-Institut festgestellt wurde, dass das dortige Infektionsgeschehen eine Ansteckungsgefahr für den Einzelnen als gering erscheinen lässt.” Da mich dazu gleich eine Anfrage ereilt hat, habe ich versucht raus zu bekommen, welche Länder gemäß RKI gemeint sind. Allerdings konnte diese Frage beim RKI niemand beantworten.
In dieser Woche sind es nun genau zwei Monate, in denen ich täglich an der Corona-Bürger-Hotline des Landes für vier bis sechs Stunden täglich Anfragen beantworte. Leider ist die Zahl der Anfragen derzeit unvermindert hoch und jede neue Verordnung führt zu neuen Fragen. Ich bin der Meinung, dass die Mundschutz-Maskenpflicht weiter bestehen sollte – im ÖPNV und in Geschäften, aber auch bei Veranstaltungen. Es sollte zudem weiter Beschränkungen in der Teilnehmeranzahl bei öffentlichen Veranstaltungen geben. Bei Familienfeiern, könnte und sollte es hingegen Öffnungen geben, weil da bei Hochzeiten, Geburtstagen und ähnlichem der Teilnehmerkreis bekannt und nachvollziehbar ist.