Gesetzesflut im Sozialausschuss
Gleich drei Gesetze wurden in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses abschließend beraten, mit Änderungen versehen und mit den Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen.
Bereits seit rund zwei Jahren ist das Gesetz für einen verbesserten Kinderschutz in der Diskussion. Im Rahmen umfänglicher öffentlicher Anhörungen haben wir uns entschlossen die Vorsorgeuntersuchungen verbindlicher zu regeln. Eltern die diese Untersuchungen für ihre Kinder auslassen, sollen zwei Mal erinnert und gemahnt werden. Wenn dies nichts hilft, soll nach unserer Auffassung das Jugendamt informiert werden. Dieses muss dann, gemäß § 8a des SGB VIII handeln. Auch bei der vorgesehenen Sanktionsmöglichkeit, dem Entzug des Landeserziehungsgeldes, soll es bleiben. Neu aufgenommen, haben wir heute eine Gesetzesregelung zu den Familienhebammen (→ Pressemitteilung von heute).
Als zweites Gesetz haben wir heute das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterringung psychisch Kranker (ThürPsychKG) vom 2. Februar 1994“ beschlossen. Hinter diesem etwas sperrigen Titel verbergen sich die Regelungen zur psychiatrischen Versorgung und zur Maßregelvollzug in Thüringen. Dankbar bin ich dem Landesärzteverband für zahlreiche Änderungsvorschläge, von denen wir viele aufgegriffen haben.
Als drittes Gesetz stand das „Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule“ auf der Tagesordnung. Aufbauend auf dem zwölften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung soll mit diesem Gesetz die Kooperation zwischen beiden Partnern gestärkt werden. Ebenfalls ist im Blickpunkt dabei die Stärkung der Eigenverantwortung der Schule und die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdungen durch eine Konkretisierung des Schutzauftrages der Kitas und Schulen. Unsere Änderungen am Gesetzentwurf hatten wir bereits im Bildungsausschuss eingebracht und beschlossen.
Am kommenden Donnerstag stehen alle drei Gesetze zur abschließenden zweiten Lesung im Plenum an.