Wer viel fragt, bekommt viele Antworten…
Normalerweise ist das so – aber bei der Erfurter Stadtverwaltung seit einiger Zeit nicht mehr. Da gilt wahrscheinlich in Zeiten von großen Haushaltslöchern die Devise: „Wer viel fragt, bekommt erst einmal eine Rechnung“.
Das Gegenteil einer bürgerfreundlichen Verwaltung soll offensichtlich die Bürgerinnen und Bürger davon abhalten gar zu renitent die Verwaltung mit vermeintlich „maßlosen Forderungen“ zu behelligen.
Dieser Eindruck drängt sich mir zumindest im Zusammenhang mit einer Bürgeranfrage von Mitte Februar auf. Die Bürgerinitiative „Neues Erfurt-Möbisburg/Rhoda e. V.“ hatte sich an die Stadt gewendet und sich darüber beschwert, dass die Tempo-30-Beschilderung im Ortseingangsbereich Möbisburg entfernt wurde. Sie nahmen darauf Bezug auf die mehrfach geäußerten Proteste von Bürgern und des Ortschaftsrates. Im Weiteren legten Sie eine Begründung dar, weshalb diese Straße auch weiterhin mit Tempo 30 zu Beschildern sei.
Mit Datum vom 20. März 2013 wurde durch das Tiefbau und Verkehrsamt an die Vorsitzende der Bürgerinitiative Neues Erfurt-Möbisburg/Rhoda e. V. ein Kostenbescheid in Höhe von 25,00 € Verwaltungsgebühr bezüglich der Überprüfung der rechtlichen und verkehrsorganisatorischen Voraussetzungen eines angeblichen Antrages vom 11.Februar 2013 gelegt. Im Hauptausschuss des Stadtrats habe ich daher den Oberbürgermeiester gebeten dies zu erklären und gefragt, ob die Bearbeitung von Bürgerbriefen jetzt generell zu Kostenbescheiden führt.
In der Antwort erläutert die Stadt unter anderem:
„Das Schreiben der Bürgerinitiative Neues Erfurt-Möbisburg/Rhoda e. V. (BI) vom 11.02.2013 ist als Antrag formuliert (“Wir fordern …”). Gemäß dem Verwaltungsrecht hat die untere Straßenverkehrs-behörde hier mit einem Bescheid zu reagieren. Ein ablehnender Bescheid ist gemäß Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 08.07.2009 i. V. m. der Verwaltungskostensatzung der Stadt Erfurt (VerwKostSEF) vom 20.01.2009 kostenpflichtig.….. Bezüglich dem Ansinnen des Fragestellers, ob Bürgerbriefe generell mit Kostenbescheiden beantwortet werden, wird darauf hingewiesen, dass Kostenrechnungen erstellt werden, wenn die Tatbestände gemäß Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 08.07.2009 i. V. m. der Verwaltungskostensatzung der Stadt Erfurt (VerwKostSEF) vom 20.01.2009 erfüllt sind.“
Darüber hinaus erläutert die Stadt, dass sie doch bereits letztes Jahr erklärt habe warum die Tempo-30-Zone nicht ginge und sie deshalb nun mit einem Verwaltungsbescheid reagiert habe, denn:
„Die Bescheiderstellung ermöglicht nun der BI den Rechtsweg zu bestreiten, d. h. Widerspruch einzulegen und im weiteren Widerspruchsverfahren die Entscheidung durch die Rechts-aufsichtsbehörde (LVwA) und ggf. das Verwaltungsgericht prüfen zu lassen.“
Allerdings kostet das dann den „Antragsteller“ erst einmal wieder Geld. Ich habe mich mit dieser Aussage nicht zufrieden gegeben und den zuständigen Beigeordneten gebeten, ein Gespräch mit den Vertretern der BI zu führen. Grundsätzlich klären muss dieses Thema aber der Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung. Die Gefahr besteht ja durchaus, dass seine Verwaltung sonst künftig auch die Beantwortung von Ratsanfragen mit Kostenbescheiden versieht…