Bericht zu Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Michael Panse: „Bericht leistet wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierung in zentralen Lebensbereichen“
Der Ansprechpartner für Antidiskriminierung des Freistaats Thüringen, Michael Panse, hat über den zweiten gemeinsamen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes informiert. Die heute dem Bundestag vorgelegte Studie widmet sich der Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben.
Michael Panse: „Der Bericht leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierung in zentralen Lebensbereichen. Das Verwehren von Bildungs- und Beschäftigungschancen durch Diskriminierung schadet den Betroffenen und unserer gesamten Gesellschaft. Nach den wenigen Wochen meiner Tätigkeit in diesem Bereich, kann ich auch für Thüringen bestätigen, welche Probleme z.B. für Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich oder für Frauen im Arbeitsleben bestehen. Es macht aber auch Freude zu erleben, wie in Einzelfällen z.B. in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium geholfen werden kann.
Der Bericht macht auch darauf aufmerksam, dass in Thüringen und einigen anderen Bundesländern bei den rechtlichen Regelungen im Schulbereich zum Thema Antidiskriminierungsschutz noch Nachholbedarf besteht. Gemeinsam werden wir uns der Herausforderung stellen, auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft im Interesse der Betroffenen weiter voran zu kommen.“
Hintergrund:
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes legt gemäß der Festlegung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz alle vier Jahre einen Bericht vor. Im nun vorliegenden aktuellen zweiten Bericht geht sie besonders auf Diskriminierungen im Bildungsbereich und im Arbeitsleben ein. Der rund 450-seitige Bericht bietet hierzu eine Fülle von Informationen und Anregungen.