Bund-Länder-Runde zu den Mehrgenerationenhäusern

Beratungsunterlagen im BMFSFJ
Leider noch keine Klarheit zur Förderung der Mehrgenerationenhäuser nach 2016 gab es bei der heutigen Bund-Länder-Runde zu den Mehrgenerationenhäusern im Bundesfamilienministerium in Berlin. Seit vier Jahren bin ich als Generationenbeauftragter unter anderem für die Thüringer Mehrgenerationenhäuser zuständig und genauso lange vertrete ich den Freistaat in verschiedenen Arbeitsrunden beim Bund. Da in vielen anderen Bundesländern das Thema auf Referats- bzw. Abteilungsleiterebene wahrgenommen wird, habe ich in den vier Jahren viele Kolleginnen und Kollegen kennenlernen können. Auch innerhalb des Bundesministeriums hat es erhebliche Veränderungen mit der neuen Familienministerin gegeben. Was aber leider konstant geblieben ist, ist die Unsicherheit über die weitere Förderung. 2006 wurde das MGH-Programm gestartet, im Jahr 2008 auf insgesamt 500 Häuser bundesweit ausgeweitet und 2012 in das MGH II – Programm umgewandelt. Für drei Jahre gab es dabei für 450 Häuser (davon 25 in Thüringen) Planungssicherheit. Bis Ende 2014 fördert der Bund jedes Haus mit 30.000 Euro jährlich, wenn die kommunale Seite sich mit mindestens 10.000 Euro beteiligt. Ursprünglich sollte das Programm 2015 in Länder- bzw. Kommunalverantwortung übergehen. Zwischenzeitlich hat sich aber parteiübergreifend eine starke Lobby für die MGHs gebildet. Zudem sind die Kommunen nur in den seltensten Fällen in der Lage, die komplette Finanzierung zu übernehmen. Daher haben sich die Koalitionspartner im Bund im vergangenen Jahr verständigt, die weitere Förderung der MGHs in den Koalitionsvertrag zu schreiben. “Das erfolgreiche Konzept der Mehrgenerationenhäuser werden wir weiterentwickeln und deren Finanzierung verstetigen.” heißt es dabei und weiter “Deshalb werden wir die Voraussetzungen schaffen, um eine dauerhafte Zukunft der Mehrgenerationenhäuser zu sichern und gemeinsam mit Ländern und Kommunen prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Mehrgenerationenhäuser möglichst in allen Kommunen etabliert werden können.” Der zweite Teil ist ein deutlicher Fingerzeig, dass der Bund künftig eine Mitfinanzierung der Länder erreichen will. Für 2015 wurden noch einmal 16 Millionen Euro seitens des Bundes bereitgestellt. Damit geht die Förderung im kommende Jahr nach den bestehenden Grundsätzen weiter. Was danach kommt ist offen. Niedersachsen, Bayern und Rheinland Pfalz fördern ihre Häuser bereits aus Landesmitteln. Sachsen und Hessen fördert im Rahmen bestehender Programme mit. In allen anderen Bundesländern beschränkt sich die Unterstützung auf die ideelle Begleitung. Auch heute war weder von Seiten der Länder, noch vom Bund zu hören wie hoch eine Mitfinanzierung sein könne/solle. Im kommenden Monat soll darüber die Sozialministerkonferenz beraten. In Thüringen werbe ich darum, dass sich das Land zu den MGHs auch finanziell bekennt. Die 15 Familienzentren, die ganz ähnlich arbeiten wie die MGHs, werden mit jeweils 25.000 Euro jährlich vom Land gefördert. Ich hoffe sehr, dass dieses Thema Eingang in die Koalitionsvereinbarung in Thüringen findet, wer auch immer eine Koalition mit wem bilden wird. Zwischen dem Bund und den Ländern gibt es nun eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der A- und B-Länder (SPD-geführt, bzw. CDU/CSU-geführt). Heute wurde ich mehrfach gefragt, ob es neben BaWü (Grün-geführt) künftig noch eine weitere Kategorie geben wird 😉 Am 19. November wird in Berlin der Mehrgenerationentag stattfinden. Ich freue mich darauf, weil da nahezu alle MGHs vertreten sein werden. Noch mehr würde ich mich aber freuen, wenn es bis dahin Signale gibt, wie es mit den MGHs nach 2016 weiter geht. Ansonsten nutze ich die Berlin-Tour noch zu einem Kurzurlaub in der Bundeshauptstadt – voriges Jahr war ich das letzte Mal etwas länger hier in Berlin. Damals war auch wie in diesem Jahr gerade das Lichterfest. Dieses Mal ist das Rahmenprogramm zusätzlich aber sehr sportlastig – morgen Abend beim Eishockey bei den Eisbären und Samstag German Bowl Football.  

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