Förderung der Arbeit des Seniorenbeirats nun doch möglich
Seit 2012 gibt es in Thüringen das Seniorenmitwirkungsgesetz. Neben dem Landesseniorenrat, in dem ich als Generationenbeauftragter mitarbeite, ist in dem Gesetz auch die Arbeit der örtlichen Seniorenbeiräte geregelt. § 2 Abs. 4 der derzeit gültigen, vom Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigten Fassung der Satzung über die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren in der Landeshauptstadt Erfurt vom 15. Mai 2013 ist allerdings mit § 3 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes nicht vereinbar.
Nach der Satzung der Landeshauptstadt Erfurt werden die Mitglieder des Seniorenbeirates vom Oberbürgermeister berufen. Nach der Richtlinie zum Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz vom 18.07.2014 sind sie vom Stadtrat zu wählen. Die Satzung der Stadt Erfurt ist daher an das höherrangige Landesrecht anzupassen. Bereits Ende 2013 gab es dazu eine Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes – die allerdings in Erfurt ignoriert wurde. Konsequenterweise hat das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit angekündigt, dass es im Jahr 2014 keine Förderung für Erfurt gibt.
Für die CDU Stadtratsfraktion war das der Anlass, einen Dringlichkeitsantrag für die heutige Stadtratssitzung einzureichen, mit dem die Satzung geändert werden soll. Zu Beginn der Stadtratssitzung verteilte die Stadtverwaltung dazu eine Stellungnahme in der die Verwaltung erklärte, dass heute(!) der Mittelabruf für die Förderung der Arbeit des Seniorenbeirats erfolgte. Zudem sei mit dem Land ausgehandelt worden, dass die Frist zur Satzungsänderung durch das TMSFG bis März 2015 verlängert wurde. Wir haben daher unseren Antrag auf die nächste Stadtratssitzung im Dezember setzen lassen.
Erfreulich ist, dass nun doch noch eine Förderung der Arbeit der ehrenamtlichen Mitglieder des Seniorenbeirats möglich ist. Weniger erfreulich ist allerdings, dass wir die Verwaltung immer erst „zum Jagen tragen müssen“.