Unabhängig, neutral, objektiv…
Gemäß der Thüringer Kommunalordnung arbeitet das Rechnungsprüfungsamt genau nach diesen Grundsätzen. Die CDU-Stadtratsfraktion hatte bei ihrer heutigen Beratung zu den Finanzen der Landeshauptstadt die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes der Landeshauptstadt zu Gast. Insbesondere für die neugewählten Stadträte ging es darum mehr über die Aufgaben des RPA zu erfahren.
Ebenso wie die Rechnungshöfe im Bund und den Bundesländern berufen sich die Rechnungsprüfungsämter auf eine lange Tradition. Bereits vor über 300 Jahren – im Jahr 1714 – gründete König Friedrich Wilhelm I einen Vorläufer mit der Preußischen Oberrechnungskammer, der die General-Rechen-Kammer folgte. Heute hat das Rechnungsprüfungsamt seine Prüfungsschwerpunkte im Haushalt- und Rechnungswesen und konzentriert sich dabei auf Geschäftsprozesse. Ich kann mich noch daran erinnern, wie schwierig dieser Aufgabenbereich gleich nach der Wende. 1993 bin ich zum ersten Mal in den Stadtrat gewählt worden und war neben dem Jugendhilfeausschuss auch im Rechnungsprüfungsausschuss (den es damals noch gab). Wir haben uns damals viel mit Einzelprozessen (und Rechnungen) beschäftigt und nur selten mit Fragen der Wirtschaftlich ganzer Projekte.
Heute ist dies anders geworden. Im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben geht es auch um die Auswertung von Systemprüfungen und die Prüfergebnisse bezüglich der Wirtschaftlichkeit und der Rechtmäßigkeit. Jährlich legt das Rechnungsprüfungsamt dem Stadtrat die Jahresrechnung des Vorjahres vor und dazu Prüfberichte zu einzelnen Themengebieten. Diese können dann sowohl einzelne Projekte bzw. Abrechnungen von Trägern beinhalten, als auch komplexe Vorgänge in Ämtern. Das aktuelle Spektrum reicht vom Kita-Bereich bis zur Multifunktionsarena und zur Verwendung von Fördermitteln.
Die CDU-Stadtratsfraktion wird im Ergebnis der Beratung das RPA stärker nutzen und die Prüfberichte sowie Jahresrechnungen intensiver diskutieren. Gerade bei der aktuell schwierigen Haushaltslage der Landeshauptstadt haben die Bürgerinnen und Bürger den berechtigten Anspruch, dass mit den Finanzen verantwortungsbewusst umgegangen wird.