Bürgerbeteiligung als Feigenblatt?
Heute Nachmittag tagte im Rathaus die ganz große (nicht-öffentliche) Kapelle – gleich sieben Fachausschüsse des Stadtrats trafen sich zu einer gemeinsamen Beratung. Der klangvolle Titel der Beratungsvorlage lautet „Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Durchführung von Erhebungen und zur aleatorischen Bürgerbeteiligung“.
Klingt mächtig gewaltig und könnte es auch sein – aber nicht in Erfurt. Nachdem die Verwaltung mit dem Bürgerbeteiligungshaushalt schon (mangels Beteiligung und Einflussnahme) baden gegangen war gab es gerade in jüngster Vergangenheit zunehmend Bürgerinitiativen.
Leider waren es genau diese BI´s, die die Verwaltung regelmäßig „zum Jagen tragen mussten“ und trotzdem unzufrieden waren, weil wenig bis nichts heraus kam. Bürgerbeteiligung ist in Erfurt leider nur dann gewünscht, wenn es der Verwaltung genehm ist. Wenn es unangenehm wird (Villa Drei-Käse-Hoch, Stotternheim, Nordhäuser Straße, MAN-Straße), wird nach Erklärungen und Rechtfertigungen gesucht. Und wenn es dann ganz unbehaglich wird, werden selbst Stadtratsanträge oder Stadtratsanfragen mit Verweis auf Unzuständigkeit von der Tagesordnung gefegt.
„Die Nachfrage nach qualitativ-hochwertigen Informationen aus der Bürgerschaft zu stadtrelevanten Themen durch den Stadtrat und die Fachämtern ist gestiegen.“ – so schreibt es die Verwaltung in der Sachverhaltsbegründung.
Derzeit können oder wollen die Verwaltung bzw. der Oberbürgermeister die Nachfragen nach qualitativ-hochwertigen Informationen von Seiten der Bürger oder des Stadtrats nicht beantworten.
Zur jetzigen geplanten Bürgerbeteiligung gibt es wohlmeinende Worte und viel bedrucktes Papier. Ob dies tatsächlich die Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung näher bringt – oder gar, die Verwaltungsspitze zu einem offenen Ohr und einer Antenne für die Erfurterinnen und Erfurter, würde ich gerne glauben. Allerdings schweben über jeder Befragung und Entscheidung Finanzierungsvorbehalte.