Noch höherer Verwaltungsaufwand nach OVG-Urteil zur Bettensteuer
CDU-Fraktion fordert Abschaffung der Bettensteuer in Erfurt
Nach dem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Bettensteuer hält CDU-Fraktionschef Michael Panse die Bettensteuer erst recht für verzichtbar. Mit dem Urteil müssen Gäste nun auch in Herbergen unter einer Gesamtzahl von acht Betten die Abgabe entrichten. Der Verwaltungsaufwand steigt dabei nicht nur in den Hotelbetrieben, sondern auch bei der Erfurter Stadtverwaltung selbst. Ob sich die Bettensteuer dann überhaupt noch lohnt, stellt Panse sehr deutlich infrage.
Größere Hotelbetriebe beklagten sich in den vergangenen Jahren, unterstützt durch den Hotel- und Gastronomieverband (DEHOGA), mehrfach über den zusätzlichen Aufwand. Für kleinere Betriebe, die nach dem OVG-Urteil auch einbezogen werden müssten, wäre die Bettensteuer erst recht eine Zumutung.
Datenschutzrechtlich bedenklich ist nach wie vor die Unterscheidung zwischen privat und dienstlich Reisenden. Dies zwingt die Hoteliers dazu, jeden Gast nach dem Grund seiner Reise zu fragen. Panse gibt zu bedenken: „Der Grund einer Reise geht niemanden etwas an. Offenbar gibt es seitens der Verwaltung keine Skrupel, dass jedem Bett hinterher geschnüffelt wird. Diese Unterscheidung lädt letztlich sogar zum Tricksen ein. Wer sollte denn ernsthaft kontrollieren, ob man dienstlich oder privat unterwegs ist?“
Bereits jetzt ist die Bettensteuer ein immenser Mehraufwand für Hotels und Verwaltung. „Dieser wird sich jetzt erneut deutlich erhöhen. An der Stelle wird von der Stadt sprichwörtlich ‚mit dem Schinken nach der Wurst geworfen‘. Aufwand und Nutzen stehen in keinem zu rechtfertigenden Verhältnis. Die handwerklichen Fehler der Stadt müssten nach dem OVG-Urteil nun mit einer Änderung der Satzung korrigiert werden. Wir fordern dazu die Bettensteuer nicht zu überarbeiten, sondern komplett abzuschaffen“, unterstreicht Panse abschließend.