Finanzdiskussion in Theorie und Praxis – “Geben ist seliger denn Nehmen”
Lange ist es inzwischen her, dass ich mich mit den theoretischen Rahmenbedingungen von Finanzpolitik beschäftigt habe. Während meines berufsbegleitenden VWA-Studiums zum Verwaltungsbetriebswirt sowie Betriebswirt von 1997 bis 2001 war das regelmäßig Thema bei Vorlesungen und Klausuren – seit dem eher nur noch in der Praxis.
In den fünf Jahren im Finanzausschuss des Landtags und sowieso danach im Finanzausschuss der Stadt Erfurt war es durchaus hilfreich, von der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) oder dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) schon einmal gehört zu haben.
Dass es da aber viele Fragen gibt, die man sich mühsam erarbeiten muss, habe ich gemerkt, als es um mögliche beihilferechtliche Fragen nach EU-Recht im Rahmen der Diskussion um GRW-Mittel für die Multifunktionsarena ging. Bei meiner beruflichen Tätigkeit in der Stiftung FamilienSinn arbeiten wir viel mit Zuwendungen und Förderungen – deshalb war die heutige Fortbildung zum Thema Zuwendungsrecht an der Thüringer Verwaltungsschule in Weimar gleich doppelt nützlich. Allerdings ist konzentriertes Schulbankdrücken im fortgesetzten Alter auch eine erhebliche Herausforderung und es bleiben offene Fragen. Interessant war es aber allemal.
Unser Referent erklärte zu Beginn des Seminars, dass das Zuwendungsrecht der angenehme Teil bei den Finanzen sei, unangenehm würde es bei der Verwendungsnachweisprüfung und Rückforderungsbescheiden. Oder um es mit dem Neuen Testament zu sagen wo Paulus Jesus mit den Worten zitiert „Geben ist seliger denn Nehmen“.
Von der Theorie in die Praxis ging es dann gleich am Abend gut zwei Stunden Finanzausschuss im Erfurter Rathaus „rundeten“ den Tag ab.