Murmeltiertag in Erfurt!

Jetzt hat es auch den Glühwein erwischt…
Inzwischen vergeht keine Woche mehr, in der die Landeshauptstadt Erfurt nicht eine neue Allgemeinverfügung präsentiert. Heute gab es wieder einmal eine neue, bzw. eine Konkretisierung der bestehenden Allgemeinverfügung. Geändert bzw. erweitert wurden: Punkt 2 f “… beim Aufenthalt in Handwerksbetrieben und Dienstleistungsbetrieben sowie bei der Inanspruchnahme und Erbringung von Dienstleistungen am Menschen (Gesichtsbehandlungen bzw. gesichtsnahe Dienstleistungen sind zulässig, wenn die Beschäftigten entsprechend der Branchenregelung für das Kosmetikhandwerk und die Fußpflege eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild),” Punkt 5 (2) – Verkauf offener alkoholischer Getränke “Hierunter fallen auch der Erfurter Weihnachtsmarkt sowie sonstige Adventsmärkte. Ebenso sind einzelne Adventsaußenstände o. ä. mit Ausschank von Alkohol sowie der Verzehr von verkauften Speisen an Ort und Stelle untersagt. Der Außenausschank und der Verkauf offener alkoholischer Getränke („to go“) ist untersagt. Im ersteren Fall dürfte dies für weniger Aufregung sorgen. Die betroffenen Branchen haben eigene Hygienekonzepte und sind froh, dass sie derzeit nicht schließen mussten, so wie es noch im Frühjahr war. Der zweite Punkt regelt hingegen mit Blick auf den abgesagten Weihnachtsmarkt auch die Frage des Verkaufs von Alkohol und Speisen „to go“. Wie so oft wirft die neue Verfügung auch neue Fragen auf. Klar ist, dass Glühwein – zumindest wenn er Alkohol enthält raus ist. Weniger klar ist ob der Verkauf von Speisen auch die Rostbratwurst trifft. Ich bin schon gespannt auf die nächste Allgemeinverfügung. Die neue Verfügung inklusive Begründung    

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