Wenn es nach dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt geht, wird der Mantel des Schweigens heute Abend nach der Stadtratssitzung über die Erfurter Theateraffäre gelegt. Zumindest die Stadträtinnen und Stadträte sollen sich – so wie die Stadtverwaltung – zu dem Thema nicht mehr äußern dürfen, falls die diesbezügliche Vereinbarung mit Herrn Montavon vom Stadtrat beschlossen wird.
Die heutige Sonderstadtratssitzung tagt ab 19 Uhr nichtöffentlich, was den Vorteil hat, dass in nichtöffentlicher Sitzung alles gesagt werden darf und auch aus den zwischenzeitlich vertraulich zur Verfügung gestellten Unterlagen zitiert werden darf. Vor dem Rathaus werden schon ab 17.30 Uhr verschiedene Verbände ihren Unmut über den geplanten Deal kundtun und ich verstehe und teile deren Bestürzung, über den ausgehandelten Aufhebungsvertrag.
Ich werde dem nicht zustimmen – bis 19 Uhr darf ich das auch noch öffentlich ankündigen, tun und begründen. In der Stadtratsvorlage werden die zur Beratung anstehenden Beschlusspunkte aufgelistet. Ohne diese öffentlich zu machen kann ich sagen, was mich daran stört. Ich habe zu dem Thema Theater bis heute ein erstaunlich geringes Unrechtsbewusstsein von allen involvierten Personen wahrgenommen. Es gibt keine Entschuldigungen, es gibt keine Einsicht, dass die (eingeräumten) Vorwürfe Unrecht waren und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Theaters beleidigt und herabgewürdigt wurden. Es gibt keine Entschuldigung des Oberbürgermeisters bei der ehemaligen Gleichstellungsbeauftragten, die den Fall erst ins rollen gebracht hat. Und es gibt schließlich das artikulierte Bestreben, auf sämtliche weiteren Überprüfungen und Aufarbeitungen oder gar Konsequenzen zu verzichten. Diese Art eines Freibriefs inklusive der Pressemitteilung der Stadt mit der Überschrift “Guy Montavon bleibt Generalintendant” teile ich nicht und werde an einer Beschlussfassung dazu auch nicht aktiv mitarbeiten, sondern dagegen Position beziehen.
Ich war insgesamt für vier Jahre von 2015 bis 2019 Ansprechpartner der Landesregierung für Antidiskriminierungsfragen. In dieser Zeit gehörte es zu meinen Aufgaben, betroffene Menschen zu beraten und ihnen zu helfen sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken. Niemand darf wegen seiner Rasse, Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuellen Identität benachteiligt oder diskriminiert werden. Seit 2006 gilt dieses Gesetz und schützt insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Arbeitgeber haben die Pflicht, ihre Beschäftigungen vor Diskriminierungen zu schützen. Im 3 AGG( 4) steht:
Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Ich setze immer noch darauf, dass das AGG Maßstab des Handelns einer öffentlichen Verwaltung ist und ich fordere dies immer wieder ein!
Herr Panse,
Ich kann nur u terstützen was sie hier anführen und würde noch weiter gehen. Die welche das verschwiegen haben müssten auch konsequenter Weise ihren Rücktritt aus den Ämtern gehen.
Hallo Micha, es ist so unsäglich und unbegreiflich, was hier gerade passiert. Wie kann man sowas nur unter den Teppich kehren. Mein Eindruck (kann völlig falsch sein) ist, dass Herr Bausewein extrem befangen ist und im Fall Montavon keine reine Weste hat.