Mit dem heute im Thüringer Landtag verabschiedeten Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen fließen 2025 insgesamt 155 Millionen Euro zusätzlich in unsere Städte, Gemeinden und Landkreise. Die CDU-Fraktion hat diese Mittel in den Haushaltsverhandlungen erfolgreich durchgesetzt und damit ein klares Signal für kommunale Selbstverwaltung gesetzt. Damit hat die CDU-Landtagsfraktion Wort gehalten und die Kommunen stärker in den Blick genommen, als es von der alten Landesregierung unter Rot-Rot-Grün geplant war. Das Gesetz bringt unter anderem:
43,4 Mio. Euro für kleine Gemeinden – für Investitionen in Infrastruktur und Lebensqualität
47 Mio. Euro als Sozialentlastungspauschale – zur Abfederung steigender Pflichtausgaben
20 Mio. Euro als zusätzliche Investitionsförderpauschale – für konkrete Projekte vor Ort
15 Mio. Euro zur Unterstützung von Hallenschwimmbädern – für Freizeit, Sport und Schwimmen lernen
10,3 Mio. Euro für die Feuerwehren – 300 Euro Pauschale je Einsatzkraft
Bereits vor einigen Wochen habe ich die Stadtverwaltung gefragt, was dies für die Landeshauptstadt Erfurt bedeutet und wie das Geld eingesetzt werden soll. Nachfolgende Antwort habe ich darauf bekommen:
- Welche zusätzlichen Einnahmen durch den aktuellen Landes- und Bundeshaushalt sind für die Stadt Erfurt in welchen einzelnen Bereichen (bitte um Auflistung) zu erwarten?
Bezogen auf die Landesmittel liegt aktuell ein Gesetzentwurf über das “Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025” vor, der im Wesentlichen die Änderungsanträge zum Landeshaushaltsplan umsetzt. Der Gesetzentwurf befindet sich zurzeit allerdings noch im Anhörungsverfahren. Auf Grundlage der dem Entwurf beigefügten Modellrechnung des Landes Thüringen vom 04.04.2025 des TMIK würde die Stadt Erfurt unter Vorbehalt voraussichtlich rd. 13,0 Mio. EUR für das HH-Jahr 2025 erhalten.
Davon entfallen: rund. 4,1 Mio. EUR auf eine zusätzliche Investitions-Pauschale
Diese Mittel sind für Investitionen sowie zum Eigenmittelersatz im Rahmen investiver Förderprogramme zu verwenden. Laut dem Gesetzentwurf können die Mittel nur für investive Maßnahmen zum Einsatz kommen, die bis zum 31.12.2025 kassenwirksam werden, da ansons-ten ggf. eine Rückzahlung der Mittel eintreten würde. Ein Einsatz für neue Investitionsvorhaben ist daher nur bedingt möglich.
Rund 4,9 Mio. EUR auf eine Sonderzuweisung Soziales
Diese Mittel sind zur weiteren Entlastung ihrer wegen hoher Sozialausgaben belasteten Haushalte der Kreise und kreisfreien Städte einzusetzen.
0,9 Mio. EUR auf eine Sonderzuweisung Schwimmbäder
Die Mittel sind zur Unterstützung aufgrund der finanziellen Belastungen infolge gestiegener Energiepreise für Hallenbäder/Schwimmbäder einzusetzen.
rund 3,0 Mio. EUR Ausschüttung gem. § 24 ThürFAG aus dem Landesausgleichsstock und
rund. 0,1 Mio. EUR für die Feuerwehrpauschale.
Die Stadt Erfurt erhält die vorgenannte Feuerwehrpauschale u.a. für die Feuerwehrausrüstung und Ausstattung, die digitale Alarmierung und Digitalisierung, zur Aus- und Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Nachwuchsgewinnung der Jugendfeuerwehren.
Hinsichtlich der auf Bundeseben angekündigten zusätzlichen Bundesmittel liegen aktuell noch keine Informationen von Seiten des Landes vor, wie und in welcher Form die Verteilung und Weiterleitung an die Kommunen erfolgen soll.
- Wie und in welchen Bereichen sollen diese zusätzlichen Mittel konkret eingesetzt werden? Gibt es bereits eine Priorisierung oder Planung für den Einsatz dieser Mittel in Erfurt?
Hinsichtlich der Verwendung der zusätzlichen Mittel wird auf die Beantwortung in Frage 1 verwiesen.
Wie dargelegt sind ein Großteil der Mittel für gewisse Aufgabenbereichen gebunden und sind demzufolge diesen entsprechend überplanmäßig zuzuführen. Entsprechende Vorlagen werden im Rahmen der Haushaltsdurchführung den Gremien zur gegebenen Zeit vorlegt.
Da sich sowohl im Sozialbereich als auch bei den Personalkosten, auf Grund des Tarifabschlusses, Mehrforderungen ggü. den Plandaten ergeben werden, könnten die zusätzlichen Mittel dafür eingesetzt werden.
Über den Einsatz der zusätzlichen Mittel aus der Investitionspauschale wird in Abstimmung mit den bauausführenden Fachämtern entschieden und eine konkrete Priorisierung/Untersetzung der Finanzmittel vorgenommen. Entsprechende Gespräche werden vorbereitet. Abschließende Entscheidungen sind jedoch erst nach vorliegender Bewilligung möglich.