- (1) Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts, jedoch mit insgesamt höchstens zehn Personen, gestattet.
Rechtsfreier Raum in Erfurt?
Ausgesprochen ärgerlich findet CDU-Stadtrat Michael Panse, dass die Erfurter Allgemeinverfügung vom 26.10. bis zum heutigen Tag im krassen Widerspruch zur zwischenzeitlich am 31.10.2020 erlassenen Landesverfügung steht.
Panse erklärt dazu: „Bis heute gibt es keine klare Aussage vom Oberbürgermeister und der zuständigen Beigeordneten, wann die Stadt ihre Allgemeinverfügung überarbeitet oder außer Kraft setzt. Die Erfurterinnen und Erfurter stellen sich berechtigt die Frage: Welche Regelung gilt nun eigentlich in Erfurt? Die Allgemeinverfügung ist an mehreren Stellen nicht stimmig, insbesondere bei den geforderten Kontaktbeschränkungen.“
Die derzeit geltende Allgemeinverfügung der Stadt bezieht sich auf die alte Verordnung des Landes. Eine Anpassung an die aktuelle Landesverordnung ist bis zum heutigen Tag nicht erfolgt. Auch auf offizielle Anfrage erklärt das Gesundheitsamt der Stadt, dass die Erfurter Regelung eine Zusammenkunft von bis zu 10 Personen aus verschiedenen Haushalten erlauben würde.
Panse abschließend dazu: „Mich verwundert auch, dass das Land diese Situation hinnimmt. Wenn in anderen Städten oder Landkreisen ähnlich lax verfahren wird, entsteht ein Flickenteppich, der die Menschen in hohem Maße verunsichert und der Bekämpfung der Pandemie nicht dienlich ist. Ich kann nur an die Stadt appellieren, sich dazu zu erklären und zu handeln.“
Aktuelle Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO-) vom 31.102020
§ 3 Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit

70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, überwiegend Erfahrene in der Jugendarbeit, hatten sich online zugeschaltet. Durch die externe Moderation ist es gelungen, sowohl gut durch die Tagung zu führen, als auch im Chat gestellte Fragen zu bündeln. Der gewählte GoToMeeting Webhosted-Dienst (erfordert ein Abo für den Veranstalter und ist für Nutzer kostenfrei) hat sehr gut funktioniert.
Die drei Referate aus Stuttgart, Graz und Genf waren mit Folien untersetzt, die nach der Veranstaltung allen Teilnehmern via Mail oder über die Homepage des DKSB zur Verfügung gestellt werden. Thomas Rathgeb von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg stellte die Ergebnisse der JIM-Studie (Jugend, Information, Medien) vor. Bemerkenswert daran war, dass die mangelnde Ausstattung mit technischen Endgeräten nur für 6 Prozent der Kinder und Jugendlichen ein Problem darstellt.
Frau Alexandra Klein von der Uni Mainz und Caroline Pulver von der FH Bern haben in ihrem Vortrag Möglichkeiten, Hürden, Zugänge zu Digitalisierung und sozialer Ungleichheit dargestellt. Elke Höfler von der Uni Graz über sprach soziale Ungleichheit durch die Nutzung sozialer Medien. Sie erläuterte die Motivation junger Menschen bei der Nutzung sozialer Medien und die stark bildbezogene Darstellung in den Netzwerken. Zu allen drei Vorträgen gab es zahlreiche Nachfragen, die alle beantwortet wurden. 










