Heute Abend stand in einer Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen (WuB) sowie anschließend im Werkausschuss Erfurter Sportbetrieb (ESB) die Multifunktionsarena (MFA) wieder einmal auf der Tagesordnung.
Während der WuB genauso wie heute Vormittag der Aufsichtsrat der Stadtwerke nur Empfehlungen für die morgige Stadtratssitzung aussprechen konnte, entschied der Werkausschuss des ESB über eine Vergabe – die Vergabe der noch offenen Bauleistungen an der Westtribüne. Weil es eine nichtöffentliche Sitzung war, darf ich darüber nicht viel verraten. Weil ich aber zur morgigen Stadtratssitzung eine öffentliche Informationsaufforderung beantragt hatte und heute die Antwort dazu kam, hat die Verwaltung das Wesentliche dazu schon selbst “verraten” (siehe unten stehender Text der Drucksache 1871/16).
Zuvor aber noch einige Gedanken zur finanziellen Gesamtverantwortung: Ich habe heute für die CDU-Stadtratsfraktion in einem Pressegespräch erklärt, dass wir keine Insolvenz der Arena GmbH wollen, aber die vom Oberbürgermeister vorgeschlagen Lösung, den Stadtwerken die Schuld und die finanziellen Verantwortung zuzuschieben, für uns inakzeptabel ist.
Richtig wäre gewesen, dass die Stadt sich zu ihrer Schuld am Bauverzug und Missmanagement bekannt hätte und ggf. Köster Bau als ausführendes Bauunternehmen sowie Dress und Sommer als Bauüberwacher zur Mitverantwortung auf dem Rechtsweg zwingen würde. Ich befürchte aber an, dass der „Schwarze Peter“ im juristischen Sinne bei einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Stadt heimgehen würde.
Richtig wäre ordnungspolitisch gewesen, im Falle der Kapitalerhöhung bei der Arena GmbH im Gegenzug auf den entsprechenden Anteil aus der Gewinnausschüttung in diesem Jahr zu verzichten. Laut Stadtratsbeschluss zum Haushalt müssen die Stadtwerke 2016 eine Million Euro an den städtischen Haushalt abführen – rund 400.000 würden in 2016 benötigt, um die drohende Insolvenz der Arena GmbH abzuwenden.
Die Beantwortung meiner Fragen zum Gespräch des OB mit Köster Bau (Drucksache 1871/16) führt nun zu ganz neuen Fragen. Bemerkenswert ist daran, dass es offensichtlich bei diesem Gespräch darum ging, einen Deal zwischen der Stadt und Köster Bau auszuhandeln: die Fertigstellung der Arena – dieses mal ganz ganz wirklich 🙂 bis zum 28. Oktober 2016 (Punkt 2a.), ein Schlichterverfahren mit Gutachter zu den Nachforderungen von Köster Bau (Punkt 2b.) und Nachforderungen von Köster Bau an die Stadt (Punkt 2e.) im “Tausch” gegen die Vergaben der Bauleistungen der Westtribüne (Punkt 2c.).
Bemerkenswerter Weise wurde der in der Öffentlichkeit und im Stadtrat heiß diskutierte Punkt “finanzielle Forderungen der Stadt an Köster Bau bezüglich der verspäteten Fertigstellung der MFA” überhaupt gar nicht thematisiert. Dies legt den Schluss nahe, dass die Stadt damit rechnet, sich nichts holen zu können (möglicherweise mangelhafte Vertragsgestaltung) und der “Deal” mit einer Diskussion darüber nicht belastet werden sollte. In jedem Fall schwächt es die Argumentation der zuständigen Beigeordneten Frau Hoyer, “Köster Bau” sei an der verspäteten Fertigstellung schuld und schadenersatzpflichtig.
Dies ist ein Grund mehr auf die Verantwortungsübernahme der Stadt zu drängen und bezüglich der Beigeordneten personelle Konsequenzen zu fordern!
Informationsaufforderung Drucksache 1871/16
Nach eigenen Aussagen hat sich der Oberbürgermeister am Dienstag, 13. September 2016 mit Vertretern der Firma Köster Bau getroffen und über die aktuelle Situation bezüglich der Multifunktionsarena gesprochen. Dabei sollen offene Fragen geklärt und Absprachen getroffen worden sein. Daher bitte ich um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wer hat in welcher Funktion an diesem Gespräch teilgenommen?
Am benannten Gespräch haben für die Landeshauptstadt Erfurt neben dem OB, die Projektleiterin Multifunktionsarena (MFA), die Werkleitung des ESB, eine Vertreterin des Rechtsamtes, eine Vertreterin der begleitenden Rechtsanwaltskanzlei sowie zwei Vertreter des Projektsteuerers teilgenommen. Für den Totalübernehmer (TÜ) haben neben einem Vertreter der Geschäftsleitung der Projekt- und der Bauleiter sowie der begleitende Rechtsanwalt teilgenommen.
2. Welche Absprachen wurden in diesem Gespräch getroffen bezüglich:
a) einem verbindlichen Fertigstellungstermin der MFA, bzw. einer Terminleiste,
Die Terminleiste für die Fertigstellung wurde bereits im Vorhinein gemeinsam zwischen dem TÜ und den Projektverantwortlichen seitens der Stadt erstellt. Hieraus resultiert der seitens des TÜ benannte Fertigstellungstermin 28.10.2016. Eine verbindliche Fertigstellung wurde im Gespräch thematisiert, hierzu sollten im Nachgang noch einmal Abstimmungen der Vertragspartner erfolgen. Die Finalisierung seitens des TÜ steht derzeit noch aus.
b) dem Schlichterverfahren bezüglich der Nachforderungen von Köster Bau,
Im Rahmen der Fertigstellung der MFA wurden dem TÜ durch den Werkausschuss ESB Leistungen einseitig angeordnet, die aus Sicht der Landeshauptstadt Erfurt zum vereinbarten Leistungssoll gehören und vom TÜ bestritten werden. Hier besteht zwischen den Handelnden ein Dissens zum Umfang der Bauausführung gemäß der vertraglichen Grundlagen. Wie bereits im Werkausschuss ESB vom 15.09.2016 durch die Projektleiterin dargestellt, wurde vereinbart, zur Klärung dieser strittigen Leistungen einen Gutachter zu beauftragen, der die Auslegung des Vertrages bewertet. Das Ergebnis und ggf. notwendige Konsequenzen werden den zuständigen Gremien zur Kenntnis bzw. zur Entscheidung vorgelegt.
c) der Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung der Westtribüne,
Für die brandschutztechnische Ertüchtigung der Westtribüne lag der Landeshauptstadt Erfurt bisher kein prüffähiges Angebot des TÜ vor. Da die Landeshauptstadt Erfurt kein nichtprüfbares Pauschalangebot beauftragen kann, wurde sich zum Verfahren einer Beauftragung als “Abrechnungsauftrag” auf Grundlage vereinbarter Einheitspreise verständigt. Diese Beauftragung soll bis zum 30.09.2016 erfolgen. Sie liegt inzwischen mit DS 1801/16 als Entscheidungsvorlage für den nichtöffentlichen Teil des Werkausschusses ESB am 27.09.2016 vor.
d) finanziellen Forderungen der Stadt an Köster Bau bezüglich der verspäteten Fertigstellung der MFA,
Dieses Thema war nicht Inhalt des Gespräches.
e) finanziellen Nachforderungen von Köster Bau an die Stadt für Nachträge bzw. zusätzliche Bauleistungen.
Sofern an den TÜ vergütungspflichtige Nachaufträge erteilt wurden, erfolgte dies nach Maßgabe des § 9 Abs. 2 Nr. 10 Eigenbetriebssatzung ESB unter Einbeziehung des Werkausschusses. Die Abrechnung dieser Nachträge erfolgt vereinbarungsgemäß. Für die darüber hinausgehenden Nachforderungen siehe Antwort zu b).
3. In welcher Form wurden diese Absprachen festgehalten und wie verbindlich sind diese Absprachen für die Gesprächsteilnehmer bzw. Dritte?
Inhalt des Gespräches war es, Missverständnisse auszuräumen und Lösungsmöglichkeiten für strittige Fragen (siehe oben) zu finden. Dies ist mit dem Gespräch ein gutes Stück gelungen. Die Ergebnisse des Gespräches sind durch die beteiligten Rechtsanwälte festgehalten und im Nachgang schriftlich untereinander abgestimmt worden. Die Gesprächsteilnehmer/innen haben sich verpflichtet, die vereinbarten Verfahrensweisen weiter zu verfolgen. Eine Rechtsverbindlichkeit (für Dritte) besteht hierbei von vornherein nur, sofern sie den vorgeschlagenen Lösungen folgen. Die Gegenseite wurde hierbei generell darauf hingewiesen, dass Entscheidungen generell unter der Maßgabe der Beachtung der kommunalrechtlichen Bestimmungen getroffen werden können.