Appell für geschlossene Geschäfte an Heiligabend in Erfurt
Seit einigen Tagen wird in den Medien und in sozialen Netzwerken über das Für und das Wider zur Öffnung von Geschäften an Heiligabend, der in diesem Jahr zudem auf einen Sonntag fällt, diskutiert. Der rechtliche und der zeitliche Rahmen, um Geschäfte an dem Tag in diesem Jahr öffnen zu können, ist allerdings in Thüringen ohnehin begrenzt. CDU-Fraktionschef Michael Panse appelliert darüber hinaus an den Erfurter Handel, die Ladentüren trotz der bestehenden Möglichkeiten geschlossen zu halten.
Kirchen und Gewerkschaften sind deutschlandweit in Sorge, dass eine Öffnung von Geschäften die Interessen von Arbeitnehmerinnen ausblendet und Umsatzinteressen auch an Heiligabend in den Vordergrund rückt. Laut Thüringer Ladenöffnungsgesetz ist der rechtliche Rahmen, anders als derzeit öffentlich diskutiert, für Thüringen im Gegensatz zu anderen Bundesländern begrenzt. Lediglich der Verkauf von Bäcker- oder Konditorwaren, Schnitt- und Topfblumen sowie pflanzlichen Gebinden, soweit Blumen in erheblichem Umfang zum Verkaufssortiment gehören, Zeitungen und Zeitschriften sowie selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten sowie Weihnachtsbäumen ist für höchstens drei Stunden und längstens bis 14 Uhr erlaubt.
Panse unterstreicht dazu: „Zunächst besteht keine Notwendigkeit, an einem Heiligabend und gleichzeitig einem Sonntag einkaufen zu gehen, wenn in den Tagen und Wochen zuvor ausreichend Zeit dafür ist.“ Panse sieht zweierlei Gründe, warum der Heiligabend für die Ladenöffnung tabu sein sollte: „Heiligabend und Weihnachten sind das wichtigste Fest des Jahres nicht nur, aber besonders für Christen. Dies allein ist ein hinreichender Grund, dass Läden geschlossen bleiben sollten. Weihnachten ist zudem das Fest der Familie. Von einer Öffnungsregelung am Heiligabend sind vor allem die Mitarbeiterinnen betroffen, die zumindest den Tag über nicht bei ihren Familien sein können, obwohl die gemeinsame Vorbereitung des Festes ansteht. Ich appelliere daher an die Erfurter Geschäfte, die laut Thüringer Ladenöffnungsgesetz an Heiligabend öffnen könnten, darauf zu verzichten.“
Abschließend erinnert Panse daran, dass dennoch Menschen auch an den Feiertagen arbeiten und im Bereich der Krankenfürsorge, der Pflege, der Sicherheit, der Ordnung oder des Brandschutzes für die Gesellschaft ihren unverzichtbaren Dienst tun. Ihnen gebührt Dank und Wertschätzung.