Immer mal ein neues Schild – mehr nicht…
Parkraumbewirtschaftung ist in Erfurt Mangelverwaltung und zudem durch verwirrende Aktionen der Stadt erschwert. Im Brühl wurden in den letzten Wochen erneut Verkehrszeichen im Zusammenhang der Parkbeschränkungen ausgewechselt. Dies sorgt für Irritationen bei Anwohnern und sonstigen Parkplatzsuchenden. Nachfragen gab es insbesondere dahin gehend, welche Anwohnerparkausweise mit welcher Kennung (Buchstaben oder Ziffern) derzeit und künftig gültig sind.
Im Rahmen einer Stadtratsanfrage habe ich den Oberbürgermeister gebeten, Licht in das Dunkel zu bringen. Leider kam dabei die wenig erfreuliche Antwort heraus, dass immer noch geprüft und überlegt wird, wann und wie das Parkraumbewirtschaftungskonzept greift. Klar ist nur, wenn es so weit ist, werden wieder die Schilder umgeschraubt. Der städtische Straßenbetriebshof wird weiter intensiv beschäftigt sein, im Stadtgebiet umzudekorieren. Eigentlich sollte die Parkraumbewirtschaftung bereits Mitte Januar starten. Seit dem stehen die Parkscheinautomaten nutzlos in der Gegend rum. Es bleibt auch künftig dabei, erst muss man in Erfurt einen Parkplatz finden und dann nachsehen, welches Schild diesem Parkplatz tagesaktuell zugeordnet ist.
Nachfolgend die Fragen und die Antworten:
Gibt es inzwischen ein aktuelles Konzept zur Parkraumbewirtschaftung und welche Aufteilung der Bewirtschaftungszonen ist derzeit gültig?
Welchen Zweck hatte der mehrfache Wechsel der Schilder in den vergangenen Wochen und welche Kosten sind dadurch entstanden?
In welchem Umfang sind Schilder darüber hinaus im Stadtgebiet getauscht worden und ist dies nun die endgültige Beschilderung?
Zu 1.) Mit dem Stadtratsbeschluss 0160/12 vom 18.07.2012 “Verkehrsentwicklungsplan Erfurt – Teil Innenstadt einschließlich Wirtschaftsverkehr” wurde diese Konzeption als Handlungsgrundlage für die Verwaltung bestätigt – gleichzeitig beauftragte der Stadtrat die Verwaltung ein Parkraumkonzept für die Innenstadt zu erarbeiten. Diese wurde mit dem Stadtratsbeschluss 0129/14 am 29.01.2015 bestätigt. Mit diesem Konzept wurden im Wesentlichen nachfolgende Maßnahmen festgelegt:► Erweiterung des Bewohnerparkens auf die gesamte Innenstadt► Mischparken ohne Parkdauerbegrenzung als Bewirtschaftungsform► Neuordnung der BewohnerparkgebieteUrsprünglich war die Neuordnung der ehemaligen Bewohnerparkgebiete:► A – Neuwerkstraße (teilweise)► C – Südlicher Ring (teilweise)► E – Andreasviertel► F – Domplatz► H – Brühl► L – Rudolfstraßeund die damit verbundene Überführung in die neuen Bewohnerparkgebiete 1, 4 und 5 zum 15.01.2018 vorgesehen. Für diese Zielsetzung wurden alle erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen, wie die Errichtung der Parkscheinautomaten, die Anpassung der verkehrsregelnden Beschilderung sowie die Ausgabe der Bewohnerparkausweise für die neu bewirtschafteten Gebiete durchgeführt. Allerdings hat sich im Rahmen dieser Vorbereitungen zusätzlicher Klärungsbedarf hinsichtlich des Kreises der Berechtigten, welche ihr Fahrzeug im bewirtschafteten Gebiet ohne Zahlung von Parkgebühren parken dürfen, ergeben – neben den Anwohnern, die mit einem Bewohnerparkausweis (30 Euro pro Jahr) kostenfrei parken können, gibt es auch für Handwerker, Pflegedienste und andere Dienstleister die Möglichkeit, mit einem Serviceparkausweis (160 Euro pro Jahr) ohne Parkschein ihren Wagen abstellen zu können. Es hat sich gezeigt, dass die gemeinsame von IHK, Stadt Erfurt und angrenzenden Kommunen vereinbarte Liste der zulässigen Nutzer für diesen Ausweis überprüft werden muss. Prominentes Beispiel ist die Diskussion um den Beruf der Hebamme – diese können diesen Ausweis bisher noch nicht erhalten. Durch die Stadtverwaltung wurde daher Kontakt mit der IHK aufgenommen, um mit den benachbarten Kommunen eine überarbeitete Liste abzustimmen und zu veröffentlichen. Aus diesem Grunde wurde der geplante Start des Parkraumkonzeptes zum 15.01.2018 angehalten. Bis zur abschließenden Klärung des Nutzerkreises, welche in Kürze erfolgen soll, gilt noch die ursprüngliche Einteilung der Bewohnerparkgebiete und somit in den neu zu bewirtschaftenden Gebieten die Gebührenfreiheit. Die bereits ausgegebenen Bewohnerparkausweise mit den Ziffern für die neuen Gebiete 1, 4 und 5 sind dabei ebenso gültig wie die Ausweise mit den Buchstaben für die alten Gebiete. Nach vollständiger Umsetzung des Parkraumkonzeptes werden alle ehemaligen Bewohnerparkgebiete mit Buchstaben in die neuen Bewohnerparkgebiete mit den Ziffern 1 bis 5 überführt sein. Die Bewohnerparkausweise mit den Buchstaben behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit und werden bei Neuaustellung durch Ausweise mit Ziffern ersetzt.Zu 2.) Die verkehrsregelnde Beschilderung wurde mit dem Ziel des Starts des Parkraumkonzeptes zum 15.01.2018 auf den neuen Zuschnitt des Parkraumbewirtschaftungsgebietes umgestellt. Durch die Verschiebung des Starts ist eine Deaktivierung der Verkehrszeichen sowie zu einem nicht unerheblichen Teil sogar eine Umbau der Beschilderung auf den alten Zustand erforderlich gewesen. Diese Leistungen wurden sukzessive von Mitarbeitern des städtischen Straßenbetriebshofes durchgeführt. Da die alte Beschilderung noch im Lager des Straßenbetriebshofes vorhanden war, sind hierdurch keine Kosten entstanden.Zu 3.) Unabhängig von dem Austausch von verkehrsregelnder Beschilderung in den Bewohnerparkgebieten 1, 4 und 5 sind im übrigen Stadtgebiet keine Schilder im Zusammenhang mit der Umsetzung des Parkraumkonzeptes ausgetauscht worden. Sobald die in der Beantwortung zu Frage Nr. 1 beschriebenen Klärungen erfolgt sind, muss die verkehrsregelnde Beschilderung wieder für den Zustand, wie er zum am 15.01.2018 geplanten Start der Parkraumkonzeptes vorgesehen war, versetzt werden. Insofern stellt die derzeitige Beschilderung wiederum nur einen Zwischenzustand dar. Die Umrüstung der Verkehrszeichen wird ebenfalls wieder durch die Mitarbeiter des städtischen Straßenbetriebshofes erfolgen.
Lehrerparkplätze mit zu hohem Verwaltungsaufwand
Die CDU-Fraktion kritisierte bereits im vergangenen Sommer die damalige Entscheidung der Stadtverwaltung, Parkflächen auf dem Schulgelände zu vermieten und damit die Lehrer zur Kasse zu bitten. Nun stellt sich heraus, dass dieses Modell von den Lehrern nicht angenommen wird und zudem zu einem immensen Verwaltungsaufwand führt.
Basierend auf einer Stellungnahme der Verwaltung wird das Thema am 13. April 2016 im Finanzausschuss diskutiert. Die Verwaltung selbst hält in ihrer Stellungnahme fest: „Das eingeführte Modell wurde von den Lehrern (wie bereits im Vorfeld zu erwarten war) nicht angenommen und erwies sich darüber hinaus als ungeeignet.“ Dennoch plant sie trotz dieser Feststellung und einem hohem Verwaltungsaufwand eine Fortführung des Projekts „Parkplatzvermietung“.
Fraktionschef und Finanzausschussmitglied Michael Panse erklärt dazu: „Die Stadtverwaltung beschäftigt sich leider in vielen Bereichen mit selbstgeschaffenen Verwaltungsvorgängen. Obwohl sich nun die Regelung zum Lehrerparken als wenig praktikabel erwiesen hat, versucht die Verwaltung nun noch mal mit einem neuen Konzept zu kommen, anstatt die ohnehin schon knappen Personalressourcen anderweitig sinnvoll zu nutzen. Die CDU-Fraktion kritisiert bereits seit Langem die enorm hohen und stetig steigenden Personalkosten. Zudem kritisieren wir, dass die Verwaltung zunehmend mit Aufgaben betraut ist, die gesetzlich nicht zwingend sind. Es entsteht häufig ein hoher Verwaltungsaufwand mit nur minimalem Nutzen. Damit wiegt der Knochen sprichwörtlich mehr als das Fleisch drum herum.“
Panse will die neuen Pläne im Finanzausschuss hinterfragen. Wie hoch sind die Verwaltungskosten im Vergleich zu den Einnahmen durch die Parkgebühren? Wie viele Mitarbeiter sind mit der Angelegenheit befasst? Wie hoch sind die Kosten insgesamt? Geklärt werden soll auch, mit was sich die Verwaltungsmitarbeiter bei der Prüfung und Erfassung beschäftigen müssen.
Panse sieht die Erhebung der Parkgebühr für Lehrer als einen nicht durchdachten Schnellschuss, um an Gelder zu gelangen, der aber nach hinten losgegangen ist. Viele Aspekte waren und sind gar nicht geklärt. Offen bleiben beispielsweise Fragen des zeitlichen Zugangs zu den Parkplätzen oder wie die beruflich bedingte Nutzung an mehreren Schulstandorten geregelt werden kann. Außerdem gibt die von der Verwaltung für Mai geplante neue Konzeption keine Lösungsvorschläge.
Bereits vor knapp einem Jahr warf eine Stadtratsanfrage des Bildungsausschussvorsitzenden Michael Hose die Problematik auf und konnte nicht zufrieden stellend beantwortet werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Bereits im Juli letzten Jahres war absehbar, dass das Projekt der Stadtverwaltung den Lehrerinnen und Lehrern die Parkplätze auf dem Schulgelände zu vermieten, unter keinem guten Stern stehen wird. Dies hat sich in der heutigen Finanzausschusssitzung eindrucksvoll bestätigt.
Der Termin dieser Ankündigung war mit Bedacht gewählt – kurz vor den Sommerferien wurde schriftlich den Lehrerinnen und Lehrern sowie der Erzieherinnen angekündigt, dass dies ab dem 1. September gelten solle. Als Begründung hielt §67 der ThürKO her (kostenlose Überlassung eines Parkplatzes nicht zulässig). Natürlich ging es aber, so ganz nebenbei wie bei den Bürgerhäusern auch, darum zusätzliches Geld für die Stadtkasse einzukassieren.
Bereits 2013 war dies Thema einen Haushaltsbegleitantrags „Parken auf Schulhöfen“. Es darf also unterstellt werden, dass seit diesem Zeitpunkt mindestens schon ein Mitarbeiter der Erfurter Stadtverwaltung damit beschäftigt ist. Das Ergebnis war und ist dürftig. Unausgegoren war der Vorschlag bereits letzten Sommer, die vielen Fragezeichen sind nicht weniger geworden.
In einer Stellungnahme der Verwaltung für die heutige Finanzausschusssitzung schreibt die Verwaltung „Das eingeführte Modell wurde von den Lehrern (wie bereits im Vorfeld zu erwarten war) nicht angenommen und erwies sich darüber hinaus als ungeeignet.“.
Die bereits letzten Sommer von meinem Stadtratskollegen Michael Hose geäußerten Bedenken konnten nicht ausgeräumt werden. Das ernüchternde Ergebnis ist, dass die ca. 160 im gesamten Schuljahr abgeschlossenen Verträge (bei 400 möglichen Stellplätzen) allesamt wieder gekündigt sind. Ob überhaupt nennenswerte Einnahmen erzielt wurden, darf bezweifelt werden. Bei 160 Verträgen zu 25 Euro/monatlich könnten es zwar theoretisch 4.000 Euro/monatlich sein, aber die Stellungnahme lässt auch erahnen, dass diese 160 Verträge nie zeitgleich bestanden. In jedem Fall wäre es weit von den ursprünglich einmal erhofften 100.000 Euro Jahreseinnahmen und deutlich weniger, als der Verwaltungsaufwand.
Jetzt könnte man meinen „wenn das Pferd tot ist, würde die Verwaltung absteigen“, aber nicht so in Erfurt. Wie bei anderen „langjährigen Verwaltungsprojekten“ wie KIBEO, steigert dies eher noch den Ehrgeiz der Verwaltung. Für Mai wurde uns nun ein überarbeitetes Konzept angekündigt – die offenen Fragen wurden indes bis jetzt nicht beantwortet.
Es bleibt für uns das traurige Fazit wieder einmal einen Einblick erhalten zu haben, warum wir in Erfurt so einen hohen Personalanteil in der Verwaltung haben. In vielen Bereichen, stöhnen die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung über eine immens hohe Arbeitsbelastung und in einigen anderen Bereichen sind Kolleginnen und Kollegen beschäftigt…
In der Zielstellung waren sich alle Akteure beim IV. Kommunalpolitischen Gespräch des City-Managements Erfurt e.V. im Hotel „Zum Norde“ einig. Die Erfurter Innenstadt soll für Fußgänger attraktiver gemacht werden und dies bedeutet den Fahrzeugverkehr und Parkplätzean den Rand der Altstadt zu verlagern.
Dies erklärten die Vertreter aller Stadtratsfraktionen ebenso, wie die Gewerbetreibenden in der Innenstadt. Allerdings ist der Weg dahin strittig. Der zuständige Beigeordnete Herr Spangenberg erläuterte, dass mit der blauen Zone inder Innenstadt rund 400 Kurzzeit-Parkplätze wegfallen – dies soll noch dieses Jahr geschehen. Ob und wo ersatzweise Parkplätze geschaffen werden, ist hingegen noch offen und wird erst Ende des Jahres im Stadtrat diskutiert werden.
Die Position der CDU Stadtratsfraktion habe ich bei der Diskussionsrunde zusammengefasst dargestellt: Wir wollen nicht, dass der 2. Schritt vor dem 1. gegangen wird. Dies bedeutet erst alle Autos aus der Innenstadt zu verbannen und danach erst zu überlegen, wo ersatzweise Parkplätze entstehen können geht nicht!
Durch eine Vielzahl von Maßnahmen ist es gelungen, die Erfurter Innenstadt bezüglich Einzelhandel, Dienstleistungen, Städtebau, Denkmalschutz, Gastronomie usw. attraktiv zu gestalten und den Abwärtstrend der 90er Jahre umzudrehen. Dazu haben öffentliche und private Investitionen in Milliardenhöhe beigetragen. Damit die Attraktivität für Fußgänger weiter steigt, muss der öffentliche Raum weiter aufgewertet werden, z. B. Sanierung Anger, Schlösserstraße, und Fischmarkt sowie Rathausbrücke. Die Marktstraße wäre auch erforderlich, ist aber nicht in der Planung.
Der Individualverkehr muss aber auch weiter zurückgedrängt werden, damit sich die Fußgänger nicht belästigt und bedroht fühlen. Die Einrichtung der “blauen Zone” ist also konsequent und folgerichtig. Fußgänger, ÖPNV und Radfahrer müssen Vorfahrt bekommen und im Regelfall nur noch die Anwohner Parkmöglichkeiten in der Altstadt zugewiesen bekommen. Auch durch den Einwohnerzuwachs von über 4.000 in den letzten 10 Jahren ist das nicht anders möglich.
Wo sollen aber die Pkw der Einkäufer, Besucher und Touristen hin? Zunächst muss man auf die P & R-Plätze am Stadtrand verweisen. Bis auf den am Ringelberg sind diese nicht ausgelastet. Allerdings möchte nicht jeder Besucher dort parken, obwohl es dort kostenfrei angeboten wird. Es werden Parkhäuser am Rande der Altstadt erwartet. Die vorhandene Kapazität reicht jetzt schon kaum aus. Spätestens mit der Einrichtung der “blauen Zone” werden zusätzliche Parkkapazitäten am J.-Gagarin-Ring benötigt. Mögliche Standorte sind: Am Hirschgarten, am Hirschlachufer, an der Reglermauer, zwischen Johannesstr. und J.-Gagarin-Ring und an der Huttenstraße. Das könnten private oder Investitionen der SWE sein.
Hinzu kommt, dass die Altstadt Bestandteil der geplanten Umweltzone sein wird, jedoch der Thüringenpark und das TEC nicht. An diesen Einkaufszentren gibt es genügend gebührenfreie Parkplätze. Eine Ausnahme von dem Parkverbot in der Altstadt könnten E-Fahrzeugen eingeräumt werden. Diese könnten z. B. auf dem Rathausparkplatz Stellplätze mit Ladesäule bekommen.
Hinsichtlich des Lieferverkehrs waren sich nun wirklich alle einig. Die Innstadt soll künftig von Lieferverkehr zwischen 11 bis 18 Uhr verschont werden. Das ist in anderen Städten auch möglich. Eine Ausnahme könnten E-Fahrzeuge darstellen, z. B. Apothekenbelieferung, Expresspaketbelieferung, kommunale Dienste, wie Papierkörbe leeren usw. Für solche Zwecke werden in Kürze E-Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
Nur der Radverkehr auf dem Anger sorgte noch für einen Meinungsdisput. Die grüne Fraktionsvorsitzende ist nach wie vor der Auffassung, dass ginge ohne Verbote und fährt auch munter selber weiter trotz Verbots mit dem Rad über den Anger. Alle anderen Gesprächsteilnehmer betonten, dass die bestehenden rechtlichen Regelungen eingehalten und kontrolliert werden müssen. Insgesamt war die Runde hilfreich für die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplanes in Erfurt.
Wer in den letzten Wochen am Bahnhof sein Fahrrad anschließen wollte, musste schnell feststellen, dass die Kapazitäten des Radhauses ausgelastet sind. Bei genauerer Betrachtung fiel jedoch auf, dass dort teilweise Fahrräder schon seit mehreren Wochen angeschlossen sind und nicht bewegt werden. Immer mehr drängt sich der Verdacht auf, dass das Radhaus nicht als Kurzparkoption genutzt wird, sondern vielmehr als neue Dauerparkmöglichkeit für den alten Drahtesel.
Die CDU-Stadtratsfraktion drängt darauf, dass diese Langzeitparker entfernt werden, um endlich Kapazitäten im Radhaus freizumachen. Bedingt durch die fehlenden Kapazitäten, werden auf dem Bahnhofsvorplatz immer mehr Fahrräder abgestellt. Dieses Abstellen ist teilweise problematisch, da es nicht nur die Fußgänger behindert, sondern vor allem das auf dem Platz installierte Blindenleitsystem beeinträchtigt.
“Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es zu einem Unfall kommt”, mahnt der CDU Fraktionsvorsitzende Michael Panse an. Gleichzeitig fordert die CDU-Stadtratsfraktion mit einem eigenen Antrag im Erfurter Stadtrat, dass seitens der Verwaltung ein rechtssicheres Verfahren entwickelt wird, wie fußgängergefährdende Fahrräder entweder entfernt oder mit einem zusätzlichen Sicherheitsschloss in Verbindung mit einem Ordnungsgeld sichergestellt werden können.
In einer Antwort auf eine CDU Anfrage schlug die Verwaltung bereits mehrere Lösungen vor, welche jedoch aus personellen und logistischen Gründen derzeit nicht umgesetzt werden. “Der Stadtverwaltung fehlt es offensichtlich am Willen, ihre eigenen Vorschläge auch durchzusetzen, dies ist leider nicht im Interesse der Bürger”, kommentiert der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Panse diese wunderliche Aussage der Verwaltung.
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