Das 8. Gebot bietet sich geradezu an, um es im politischen Tagesgeschäft hin und wieder in Erinnerung zu rufen: Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.
Auf der Internet-Seite von MDR-Kultur steht dazu: Ursprünglich bezog sich dieses Gebot auf die Aussage vor Gericht, es betraf also die Rechtssprechung. Der Zeuge musste die Wahrheit sagen, damit kein Falscher zu Schaden kam, sprich sein Leben, sein Besitz oder seinen guten Ruf verlor. Doch das Gebot kann aktuell sowohl auf die Rechtsprechung, als auch auf das alltägliche Leben bezogen werden, in dem die Rede über den Freund, Kollegen, Nachbarn, Verwandten diesen nicht beschädigen, verraten oder verleumdet soll.
„Die CDU hat im Landtag zwei Stimmen Mehrheit – die eine Stimme ist gerade in Kur, die zweite gehört Jörg Schwäblein. Der wird seit dem 1. Januar als Geschäftsführer der staatlichen Lotteriegesellschaft zusätzlich zu seinem Einkommen als Abgeordneter aus öffentlichen Mitteln bezahlt – weigert sich aber, sein Mandat niederzulegen. Begründung: Er wolle es als »Faustpfand« für Vertragsverhandlungen mit dem Finanzministerium behalten. Schwäblein benutzte sein Mandat schamlos als Erpressungspotential.“
(Quelle: http://www.jungewelt.de/2009/03-05/035.php?sstr=Ramelow )
Jörg Schwäblein hat sein Mandat schon im Januar niedergelegt und er wurde in der CDU-Fraktion und im Landtag verabschiedet. Da Ramelow sein Landtagsmandat schon vor vielen Jahren niederlegte und seinen Wählern im Wahlkreis 24 den Rücken kehrte, muss er das nicht unbedingt wissen. Aber zu behaupten „Schwäblein benutzte sein Mandat schamlos als Erpressungspotential.“, ist ehrverletzend und verleumderisch.
Für die CDU-Landtagsfraktion habe ich heute in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen und Ramelow aufgefordert, sich bei Schwäblein zu entschuldigen. In Erinnerung an die Diskussion um die Äußerungen Ramelows zum Unrechtsstaat DDR, bin ich gespannt welche Ausrede dieses Mal herhalten muss.