Mensch mit Behinderung – Expertin/Exterte in eingener Sache!
Der Titel der Zukunftskonferenz 2013 vom Lebenshilfe-Werk Weimar/Apolda e.v. war gut gewählt. Bei der Tagung in Weimar am 28. November 2013 ging es vorallem darum den Teilnehmern das Wort zu geben, sie in 9 Workshops aktiv mitarbeiten zu lassen und somit ihre Kompetenz zu nutzen.
Über 140 Teilnehmer, davon die Hälfte Menschen mit Behinderung und die andere Hälfte Werkstattmitarbeiter, Betreuer und Assitenzkräfte machten von den Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Tagung regen Gebrauch. Prof. Dr. G. Theunissen eröffnete zuvor die Tagung mit einem Vortrag zum „Empowerment“.
Seit über 10 Jahren kenne ich die gute Arbeit, die das Lebenshilfewerk leistet. In der Vergangenheit haben wir zusammengearbeitet, als es um die Etablierung der konduktiven Förderung im Freistaat und um die Sicherung der Werkstätten ging.
Als Ansprechpartner der Landesregierung für das Thema Antidiskriminierung habe ich die Veranstaltung finanziell unterstützt und in einem Grußwort mein Aufgabengebiet und die Unterstützungsmöglichkeiten dargestellt. Gut ein Viertel der Diskriminierungsfälle (28,5 Prozent) gemäß AGG betreffen den Bereich von Menschen mit Behinderung. Die Bundesantidiskriminierungstelle hat deshalb das Jahr 2013 zum Themenjahr gegen die Diskriminierung von behinderten und chronisch kranken Menschen mit dem Titel „Selbstbestimmt dabei. IMMER.“ ausgerufen. Dieses Motto wurde bei der Tagung der Lebenshilfe bestens umgesetzt.
In vielen Veranstaltungen konnte auch ich in diesem Themenjahr für unser wichtiges Anliegen auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft werben. Ich hoffe, dass sich auf diesem Weg immer mehr begeben!
Im gerade in Berlin zwischen CDU/CSU und SPD ausgehandelten Koaltionsvertrag ist das Themengebiet der Anliegen von Menschen mit Behinderung an zahlreichen Stellen mit Zielstellungen versehen. Nachfolgend die Bereiche, die in dem 185-seitigem Papier von besonderem Interesse diesbezüglich sind:
S. 95:
Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) erarbeiten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Bund zu einer Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe beitragen. Dabei werden wir die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht.
S. 110/111:
Menschen mit und ohne Behinderung
„Nichts über uns ohne uns“
Leitidee der Politik der neuen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen ist die inklusive Gesellschaft. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen zusammen spielen, lernen, leben, arbeiten und wohnen. In allen Bereichen des Lebens sollen Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazugehören – und zwar von Anfang an. Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache, ihre Beteiligung an den Entscheidungsprozessen wollen wir besonders berücksichtigen – nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns“.
UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen
Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen betreffen, zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen werden wir den Nationalen Aktionsplan weiterentwickeln. Wichtige Etappenziele sind mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit im Alltag. Der leichtere Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Diensten ist unabdingbar. Die Lebenssituation taubblinder Menschen werden wir dabei besonders berücksichtigen.
Inklusiven Arbeitsmarkt stärken
Zentrales Element der sozialen Inklusion ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir wollen die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig verbessern. Dazu gehört auch die Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Schwerbehindertenvertretungen. In den Jobcentern muss ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden sein, um die Belange von Menschen mit Behinderungen zu erkennen, fachkundig zu beraten und zu vermitteln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen sensibilisiert werden, um das Potential von Menschen mit Behinderungen zu erkennen und sie zu beschäftigen. Gemeinsam mit den Sozialpartnern werden wir u. a. im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung die Anstrengungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung erhöhen. Wir wollen den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte garantieren und die Erfahrungen mit dem „Budget für Arbeit“ einbeziehen.
Eingliederungshilfe reformieren – Modernes Teilhaberecht entwickeln
Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr Inklusion brauchen einen sicheren gesetzlichen Rahmen. Wir werden deswegen unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erarbeiten. Dabei werden wir die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen. Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt.
Im Interesse von Kindern mit Behinderungen und ihren Eltern sollen die Schnittstellen in den Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können.
Barrierefreiheit im Netz
Die Digitalisierung bietet eine Vielzahl von Chancen für Menschen mit Einschränkungen. Wir prüfen daher, ob durch ein Prüfsiegel „Barrierefreie Website“ für Verwaltung und Wirtschaft die Gleichstellung behinderter Menschen unterstützt werden kann.