Kein Rückfall auf Vorjahresniveau bei der Vergütung der Tagesmütter
Panse fordert Stadtverwaltung zu klarem Bekenntnis auf
Zu erneuten kontroversen Diskussionen zur Vergütung der Tagesmütter auf Basis der neuen Verwaltungsvorschrift des Landes kam es in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18. Februar 2016. Verbindliche Vereinbarungen konnten jedoch letztlich nicht getroffen werden. Allerdings sollen nun Gespräche zwischen den Tagesmüttern und dem Jugendamt stattfinden. Zudem signalisierte die Bürgermeisterin, dass sich die Vergütung der Tagesmütter im Vergleich zum bisherigen Stand nicht verschlechtern würde.
CDU-Fraktionschef Michael Panse fordert: „Die Gespräche mit den Tagesmüttern müssen noch vor der endgültigen Fixierung der Vereinbarungen mit den Erfurter Tagesmüttern stattfinden. Vor allem sollen dabei die Finanzkalkulationen des Jugendamtes den tatsächlichen Zahlen der Tagesmütter gegenüber gestellt werden. Bevor dann im April eine neue Vereinbarung zur Vergütung in Kraft tritt, soll diese zudem im Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden. Als Maßgabe und Mindestanforderung muss gelten, dass sich für keine Tagesmutter die finanzielle Situation verschlechtern darf. Dies würde die öffentlich bekundete Wertschätzung von Tagesmüttern und deren Arbeit in Frage stellen.“
Panse weist darauf hin, dass die neue Verwaltungsvorschrift des Landes lediglich die Mindestanforderung definiert. Dieser Verwaltungsvorschrift bzw. dem dazu gehörigen Rundschreiben dazu ist zu entnehmen:
„Wenn der Bedarf es erfordert oder in Abhängigkeit von der Qualifikation der Tagespflegeperson kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch einen höheren Betrag je Kind und Stunde vereinbaren.“
„Unbeschadet dessen steht es dem jeweils örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe frei, einen Abrechnungsmodus entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort zu wählen.“
Für die Gespräche zwischen dem Jugendamt und den Tagespflegemüttern bietet sich Panse als Gesprächsmittler an.