“Return to Sender…”

Mit Absendergeschenkband
Mit Absendergeschenkband
Selbstverständlich gab es schon am Samstagvormittag wilde Spekulationen im Netz, wer wohl die neuen Parkscheinautomaten der Stadt Erfurt mit den passenden Geschenkbändern versehen hat. In der Nacht zuvor waren etliche der Automaten mit einer Schleife versehen worden, auf der zu lesen stand “Bauseweins-Abzocke-Box!”. Bevor dies aber allzu große Aufmerksamkeit erregen konnte, waren die roten Schleifen leider schon wieder weg, das Ordnungsamt musste sie einsammeln. Zum viralen Hit wurde die Aktion erst dadurch, dass Bilder davon auf verschiedenen Facebookseiten geteilt und kontrovers diskutiert wurden. Besonders häufig geteilt wurde das Bild auf Seiten von JU-Mitgliedern und besonders aufgeregt kritisiert von Jusos – also war die Frontlinie schon einmal klar. Heute nun hat sich die Junge Union Erfurt zu der Aktion bekannt und auf ihrer fb-Seite ein “Bekennervideo” hochgeladen. Zudem griffen die Medien das Thema noch einmal auf (Antenne Thüringen und TH24). Nach der Aufregung die um die Aufstellung der Parkscheinautomaten und der Blamage der Stadtverwaltung, als Bausewein die Aktivierung der Geräte auf unbestimmte Zeit verschob, folgt nun damit die nächste Runde. Der ernste Hintergrund der Aktion ist der Streit um die sogenannte Parkraumbewirtschaftungszone. Rot-Rot-Grün verfolgt schon seit längerem die “Strategie” den Autofahrern das Leben zu erschweren. Straßenrückbau, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Blitzer und das Hinauszögern des dringend benötigten Baus von Parkhäusern stehen dafür. Im Stadtrat beantragten die Grünen jüngst künftig bei B-Plänen festzuschreiben, dass es nur noch 0,7 Stellplätze pro Wohnung geben soll. Ziel der “Übung” ist es Verkehr zu vermeiden, in dem Autofahrer “erzogen” werden. Dabei verkennen die Verkehrsexperten, dass viele Menschen auf Mobilität und damit auf ihr Auto angewiesen sind. Nicht jeder wohnt oder arbeitet in der Nähe von ÖPNV-Zustiegsmöglichkeiten. Auch Pendler, Touristen und Besucher unserer Stadt kommen nicht nur “politisch korrekt” mit dem ICE. Die CDU hat daher gefordert vor dem Inkrafttreten der sogenannten Begegnungszone die Parkmöglichkeiten an der Peripherie zu verbessern und neue P&R-Möglichkeiten zu schaffen. Auch eine bessere Taktung mit dem ÖPNV gehört zu unseren Forderungen. Rot-Rot-Grün hat diese Forderungen ignoriert und stattdessen die Anschaffung von rund 100 Parkscheinautomaten, eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftungszone und Anwohnerparkgebiete beschlossen. Zudem sollen 10 neue Mitarbeiterinnen im Ordnungsamt angestellt werden, die den Spaß überwachen. Mit der Umsetzung dieses Beschlusses entsteht aber kein einziger neuer Parkplatz, der Mangel wird lediglich verwaltet. Gleichzeitig werden die Erfurterinnen und Erfurter sowie ihre Gäste zur Kasse gebeten. Neben den Parkscheinkosten müssen sich die betroffenen Anwohnerinnen kostenpflichtige Anwohnerparkausweise beschaffen. Eine Platzgarantie kann dafür keiner bekommen und spätestens bei der Fahrt in einen anderen Stadtteil bezahlen auch die Anwohnerinnen Parktickets. Ungeklärte Fragen, wie Gewerbetreibende an Anwohnerparkausweise kommen, was mit Hebammen wird und wie Familien mit mehr als einem Auto mit dem Kapitel umgehen führten dazu, die Scharfschaltung der Automaten am 15.1. noch einmal abzubrechen. Wahrscheinlich bis zum Zeitpunkt nach der OB-Wahl vermuten nicht nur die Mitglieder der Jungen Union. Loswerden  wird Andreas Bausewein das Thema bis dahin aber nicht mehr.

Erziehungsversuche und Abzocke

Erklärungsversuch der "cleveren Idee"
Erklärung der “cleveren Idee”
Ziemlich dreist, aber vor allen eine links-link-grüne Masche, ist der Umgang mit Autofahrern in der Landeshauptstadt Erfurt. Tempo 30 Zonen, Feinstaubplakette, mobile und feste Blitzer, Straßen und Brücken bei der notwendigen Sanierung vernachlässigen oder zurück bauen – dies alles sind Mittel aus dem rot-rot-grünen Erziehungsköfferchen mit dem Autofahrerinnen und Autofahrern in Erfurt seit Jahren klar gemacht werden soll, dass sie doch bitte andere Mobilitätsformen wählen sollen. Offensichtlich reichen die erzielten Effekte noch nicht aus und so ist es jetzt der ruhende Verkehr das Ziel. Ab dem 15. Januar sind weite Teile der Erfurter Innenstadt und der umliegenden Gebiete mit zahlreichen Parkscheinautomaten versehen. 10 zusätzliche Mitarbeiterinnen werden beim Ordnungsamt noch eingestellt und dann werden die Automaten scharf geschaltet. Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, versucht die Stadtverwaltung das ganze jetzt den Bürgerinnen und Bürgern als tolle Errungenschaft zu verkaufen. Auf den neuen Parkscheinautomaten finden sich ab heute Plakate, die mit lustigen Smilies den Erfurterinnen und Erfurtern erklären, dass die Stadt doch nur ihr bestes will – im Zweifelsfall ihr Geld. Da wird dann gerne auch etwas geschwindelt und es werden wesentliche Fakten verschwiegen. Die Behauptung für die Anwohner wird es besser, ist gelogen. In den neuen Parkraumbewirtschaftungszonen müssen sich die Anwohner einen Anwohnerausweis für 30 Euro kaufen, der aber keinen Stellplatz garantiert. Wenn sie mehrere Autos in der Familie haben, oder den Pflegedienst-PKW auch privat zu Hause abstellen, haben sie ebenso Pech gehabt wie ihre Gäste und Besucher. Die Schuld an der Parkplatzsituation schiebt die Stadt “gebietsfremden Langzeitparkern” zu. Auf die Idee, dass es zu wenig Stellplätze für die Autos gibt, sind die Experten offensichtlich noch gar nicht gekommen. Denn dann müssten sie auch einräumen, dass die Blockade des Baus von Parkhäusern und die jüngste Idee der Grünen (nur noch maximal 0,7 Stellplätze pro Wohneinheit) verkehrspolitischer Irrsinn sind. Den Besuchern der Stadt (auch wenn sie nur aus anderen Stadtteilen kommen) erklärt das lustige Plakat, sie hätten Vorteile weil nun ohne Tagespendler ausreichen Parkplätze da seien. Der Parkschein “kostet nicht viel” und erspart ein Knöllchen – pro Stunde 1,50 € oder 4-Stunden 5 € und Tagestickets mit 10 € werden die Stadtkasse entlasten. Tagespendlern wird hingegen geraten “Sie können weiterhin hier parken, es wird allerdings teuer”. Wie nun? Den Besuchern wurde doch gerade erklärt “kostet nicht viel”. Die Tagespendler könnten ja nach Meinung der Stadt stattdessen P&R-Parkplätze nutzen. Allerdings sind die bereits jetzt übervoll. Alternativ, so der abschließende Rat, könnten sie ja Fahrgemeinschaften bilden oder den Chef fragen, ob er sich finanziell beteiligt. Ganz am Ende kommt das Fazit der Stadtverwaltung: das ganze ist natürlich keine Abzocke sondern eine clevere Idee, damit unsere Stadt auch weiterhin die schönste Stadt bleibt. Ich frage mich ganz besorgt, wer sich solch eine Marketingstrategie ausdenkt. Ich gehe davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger sehr wohl merken, wann und vom wem sie verarscht werden. Die CDU-Stadtratsfraktion hat immer das Hauptproblem benannt und entsprechende Anträge zur Lösung im Stadtrat gestellt. Es fehlt an ausreichend Parkmöglichkeiten in Erfurt. Die jetzige Mangelverwaltung und Einschränkung von Parkmöglichkeiten in der Innenstadt löst das Problem nicht. Helfen würde nur der Bau neuer Parkhäuser und Parkpaletten. Dazu gibt es mehrere geplante Projekte von Investoren im ganzen Stadtgebiet (u.a. Löbertor, Huttenplatz Krämpfervorstadt), die aber verschleppt werden. Bei der Beschlussfassung zur Begegnungszone hat die CDU darauf bestanden, dass erst neue Parkmöglichkeiten geschaffen werden und die zweite Stufe der Begegnungszone solange ausgesetzt wird. Dies hat Rot-Rot-Grün im Stadtrat abgelehnt und stattdessen die flächendeckende Anschaffung von Parkscheinautomaten beschlossen. Nachtrag: Heute am 5.1.2018 hat die Stadtverwaltung das Scharfschalten der Automaten auf unbestimmte Zeit verschoben (möglicherweise nach der OB-Wahl am 15.4.2018?). Mehr Parkplätze entstehen dadurch aber auch nicht. Jetzt kommen zu den finanziellen Verlusten aus der Anschaffung der 100 Automaten (die noch nicht einmal für Geldkarten nutzbar sind) noch eine Vielzahl von offenen Fragen. Wer darf wie parken? Was ist mit den Anwohnerparkausweisen? Was machen die 10 zusätzlich eingestellten Mitarbeiter des Ordnungsamtes? Und wann hat die Verwaltung die bereits vor Wochen benannten Probleme ernst genommen, wenn sie gestern noch die lustigen Plakate an den Automaten angebracht haben?  

Erfurt mal wieder im Fernsehen – dieses Mal mit Blitzerfotos

Plakatmotiv der Erfurter CDU
Unsere Landeshauptstadt Erfurt hat es einmal wieder ins Fernsehen geschafft und dies nicht nur im MDR-Sendebereich sondern bei ProSieben. Dieses Mal auch nicht mit Familie Liebisch, dem Kreisverkehr oder Zalando, sondern mit einem Thema, welches viele Autofahrer mehr oder weniger häufig ärgert. Heute Abend war Erfurt zur besten Sendezeit Thema bei Galileo in einer Reportage zu Blitzern beispielhaft mit Weimar im Bild, als es darum ging wie ungerechtfertigte Bußgeldbescheide nach Blitzerfotos abgewehrt werden können. An einem Beispiel unserer „gewinnträchstigsten“ Blitzerstelle (angeblich hat hier sogar der Oberbürgermeister schon zwei Mal ein Foto bekommen), belegte ein Verkehrsrechtsanwalt, wie wenig rechtssicher die dort erblitzten Bescheide sind. An der Rathausbrücke vis a vis der Krämerbrücke wurde sein Mandant von einem kommunalen Blitzer im Bild mit 23 km/h zu viel ermittelt. Erlaubt sei dort, weil es als verkehrberuhigter Bereich zähle, allerdings nur Schrittgeschwindigkeit, also 7 km/h. Nach Darstellung bei PRO 7 war aber weder die Schildergröße, noch die Abgrenzung des Bereichs zum Wenigemarkt eindeutig genug, so dass sein Mandant frei gesprochen wurde. Hunderte Autofahrer werden sich nun ärgern, ihren Bußgeldbescheid bezahlt und gegebenenfalls auch die Punkte kassiert zu haben. Geändert hat die Stadt übrigens trotz des verlorenen Prozesses bis heute an der Beschilderung nichts und blitzt auch munter an der Stelle weiter. Das schreit doch geradezu nach der nächsten Stadtratsanfrage! Seit über zwei Jahren, als Erfurt mit mobilen kommunalen Blitzern auf Pirsch gegangen ist, gab es kritische Anmerkungen zu dem Thema und die wird es weiter geben, wenn mit Blitzerfotos vorwiegend die desolaten Finanzen der Stadt aufgebessert werden sollen.  Meine letzte Anfrage zu Jahresbeginn zu den Blitzerstandorten und ob sie tatsächlich überwiegend (wie gerne vom OB behauptet) nur an verkehrssensiblen Stellen sind, wurde mit vorgetäuschtem Unwissen beantwortet. Obwohl es im Ordnungsamt eine genaue Statistik gibt, wann und wie oft wo geblitzt wird, stellte sich der Oberbürgermeister ahnungslos. Mal sehen welche Antwort es dieses Mal gibt. Leider geht es in Erfurt nach dem Eindruck vieler Bürger bei den kommunalen Blitzern weniger um Verkehrssicherheit und mehr um Abzocke. Wenn wie in Weimar nun auch noch feste Blitzer hinzu kommen (an der Stelle in Weimar habe ich auch schon das Rotlicht blitzen sehen, zum Glück nur als Beifahrer), wird sich dieser Eindruck verfestigen. Gut zu wissen, dass es Verkehrsrechtanwälte wie den in der Autobahnkanzlei gibt, die ihren Mandanten helfen. Und gut, dass PRO 7 das Thema aufgegriffen hat. Unsere Plakate zur Kommunalwahl greifen ebenfalls das Thema auf. Zu befürchten ist aber, dass unser Oberbürgermeister, wie bei den negativen Schlagzeilen von RTL II zu Zalando, auch dieses Mal wieder öffentlich behaupten wird, dass PRO 7 bei dem Beitrag wenig invetegativen Journalismus bewiesen habe.

Kita-Abzocke in Erfurt

Zum schlimmen baulichen Zustand etlicher Kitas gesellt sich jetzt der Griff in die Taschen der Eltern
Der Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters für das Jahr 2013 liegt auf dem Tisch des Stadtrats und darin verbergen sich erhebliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass die angepeilte Erhöhung der Kita-, Krippen- und Hortgebühren für heftige Diskussionen sorgen wird. Aus dem Haushaltsentwurf lässt sich die vom Oberbürgermeister und seiner linken Beigeordneten vorgesehene Gebührenerhöhung nur zwischen den Zeilen lesen. Bei den Elterngebühren in den kommunalen Kitas sollen die Eltern 144.000 Euro und rund 500.000 Euro bei Krippengebühren mehr bezahlen. Dies sind allerdings nur die kommunalen Einrichtungen und es ist nur der Berechnungszeitraum vom 1. August bis 31.12. kalkuliert (ab dem 1.8. könnte erst eine neue Kita-Gebührenordnung in Kraft treten). Es ist also anzunehmen, dass der Griff in die Taschen der Eltern tiefer und dreister ausfallen wird. Ich gehe davon aus, dass die Erfurter Eltern nach Bauseweins und Thierbachs Planungen mit etwa 2 Millionen Euro/jährlich an der Haushaltssanierung beteiligt werden sollen. Am Montag wurde den Vetretern des Stadtelternbeirates der Entwurf der neuen Kita-Gebührenordnung übergeben und den Kita-Träger zugeschickt. Dieser Entwurf (nachfolgend im Wortlaut abgedruckt) sieht vor, dass die Gebühren für Krippen auf 600 Euro/Platz, für Tagespflege auf 490 Euro/Platz und Kita auf 400 Euro/Platz steigen sollen. Bereits jetzt liegt Erfurt schon mit 280 Euro für einen Kita-Platz und 560 Euro für einen Krippenplatz deutschlandweit an der Spitze. Der Gebührenentwurf wurde aber weder dem zuständigen Jugendhilfeausschuss noch den Stadträten zugeleitet. Nachdem ich gestern von Kita-Trägern auf das Thema angesprochen wurde und den Entwurf erhielt, habe ich heute Namens der CDU-Stadtratsfraktion in Dringlichkeit auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen lassen und eine Stellungnahme der Verwaltung eingefordert. Weder die zuständige Beigeordnete noch der Jugendamtsleiter waren beim Jugendhilfeausschuss, aber dennoch berichtete ein Vertreter des Jugendamt Bemerkenswertes. Zur Vereinheitlichung der Erfurter Kita-Gebührenordnung bei den kommunalen Einrichtungen und den freien Trägern gab es eine Arbeitsgruppe, an der auch der Stadtelternbeirat beteiligt war. Das von dieser Gruppe vorgeschlagene Konsenspapier wurde aber von der Verwaltung nicht akzeptiert und seitens der Verwaltungsspitze ein eigener Entwurf erarbeitet, der mit Niemanden außer der Verwaltungsspitze abgestimmt wurde. Dieser Entwurf sei nun ein Beratungsvorschlag – wird zumindest behauptet. Dass dies unwahr ist und stattdessen die hohen Gebühren das Ziel sind, wurde bei der Beantwortung meiner Nachfrage zu dem Thema deutlich. Bereits vor Wochen wurden die Gebühreneinnahmen im Haushalt auf Basis des Verwaltungsvorschlags kalkuliert, musste das Jugendamt einräumen. Es geht nun also nur noch darum, diese Kita-Abzocke der Eltern möglichst schnell durch den Stadtrat zu peitschen! Die CDU-Stadratsfraktion wird dieses Thema zu einem zentralen Punkt der Haushaltsdiskussion machen. Der dreiste Griff in die Taschen der Eltern wird zu einer sozialen Entmischung in den Kitas führen und er wird dazu führen, dass weniger Kinder einen Kita-Platz nutzen werden. Andreas Bausewein hat einst versprochen die Kita-Gebühren abzuschaffen. Er hat dabei genauso gelogen, wie bei seiner Ankündigung die Kitas in Erfurt bis 2012 zu sanieren. Der Haushaltsentwurf 2013 dokumentiert das Versagen im Kita-Bereich. Viele marode Kitas werden auch 2013 nicht in Ordnung gebracht und die Eltern werden nicht entlastet sondern belastet.   Entwurf Stand 13.05.2013 Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege  Auf der Grundlage der  §§ 22, 23, 24 und 90 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), des § 20 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.02.2009 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 09.09.2010 (GVBl. S. 291) und der §§ 2, 18 und 26 Abs. 2 Nr. 10, 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2011 (GVBl. S. 531) hat der Erfurter Stadtrat in seiner Sitzung am …………..2013 die folgende Entgeltordnung beschlossen:  1. Grundsätze 1.1    Die Entgeltordnung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und Kindertagespflege der Landeshauptstadt Erfurt und bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft durch die Stadt.  1.2    Das Betreuungsverhältnis wird privatrechtlich ausgestaltet. Dazu schließt die Stadtverwaltung mit den jeweils Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag. Der Betreuungsvertrag enthält die detaillierten Regelungen zur konkreten Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, insbesondere zur Einkommensermittlung und zu den Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten. 1.3    Die Höhe des Elternentgelts beträgt bei der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren in einer Kindertageseinrichtung monatlich 600,00 EUR, bei der Betreuung von Kindern ab 2 Jahren in Kindertageseinrichtungen monatlich 400,00 EUR. Die Höhe des Eltern­entgelts beträgt in der Kindertagespflege, unabhängig vom Alter des Kindes, monatlich 490,00 EUR.  1.4    Auf Antrag der Eltern kann das Entgelt ermäßig oder erlassen werden. Die Ermäßigung oder Erlass richtet sich nach dem Betreuungsalter, dem Betreuungsumfang und dem Einkommen gem. Ziff. 2 und 3 dieser Entgeltordnung.  2. Einkommen 2.1    Als Einkommen gelten alle monatlichen Bruttoeinkünfte der Familie (Erziehungsberechtigte und ihre im selben Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder). Soweit andere Einkommen erzielt werden, sind diese auf monatliche Bruttoeinkünfte umzurechnen. Ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten oder Einkünften der Erziehungsberechtigten untereinander ist ausgeschlossen. 2.2    Ausgenommen vom Einkommen sind das Kindergeld und das Thüringer Erziehungsgeld. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird in Höhe des Mindestbetrages (nach § 2 Abs. 5 BEEG i. H. v. 300 EUR bzw. nach § 6 BEEG i.H.v. 150 EUR) sowie des Erhöhungsbetrages bei Mehrlingsgeburten (§ 2 Abs. 6 BEEG) ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt. 2.3    Vom Einkommen sind folgende Pauschalbeträge abzusetzen:  
bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 40 v.H.

 

bei Beamtenbezügen 25 v.H.

 

bei Einkünften, die entweder nur steuer- oder nur sozialversicherungspflichtig sind 30 v.H.

 

bei Einkünften, die weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig sind 5 v.H.

 

 Das um die Pauschalabzüge bereinigte Einkommen bleibt bei einem Kind bis zu einer Höhe von 1.200 EUR außer Betracht.  2.4    Das bereinigte Einkommen der Erziehungsberechtigten ist ab dem zweiten oder mehr kindergeldberechtigten Kindern um jeweils 500,00 EUR monatlich je Kind zu reduzieren. Berücksichtigt werden das zweite und alle weiteren Kinder, für die die Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben.  2.5    Unterhaltszahlungen können bis zum gesetzlich vorgesehenen Umfang vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, wenn sie auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen und tatsächlich gezahlt werden.  3. Bemessung des ermäßigten Elternentgelts 3.1    Die Höhe des ermäßigten Entgeltes beträgt
  • für Kinder unter zwei Jahren 20% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder ab zwei Jahren 15% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
  • für Kinder in Tagespflege 20 % des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
      Das ermäßigte Elternentgelt wird längstens für 12 Monate festgesetzt. Nach Ablauf erfolgt eine erneute Überprüfung der Einkommensverhältnisse. 3.2    Die Änderung des Einkommens (Minderung oder Erhöhung) von 5 v. H. oder mehr sind durch die Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Das zu zahlende Entgelt ändert sich ab dem Zeitpunkt des Eintritts der geänderten Verhältnisse. 3.3    Das Elternentgelt bei einer Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden) beträgt 75 v. H. des Entgelts das für eine Ganztagsbetreuung zu zahlen ist. 3.4    Beträgt das nach dieser Entgeltordnung bereinigte monatliche Einkommen weniger als 50 EUR, wird kein Entgelt erhoben. 3.5    Das Elternentgelt wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. 3.6    Für eine tageweise Betreuung sind 5 v. H. des Elternentgelts nach Ziffer 1.3 pro Tag zu entrichten. Für eine stundenweise Betreuung ist ein Elternentgelt von 3,00 EUR je angefangene Stunde zu entrichten. 3.7    Sofern von den Erziehungsberechtigten der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt vorgelegt wird, erfolgt für die Dauer der Gültigkeit des Ausweises eine Befreiung von der Zahlungspflicht des Elternentgelts. 4. Verpflegung Für die Verpflegung des Kindes in der Kindertageseinrichtung werden zusätzlich zu den Elternentgelten Verpflegungsentgelte erhoben. Die Höhe dieser Entgelte wird von den jeweiligen Trägern im Einzelfall festgelegt. Für die kommunalen Einrichtungen gelten die Verpflegungsentgelte in der Anlage 1. 5 . Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft. gez. Oberbürgermeister