Thüringer Generationenbeauftragter begrüßt Anhebung der Taschengeld-Freigrenze im Bundesfreiwilligendienst für ALG-II-Bezieher

Generationenbeauftragter Michael Panse: „Wichtige Anerkennung für Freiwilligendienst nun erreicht“ Mit Wirkung zum Jahreswechsel hebt das Bundesarbeitsministerium die Taschengeld-Freigrenze für ALG-II-Bezieher an, die sich im Bundesfreiwilligendienst oder im Jugendfreiwilligendienst engagieren. Der Freibetrag, der nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, wird von derzeit 60 auf künftig 175 Euro erhöht. Michael Panse: „In den vergangenen Monaten habe ich in den Gesprächen mit Bundesfreiwilligen und Trägern der Maßnahmen immer wieder Kritik an der derzeitigen Freibetragsgrenze gehört. Ich bin froh darüber, dass mit der jetzt angekündigten Neuregelung diese Kritik  aufgenommen und für eine Änderung gesorgt wurde. Ehrenamtlich Tätigen steht in steuerlicher Hinsicht ein Freibetrag von 175 Euro monatlich zu. Es ist ein Ausdruck der Anerkennung und der Gerechtigkeit, dass nun auch Bezieher von Hartz 4 Leistungen, wenn sie sich für den Bundesfreiwilligendienst entscheiden, mehr von dem gezahlten Taschengeld anrechnungsfrei behalten dürfen. Auch für sie muss ihr Engagement für die Allgemeinheit seine gleichberechtigte Anerkennung finden. ALG-II-Beziehern wird mit dieser Erhöhung signalisiert, dass sie sich aktiv im Gemeinwesen einbringen können und sollen. Menschen in der Grundsicherung werden zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben motiviert und der Bundesfreiwilligendienst kann somit auch eine Brückenfunktion in den Arbeitsmarkt haben. Ich erwarte, dass diese neue Regelung auch dem Bundesfreiwilligendienst selbst zugutekommt, wenn dadurch noch mehr Freiwillige aus dem Bereich der Grundsicherung gewonnen werden können. Derzeit engagieren sich in dem seit dem 1.7.2011 bestehenden Bundesfreiwilligendienst bereits über 1.100 Thüringerinnen und Thüringer.“

Eigene Regelleistungen für Kinder und Jugendliche überfällig

Sozialpolitiker Michael Panse sieht sich durch das Bundessozialgericht bestätigt

Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, eigenständige Regelleistungen für Kinder und Jugendliche im Sozialrecht festzusetzen. Das ist für Panse die logische Konsequenz aus der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel zu Regelleistungen für Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Ein eigener, am spezifischen Bedarf der Heranwachsenden orientierter und nach Altersstufen differenzierter Regelsatz entspricht nach Angaben des Sozialpolitikers einer alten Forderung des Sozialarbeitskreises der Fraktion. Das Gericht hält es für verfassungswidrig, die Grundsicherung für Kinder lediglich über einen Prozentanteil von der Regelleistung für Erwachsene zu definieren. Es moniert ferner, dass Kinder und Jugendliche von Empfängern der Grundsicherung einerseits und Sozialhilfe andererseits unterschiedlich behandelt und Altersstufen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Panse sieht sich in seiner Auffassung durch die Einschätzung des Kasseler Gerichts weitgehend bestätigt. Der Sozialpolitiker erinnerte zugleich daran, dass die Bundesregierung mit dem zweiten Konjunkturpaket bereits auf einen Teil der Einwände reagiert hat. “Mit dem Paket kommt bereits eine Altersdifferenzierung. Bis zum vollendeten fünften Lebensjahr bleibt es bei 60 %, bis zum vollendeten 13. steigt der Satz auf dann 70 % und für Vierzehnjährige und Ältere werden wie bisher 80 % gezahlt. Jetzt sollte der Bundesgesetzgeber auch den zweiten Schritt gehen und die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche inhaltlich untermauern”, sagte Panse.