Im Blickpunkt „Gewalt an Frauen“ – Lichtblicke in Erfurt

 
Mit der Gleichstellungsbeauftragten der Landeshauptstadt Birgit Adamek habe ich gemeinsam ein Licht entzündet
Heute ist der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Im Jahr 1981 wurde dieser Tag als internationaler  Gedenktag ausgerufen. Er soll an die Opfer von Gewalt an Frauen und Mädchen erinnern. Zurück geht das Datum auf die Ermordung von drei Schwestern, die am 25.11.1960 vom militärischen Geheimdienst der Dominikanischen Republik ermordet wurden. 1999 haben auch die Vereinten Nationen diesen Tag offiziell anerkannt. Seitdem finden zu diesem Datum Veranstaltungen statt, um das traurige Thema stärker in den Blickpunkt zu rücken. Unter dem Motto „Lichtblicke“ hatte der Kriminalpräventive Rat der Stadt Erfurt heute dazu aufgerufen mit einer Kerzenaktion vor dem Erfurter Rathaus das Anliegen sichtbar zu machen. Als Fraktionsvorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion – aber auch als ehemaliger Ansprechpartner der Landesregierung für Antidiskriminierung – habe ich mich daran beteiligt. Traurige Realität ist, dass jede dritte Frau in ihrem Leben Gewalterfahrungen, häufig im sozialen Nahraum, machen muss. 80 Prozent der Gewaltopfer in unserer Gesellschaft sind Frauen und in den Frauenhäusern, als Schutzraum für betroffene Frauen, sind inzwischen 50 Prozent der Betroffenen Frauen mit Migrationshintergrund. Diese Zahlen fordern mehr und bessere Konzepte um Frauen zu helfen und zu schützen. Vor zwei Jahren habe ich bei einem Besuch im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ kennengelernt und mit den Verantwortlichen das Konzept diskutiert. Unter der kostenfreien Nummer 08000 116016 und via Online-Beratung finden Frauen dort rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr Hilfe. Die qualifizierten  Beraterinnen können bei Bedarf Dolmetscherinnen in 15 Sprachen in das Gespräch hinzuschalten.

Gleichstellung und Antidiskriminierung

Derzeit gibt es in Thüringen über 30 kommunale Gleichstellungsbeauftragte. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es sie und zudem gsetzlich geregelt auch in allen Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern. Um ihre Arbeit zu koordinieren und Erfahrungen auszutauschen, haben sie sich in einer Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Heute war ich bei der Landesarbeitsgemeinschaft zu Gast um mit den Gleichstellungsbeauftragten über das Themengebiet Antidiskriminierung zu diskutieren. Als Generationenbeauftragter bin ich seit Ende Januar mit dem Aufgabengebiet als zentraler Ansprechpartner für Antidiskriminierung betraut. Bei den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist dies ebenfalls bei vielen Kollegeinnen der Fall, dass sie mit weiteren Aufgabenfeldern betraut sind.  Allein 10 von ihnen sind offizielle Ansprechpartner für Fälle des AGG. In den anderen Landkreisen bzw. Städten ist es höchst unterschiedlich geregelt. Mal ist der Bürgermeister selbst für das Thema zuständig, mal ist es der Büger- oder Behindertenbeauftragte und in einzelnen Fällen gibt es Beschwerdestellen bei der Stadt. Die Gleichstellungsbeauftragten haben einen der größten Bereiche bei Verstössen gegen das AGG bei sich auf dem Tisch. Rund 21 Prozent der bundesweit erfassten Fälle betreffen Diskrimininierungen wegen des Geschlecht. In etwa in der gleichen Größenordnung gibt es Fälle von Diskriminierung wegen des Alters und der ethnischen Herkunft. Lediglich der Bereich von Diskriminierungen wegen Behinderung ist mit rund 25 Prozent noch größer. In der Diskussionsrunde wurde aber heute auch deutlich, dass es häufig auch Mehrfach-Diskriminierungen gibt. Wir haben vereinbart gemeinsam Fortbildungen zu dem Thema anzubieten. In mehreren kommunalen Strukturen gab es 2007 (nach dem Inkrafttreten des AGG) Schulungen für Führungskräfte. Mit Infoblätter werden Mitarbeiter bei Neueinstellungen beispielsweise in Eisenach oder Erfurt über das AGG informiert. Unser gemeinsames Anliegen ist betroffenen Menschen zu helfen, sie zu beraten und Öffentlichkeitsarbeit für das Thema Antidiskriminierung zu betreiben. Ich bin froh darüber, in den Gleichstellungsbeauftragten Partner zu haben, die sich als mehr verstehen, als das oft zitierte „Sammelbecken der Unzufriedenen“.  

Gleichstellung, Gleichberechtigung, Gleichbehandlung

Eigentlich wäre es wahrscheinlich kein großes mediales Thema. In der kommenden Woche soll der Thüringer Landtag das Gleichstellungsgesetz beschließen. In dieser Woche hat es der Gleichstellungsausschuß im Landtag abschließend beraten und eigentlich wollen es alle. Allerdings liegt der Teufel mal wieder im Detail und in dem Fall an der kleinen, aber nich unbedeutenden Frage, ob auch Männer Gleichstellungsbeauftragte werden dürfen. Dies stand ursprünglich im Gestetzentwurf nicht drin, wurde aber durch einen Änderungsantrag von CDU und SPD eingebracht. CDU und SPD hatten sich geeinigt dies zusammen mit dem Klagerecht aufzunehmen. Die FDP forderte dies schon zuvor und Linke und Grüne sind strikt dagegen. Soweit ein ganz normaler Vorgang. Dieses Gesetz ist das erste Gesetz, welches auch im Onlineforum des Landtags mit den Bürgern diskutiert wurde. Dort war die Mehrheit für die Passage, dass Männer auch Gleichstellungsbeauftragte werden sollen können. Neben Linken und Grünen sind die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Landesfrauenrat strikt gegen diese Passage und wollen kommende Woche auch dagegen demontrieren. In Zeiten, wo sonst nicht so viel politisch passiert, ist dies auch sofort ein großes mediales Thema, allerdings ist auch in den Zeitungskommentaren kein klarer Trend erkennbar und so sucht sich jeder den Kommentar aus, der ihm am besten gefällt. Ganz klar – mir gefällt der heutige Kommentar in der OTZ dazu am besten. Gleichstellung, Gleichberechtigung und Gleichbehandlung betont in der öffentlichen Diskussion jeder sehr gerne als das Ziel. Wenn es aber darauf ankommt, gibt es viele Gründe die dagegen vorgebracht werden. Mit meinem neuen zusätzlichen beruflichen Aufgabenfeld als Ansprechpartner für Thema Antidiskriminiserung bin ich gegen jede Form von Diskriminierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschreibt seit 2006 den rechtlichen Rahmen dazu. Es wird wohl eine große Herausforderung bleiben das AGG bekannt zu machen. Neu ist das Thema aber nicht. Gleichstellungsgesetze gibt es in vielen Bundesländern schon lange. Das aktuelle Thüringer Gleichstellungsgesetz stammt aus dem Jahr 1998. In Sachsen-Anhalt gibt es seit 1997 das Frauenfördergesetz und darin ist geregelt, dass nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden können. Diese Passage diente 1997 dazu den damals einzigen männlichen Gleichstelltungsbeauftragten des Landes aus dem Amt zu bringen. Seit 1994 ist Lutz Blumeyer im Landkreis Börde Gleichstellungsbeauftragter. Er ist es bis heute. Seine Wiederbestellung war damals allerdings ein Politikum und löste einen heftigen Streit aus. Elke Schilling, von 1994 bis 1998 Staatsekretärin für Frauenpolitik, kämpfte vergebens um seine Abberufung. Soweit sind wir in Thüringen nicht. Es gibt (noch) keinen Gleichstellungsbeauftragten und wenn es einmal einen gegen wird, wird er sicherlich für wegen seiner Qualifikation gewählt werden. Die Diskussion dazu wird sicher auch weiter geführt werden, wenn der Landtag nächste Woche das Gesetz beschließt.  Artikel in der TA Artikel in der OTZ Artikel in der Welt    

Erfurter Kommunalpolitik ist immer auch Frauenpolitik

Frauentagsdiskussion (8)Genau um dieses Thema ging es am gestrigen Frauentag bei der OB-Vorstellungsrunde im Frauenzentrum in der Pergamentergasse. Über 60 interessierte Frauen waren gekommen, um die sechs Kandiddaten und die eine Kandidatin genauer unter die Lupe zu nehmen. Nach der kurzen Vorstellungsrunde folgte ein engagiertes Frage- und Antwortspiel, bei dem jeder mit mehr oder weniger Zustimmung für seine Positionen warb. Von den bis jetzt veranstalteten Vorstellungsrunden war dies gestern Abend sicher die Interessanteste. Auch nach der Veranstaltung habe ich noch über eine halbe Stunde mit interessierten Frauen weiter diskutiert. Für mich steht fest: Eine ausgewogene Kommunalpolitik trägt entscheidend dazu bei, wie sich das Leben im Alltag für die Erfurter Frauen gestaltet. Überall lassen sich dazu zahlreiche Beispiele aus der Praxis finden: etwa bei der Stadtplanung, beim öffentlichen Verkehr, bei der Gesundheits- und Gewaltprävention, der Schul- und Ausbildung, Kinderbetreuung, auch das Studieren mit Kind an der Universität Erfurt oder Fortbildungen an der Erfurter Volkshochschule – Kommunalpolitik ist immer auch Frauenpolitik.

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung weiter auf der Tagesordnung

Bündnis für Menschen mit Behinderung (2)
Michael Panse, MdL (links) im Podium der Veranstaltung
Das außerparlamentarische Bündnis für die Gleichstellung behinderter Menschen lud heute am europaweiten Aktionstag für die Gleichstellung behinderter Menschen Mitglieder und Unterstützer in den Thüringer Landtag ein. Auf der Tagesordnung stand die Diskussion der Wahlprüfsteine der Parteien. Linke, SPD und Grüne übernahmen den Part der Versprechungs- und Ankündigungsrhetorik. Leider fehlte die FDP im Podium, die liberale Position hätte mich zu dem Thema schon interessiert. Das außerparlamentarische Bündnis hat sich vor zehn Jahren gegründet, um ein Gleichstellungsgesetz für Thüringen zu erreichen. In der letzten Legislaturperiode wurde es verabschiedet, die Diskussion um seine Inhalte hielt aber auch heute noch an. Bei der Beantwortung der Wahlprüfsteine hat die CDU darauf hingewiesen, dass für 2011 eine Novellierung des Gesetzes ansteht. Bei anderen Ankündigungen für die Zeit nach der Wahl sind wir vorsichtig, sowohl eine deutliche Erhöhung des Blindengeldes, als auch die Einführung eines Gehörlosengeldes oder weitergehende Nachteilsausgleiche sind zwar wünschenswert, aber in der gegenwärtigen Haushaltslage nicht zu finanzieren. Zur Eingliederung langzeitarbeitsloser schwerbehinderter Menschen hat die Landesregierung heute ein Förderprogramm vorgestellt. Ab 15. Mai wird aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe ein Programm für Arbeitgeber finanziert, die langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen für mindestens ein Jahr einstellen. Arbeitgeber erhalten in dem Fall eine Integrationspauschale von 8.000 Euro pro Jahr. Ein gutes Signal für die 6.875 in Thüringen arbeitslos gemeldeten Menschen mit Behinderung! Ein gutes Signal für ihre umfassende Teilhabe! Und auch ein gutes und wichtiges Signal am europaweiten Aktionstag! Für die CDU-Fraktion habe ich klar gestellt: Wir werden weiter miteinander im Gespräch bleiben und wir werden sagen was geht, aber auch was nicht geht.

Damenbesuch im Thüringer Landtag

Damenbesuch im Landtag
Michael Panse, MdL inmitten der Besucherinnen
Elf politikinteressierte Damen aus Alach in meinem Wahlkreis haben mich heute im Thüringer Landtag besucht. Sie konnten dabei die Plenarsitzung verfolgen. Am Vormittag drehte sich alles um den Gesetzentwurf zum Schuldenverbot. Wir, die CDU, wollen ab dem Jahr 2011 ein grundsätzliches Neuverschuldungsverbot. Damit werden die Vorgaben der Föderalismuskommission II umgesetzt und dem Erfordernis der Haushaltskonsolidierung Rechnung getragen. Das Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes stieß aber besonders bei meinen Besucherinnen auf Interesse, schließlich waren auch die Erfurter Ortschaften in den letzten Jahren von den Wasser- und Abwasserentscheidungen betroffen. Am Mittag kam noch eine Besuchergruppe zu uns. Der Vorstand des Landesjugendrings diskutierte mit unserer jugendpolitischen Sprecherin Beate Meißner, Sozialministerin Christine Lieberknecht und mir das Regierungsprogramm der CDU im Vergleich zu den 25 Kernforderungen des Landesjugendrings. Ich bin positiv erstaunt, wie viele inhaltliche Übereinstimmungen es dabei gibt. Zwei Drittel der Forderungen finden sich direkt in unserem Programm wieder. Die Ausweitung des Landeserziehungsgeldes auf das 2. Lebensjahr der Kinder fordert der LJR genauso wie wir. Bei den beiden Oppositionsparteien werden sie dafür keine Befürworter finden. Wenn also die Wahlforderungen des LJR zum Bestandteil des Wahl-O-Mats werden kann nach der Beantwortung der Fragen nur das Fazit stehen: Am Besten CDU wählen! Am Nachmittag übergab der Gehörlosenverband der Landtagspräsidentin, dem Petitionsausschuss und den Sozialpolitikern ihre Forderungen zu einem Nachteilsausgleich für Gehörlose. Darüber hinaus fordern sie mehr Untertitel im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Ich habe Verständnis für ihre Forderungen, allerdings ist im aktuellen Haushalt dafür kein Spiel. Bei künftigen Haushalten werden wir uns am Neuverschuldungsverbot orientieren, dass heißt es muss sich zunächst deutlich die Einnahmesituation des Landes verbessern, bevor wir uns mehr leisten!

Fördermittelbescheide für Frauenschutzeinrichtungen

Förderbescheidübergabe
Michael Panse, MdL (2.v.l.), Johanna Arenhövel, Landesgleichstellungsbeauftragte (4.v.l.) und Marion Walsmann, Thüringer Justizministerin (rechts)
Gemeinsam mit der Thüringer Gleichstellungsbeauftragten Johanna Arenhövel und der Justizministerin Marion Walsmann war ich heute Nachmittag bei den Schwestern vom Guten Hirten zu Besuch. Als Erfurter Träger der Frauenschutzwohnung erhielten sie von Johanna Arenhövel ebenso wie die Vertreterinnen der Stadtmission ihren Fördermittelbescheid. Die beiden Frauenschutzeinrichtungen leisten eine hervorragende Arbeit im Schutz für Frauen und deren Kinder vor häuslicher Gewalt. Gemeinsam mit dem Landkreis Sömmerda unterstützt die Stadt Erfurt die Beratung- und Betreuungsleistungen und das Land gibt nunmehr 82.360 Euro hinzu. Frauen, die Hilfe benötigen erreichen 24 Stunden rund um die Uhr Hilfe. Die Frauenschutzwohnung der Schwestern vom Guten Hirten in Erfurt ist kostenfrei telefonisch erreichbar unter 0800 6 43 17 14. Beratung und Schutz erhalten Frauen und Kinder in Konflikt und Gewaltsituationen. Die Adresse der Frauenschutzwohnung ist anonym, hier finden Frauen unbürokratisch Zuflucht. Im Gespräch diskutierten wir mit den Schwestern und den Vertreterinnen der Stadtmission auch die Chancen des „Cochemer Modells“. Dieses Modell der außergerichtlichen Konfliktlösung soll insbesondere im Interesse der Kinder langwierige und nervenaufreibende Gerichtsverfahren bei Familienstreitigkeiten vermeiden. In Erfurt findet es nun immer häufiger Anwendung und die fachliche Beratung der Frauenschützerinnen ist dabei besonders gefragt.

Eigene Regelleistungen für Kinder und Jugendliche überfällig

Sozialpolitiker Michael Panse sieht sich durch das Bundessozialgericht bestätigt

Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, eigenständige Regelleistungen für Kinder und Jugendliche im Sozialrecht festzusetzen. Das ist für Panse die logische Konsequenz aus der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel zu Regelleistungen für Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Ein eigener, am spezifischen Bedarf der Heranwachsenden orientierter und nach Altersstufen differenzierter Regelsatz entspricht nach Angaben des Sozialpolitikers einer alten Forderung des Sozialarbeitskreises der Fraktion. Das Gericht hält es für verfassungswidrig, die Grundsicherung für Kinder lediglich über einen Prozentanteil von der Regelleistung für Erwachsene zu definieren. Es moniert ferner, dass Kinder und Jugendliche von Empfängern der Grundsicherung einerseits und Sozialhilfe andererseits unterschiedlich behandelt und Altersstufen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Panse sieht sich in seiner Auffassung durch die Einschätzung des Kasseler Gerichts weitgehend bestätigt. Der Sozialpolitiker erinnerte zugleich daran, dass die Bundesregierung mit dem zweiten Konjunkturpaket bereits auf einen Teil der Einwände reagiert hat. „Mit dem Paket kommt bereits eine Altersdifferenzierung. Bis zum vollendeten fünften Lebensjahr bleibt es bei 60 %, bis zum vollendeten 13. steigt der Satz auf dann 70 % und für Vierzehnjährige und Ältere werden wie bisher 80 % gezahlt. Jetzt sollte der Bundesgesetzgeber auch den zweiten Schritt gehen und die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche inhaltlich untermauern“, sagte Panse.

Gleichstellung oder Gleichmacherei?

In Theorie und Praxis konnte ich in den letzten Tagen erleben was Gleichstellungspolitik bedeutet und wo wir Defizite haben.
Gleichstellungsausschuß
Zu Besuch in der Evangelischen Akademie
Am Dienstag waren wir mit dem Arbeitskreis Gleichstellung bei der Evangelischen Akademie in Neudietendorf zu Besuch. Im Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtags diskutierten wir hingegen heute über drei Stunden ohne ein nennenswertes Ergebnis. In Neudietendorf informierten wir uns über ein Thema, welches bei der Gleichstellungspoltik nahezu immer ausgeblendet wird – die durchaus bestehenden Defizite von Jungen in ihrer Entwicklung. Bemerkenswert sind diesbezüglich die Ergebnisse, die Jürgen Reifarth, Studienleiter für politische Jugendbildung, zusammengetragen hat. Insbesondere von Bildungsdefiziten sind Jungen deutlich häufiger betroffen als Mädchen. 41 Prozent der Mädchen in Thüringen erreichen die Hochschulreife, nur 30 Prozent der Jungen. 4,8 Prozent der Mädchen verlassen die Schule ohne Abschluss aber mit 9,3 Prozent fast doppelt so viele Jungen. Und an den Förderschulen finden sich 63 Prozent Jungen mit Lernbeeinträchtigungen. Jungen erleben darüber hinaus deutlich häufiger und heftiger Gewalt. Männer sind zwar zu über 70 Prozent in der Täterstatistik, aber sechs von sieben Männern geben an, in der Kindheit Gewalterfahrungen gemacht zu haben. Sie erlitten Einschüchterungen, Demütigungen, Beschimpfungen, Ohrfeigen und Schläge. Meist im sozialen Nahraum. Sie sind häufiger verhaltensauffällig und suchtgefährdet als Mädchen und haben die schlechtere Gesundheit. Dies alles belegt der Unicef-Bericht zur Lage von Kindern in Deutschland. Drastisch gesagt: Junge zu sein bedeutet, eine Risikoexistenz zu führen! Ich finde es gut, dass bei der Evangelischen Akademie an diesem Thema intensiv gearbeitet wird. Ich unterstütze ausdrücklich die Einrichtung einer Fachstelle Jungenarbeit in Thüringen. Wir werden im Gleichstellungssauschuss beantragen, bei einen Vor-Ort-Termin des Ausschusses dieses Thema in den öffentlichen und parlamentarischen Fokus zu rücken. Ich bedauere es, dass uns im Gleichstellungsausschuss oftmals von unserer Oppositionskolleginnen förmlich „die Zeit gestohlen wird“ und für wichtigere Themen fehlt.
Gleichstellungsausschuß
Gleichstellungsarbeitskreis der CDU Fraktion im Thüringer Landtag
Heute diskutierten wird nun schon zum zigsten Mal die Situation der Gleichstellung an Hochschulen, also die Zahl der Professorinnen-Stellen und die Aktivitäten der Gleichstellungsbeauftragten. Für eine der nächsten Sitzungen hat uns die Linke eine umfängliche Anhörung zu Existenzgründungen und dem Anteil von und der möglichen besonderen Förderung für weibliche Firmengründer angekündigt. Ich bin ausdrücklich nicht der Auffassung unserer linken Ausschussvorsitzenden, dass Männer und Frauen gleich sind und sich nur dadurch unterscheiden, dass Frauen Kinder bekommen und stillen können. Sie sind verschieden. Echte Gleichstellungspolitik bedeutet, auch diese Unterschiede zu benennen und zu begreifen. Bis dahin werden wir aber mit den Linken im Thüringer Landtag noch manche heftige und zeitraubende Diskussion führen müssen. Den interessanten Artikel „Suspekte Zahlen – Genderpolitik mit Rechenfehlern“ habe ich beim Deutschlandradio/Kultur im Internet gefunden.

Beratung mit den Vertretern der Behindertenverbände

Das „Außerparlamentarische Bündnis für Menschen mit Behinderung“ versteht sich als  Interessenvertretung der Thüringer Menschen mit Behinderung sowie als Ideengeber für die Politik. In Thüringen leben ca. 317.000 Menschen mit Behinderung, von denen ca. 250.000 einen Grad der Behinderung von 50 und mehr aufweisen. Bei dem heutigen Treffen im Thüringer Landtag zum Thema „Die Gesundheitsreform – Was kommt auf die Menschen zu?“ stellten sich Herr Fabisch von der AOK Sachsen-Thüringen und Herr Kruchen aus dem Referat Sozialversicherung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit den Fragen. Menschen mit Behinderung sind in gleicher Weise von den Veränderungen der Gesundheitsreform betroffen wie jeder andere auch, meinte Herr Kruchen. Der Beitragssatz steigt im kommenden Jahr für alle Kassen einheitlich auf 15,5 %. Grund hierfür sind beispielsweise die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, etwa durch die Angleichung der Honorare der Ost-Ärzte an das Westniveau. Hinzu kommen steigende Kosten für Behandlungen und Arzneimittel. Hierbei will man den Patienten neueste Behandlungsmethoden nicht vorenthalten. Insbesondere für behinderte, schwer und chronisch Kranke sollen mit der Kostenneuregelung im Gesundheitswesen weiterhin die bestehenden hohen Standards der medizinischen Versorgung erhalten bleiben. Von Seiten der Behindertenverbände wurden insbesondere Unsicherheiten in Bezug auf die Rabattverträge geäußert. Gut sei, dass auf Grund neuer Regelungen auf dem Arzneimittelmarkt mehr als 9.000 Medikamente zuzahlungsbefreit sind. Allerdings wissen Ärzte nicht immer darüber bescheid und verschreiben kostenpflichtige Medikamente. Auch passiert es, dass Patienten andere, aber wirkungsgleiche Präparate erhalten. Auch dies führt bei Behinderten und schwer kranken Menschen oft zu Verunsicherung. Vertreter der Behindertenverbände haben angekündigt uns im Januar Wahlprüfsteine in Form eines Fragenkatalogs zukommen zu lassen. Wir werden diese Fragen beantworten, und dabei wird die CDU ihre Argumente für eine nachhaltige und solidarische Politik für und mit Menschen mit Behinderung darlegen. Ich bin dankbar für die Impulse, die die fachlichen Beratungen des außerparlamentarischen Bündnisses uns liefern. Nicht alle sozialpolitischen Wünsche sind erfüllbar, aber es ist wichtig miteinander im Gespräch zu bleiben.