Vor dem Landtag…
Immernoch bekommen Frauen in Deutschland weniger Lohn für ihre Arbeit, als Männer. Gesetzlich ist klar geregelt, dass es gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu geben hat – alles andere wäre eine geschlechtsspezifische Diskriminierung. Da aber Frauen viel häufiger in Teilzeit oder Minijobs arbeiten und zudem typische Frauenberufe schlechter bezahlt werden, gibt es die Ungleichheit in der Vergütung.
Um auf dieses Problem aufmeksam zu machen, gibt es u.a. den Equal Pay Day. Er wird an dem Tag begangen, an dem Frauen den prozentualen Rückstand gegenüber den Männern finanziell aufgeholt hätten. In diesem Jahr war er am 21. März und damit zwar etwas früher, aber immernoch 22 Prozent vom Neujahrstag der Männer entfernt.
…und auf dem Fischmarkt
Gestern Abend gab es dazu schon eine Podiumsdiskussion der Friedrich-Ebert-Stiftung im Rathaus und in dieser Woche habe ich mich schon gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten Johanna Arenhövel positioniert. Heute nun gab es gleich zwei Demonstrationen zum Thema.
Vor dem Thüringer Landtag baute der Landesfrauenrat heute Vormittag eine frauenpolistische Baustelle auf und die Fraktionen des Landtags positionierten sich. Am Mittag wurde mit einem symbolischen “Prost Neujahr” auf dem Fischmarkt, das Thema vor das Rathaus getragen.
Bei beiden Demonstrationen war ich als Ansprechpartner der Landesregierung für Antidiskriminierung dabei und habe jeweils ein Grußwort gesprochen. Neben den vielen Frauen, die sich am Equal Pay Day engagieren, waren heute auch viele Männer aller Parteien dabei. Fraktionsvorsitzende im Landtag, gleichstellungspolitische Sprecher und der Oberbürgermeister legten ein klares Bekenntnis ab und bekamen einen Pin an das Revers geheftet. Bei mir hat dies gestern Abend schon die Sozialministerin erledigt.
Ich hoffe der Equal Pay Day rückt in den nächsten Jahren im Kalender immer weiter nach vorne!
Bilder der Demonstrationen
Dr. Sirin Özfirat vom Deutschen Juristinnenbund
Unter diesem Motto luden der Landesfrauenrat Thüringen und die Friedrich-Ebert-Stiftung heute zur Frauentagsveranstaltung ein. Im Cafe Nerly diskutierten engagierte Politikerinnen darüber, wie erreicht werden kann, dass mehr Frauen in die Politik kommen.
Ganze 19,5 Prozent Frauenanteil gibt es derzeit in den Thüringer Kommunalparlamenten im Landtag ist die Quote zwar besser, aber auch weit von einer gleichberechtigten Verteilung entfernt.
In den vergangenen Wochen befragte der Landesrat Kommunal- und Landespolitiker, ob es daher eines Parité-Gesetzes wie in Frankreich bedarf. Dort ist gesetzlich eine Quote von 50 Prozent auf den Wahllisten der Parteien vorgegeben, sonst drohen empfindliche Strafen bei der staatlichen Parteienfinanzierung.
Als Fraktionsvorsitzender im Erfurter Stadtrat war ich einer der neun Interviewten. Heute wurde der gut halbstündige Film uraufgeführt. Auch in meiner Funktion als Ansprechpartner der Landesregierung für Antidiskriminierungsfragen habe ich zu dem Thema Position bezogen.
Vor 15 Jahren war ich als JU-Vertreter noch gegen jegliche verbindliche Quotierungen. Inzwischen gehöre ich aber zu den Befürwortern. Allerdings ist zu konstatieren, dass eine Quote alleine noch keine Lösung bedeutet. Häufig genug sind es die Bedingungen in der Kommunalpolitik und endlose Diskussionen in Gremien, die Frauen vom kommunalpolitischen Engagement abhält. Ich möchte, dass sich dies ändert. Die heutige Veranstaltung bot dafür wichtige Impulse.
Fotos aus dem Cafe Nerly
Übernahme der französischen Parité-Regelung bei der Aufstellung von Wahllisten würde Frauen stärken
Der Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung für Antidiskriminierung, Michael Panse, hat heute in Erfurt anlässlich des Internationalen Frauentages bessere Rahmenbedingungen für politisches Engagement von Frauen gefordert. Michael Panse sagte:
“Die Übernahme der französischen Parité-Regelung bei der Aufstellung von Wahllisten würde Frauen stärken. Ich stehe hinter dieser Forderung. Aber auch sie kann allein nicht ausreichend dafür sorgen, dass Frauen in gleichem Umfang politische Ämter wahrnehmen, wie dies Männer tun. Das Beispiel Frankreichs wie auch das alltägliche politische Geschäft in anderen Ländern, insbesondere in vielen Kommunalparlamenten, zeigt, dass Frauen sich bessere Rahmenbedingungen für politisches Engagement wünschen. Dazu gehören beispielsweise familienfreundliche Tagungszeiten von politischen Gremien, die auch Männern in unserer sich verändernden Gesellschaft entgegen kämen. In allen Parteien sind Frauen immer noch unterrepräsentiert. Auch die Formen politischer Arbeit in den Parteien und Gremien müssen sich verändern. Dann würde sich auch der Anteil von Frauen in der Mitgliedschaft von politischen Parteien erhöhen und so auch das Argument der Unverhältnismäßigkeit einer fünfzigprozentigen Quotierung entkräften.”
Hintergrund:
Im Rahmen des internationalen Frauentages am 8. März veranstaltet der Landesfrauenrat Thüringen gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung ein Diskussionsforum zum Parité-Gesetz. Frauenräte und -verbände in Deutschland fordern in Deutschland rechtliche Regelungen nach dem Vorbild des französischen Parité-Gesetzes. Es schreibt vor, dass der Frauenanteil auf Wahllisten 50 Prozent zu betragen habe. Unter anderem beklagt auch der Deutsche Juristinnenbund (djb), dass die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler, also die Frauen, seit Jahren nicht angemessen im Deutschen Bundestag repräsentiert seien. Damit leide die “repräsentative Demokratie” in Deutschland an einem demokratischen Defizit. Quotenregelungen würden nicht gegen die Parteienfreiheit verstoßen.
Podiumsdiskussion beim Landesfrauenrat
Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien waren heute der Einladung des Landesfrauenrates Thüringen in das Mehrgenerationenhaus in der Moskauer Straße gefolgt und diskutierten über die Sitution bei den Minijobs.
Rund 7 Mio. Minijobs gibt es derzeit in Deutschland (davon rund 2 Mio. geringfügig Beschäftigte im Nebenjob). Die Zahlen sind leicht rückläufig (2011 waren es einmal 7,4 Millionen). In Thüringen sind es rund 70 Prozent Frauen in Minijobs.
Ursprüngliches Ziel der Minijobs war die Brücke in die Vollerwerbsarbeit und u.a.: eigenständige Existenzsicherung und die Chance für Altersvorsorge. Allerdings wurden diese Ziele nur eingeschränkt erreicht. Mit der Minijob-Reform 2003 gab es einen erheblichen Anstieg und es besteht die Gefahr der Substitution von Vollzeit- und Teilzeittätigkeiten. Besonders betroffen sind Tätigkeiten im Niedriglohnbereich und in einzelnen Branchen wie dem Einzelhandel und der Gastronomie.
Zutreffend ist: Die Minijob-Regelung verzerrt den Arbeitsmarkt und behindert den Ausbau regulärer Teilzeitarbeitsplätze (z.B. im Pflegebereich). Nach meiner Meinung reicht es nicht aus, den Missbrauch der Minijob-Regelung zu bekämpfen. Es geht bei der Diskussion auch um die Einhaltung des Diskriminierungsverbots aus dem bereits vorhandenen
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge – TzBfG vom 21.12.2000): § 4 Verbot der Diskriminierung(1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. (2) Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrages nicht schlechter behandelt werden, als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung, die für einen bestimmten Bemessungszeitraum gewährt wird, mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Beschäftigungsdauer am Bemessungszeitraum entspricht. Sind bestimmte Beschäftigungsbedingungen von der Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in demselben Betrieb oder Unternehmen abhängig, so sind für befristet beschäftigte Arbeitnehmer dieselben Zeiten zu berücksichtigen wie für unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, es sei denn, dass eine unterschiedliche Berücksichtigung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist.
Berechtigt ist für mich die Forderung, Arbeitsplätze gleich zu behandeln, gleich entlohnen und gleich versichern. Es darf keine steuerlichen Anreize für Arbeitgeber für Lohndumping geben durch Anreize für kleine Zuverdienste. Gleichstellung heißt für mich: gleicher Lohn für gleiche Arbeit (keine „Aushilfslöhne“), Sozialversicherung ab dem ersten Euro, Ersatz der Lohnsteuerklasse 5 durch das Faktorverfahren für Eheleute, im SGB II Pflicht zur Annahme von Minijobs („jede Arbeit“) streichen.
Beim Infostand auf dem Bahnhofsvorplatz
Als zentraler Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung für Antidiskriminierung, habe ich heute am Equal Pay Day an einer Infoaktion gegen Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen teilgenommen, zu der der „Business and Professional Women Club Erfurt e.V.“ gemeinsam mit dem Landesfrauenrat Thüringen e.V. aufgerufen hatte. Der Aktionstag am 21. März markiert in Deutschland symbolisch jenen Tag, bis zu dem Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um auf das durchschnittliche Jahresgehalt von Männern zu kommen.
Wenn Frauen für gleiche und gleichwertige Arbeit weniger Lohn erhalten, ist dies eine eindeutige Diskriminierung. Dagegen muss mit aller Entschiedenheit vorgegangen werden. In Frage gestellt werden muss auch, dass in sogenannten Frauenberufen, beispielsweise im Gesundheitswesen, deutlich schlechter bezahlt wird, als in sogenannten Männerberufen.
Neben den vielen guten Gesprächen am Rande der Infoaktion habe ich mich gefreut, dass neben den engagierten Frauen auch Männer „Gesicht gezeigt haben“. Sandro Witt, stellv. Landesvorsitzender der Linken und Gunnar Wolf, Stellvertreter der Thüringer Gleichstellungsbeauftragten waren mit auf dem Bahnhofsvorplatz.
Broschüre “Ihre Arbeit ist es wert”
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