Ohne Frauen ist kein Staat zu machen…

Dr. Sirin Özfirat vom Deutschen Juristinnenbund
Unter diesem Motto luden der Landesfrauenrat Thüringen und die Friedrich-Ebert-Stiftung heute zur Frauentagsveranstaltung ein. Im Cafe Nerly diskutierten engagierte Politikerinnen darüber, wie erreicht werden kann, dass mehr Frauen in die Politik kommen. Ganze 19,5 Prozent Frauenanteil gibt es derzeit in den Thüringer Kommunalparlamenten im Landtag ist die Quote zwar besser, aber auch weit von einer gleichberechtigten Verteilung entfernt.  In den vergangenen Wochen befragte der Landesrat Kommunal- und Landespolitiker, ob es daher eines Parité-Gesetzes wie in Frankreich bedarf. Dort ist gesetzlich eine Quote von 50 Prozent auf den Wahllisten der Parteien vorgegeben, sonst drohen empfindliche Strafen bei der staatlichen Parteienfinanzierung.  Als Fraktionsvorsitzender im Erfurter Stadtrat war ich einer der neun Interviewten. Heute wurde der gut halbstündige Film uraufgeführt. Auch in meiner Funktion als Ansprechpartner der Landesregierung für Antidiskriminierungsfragen habe ich zu dem Thema Position bezogen. Vor 15 Jahren war ich als JU-Vertreter noch gegen jegliche verbindliche Quotierungen. Inzwischen gehöre ich aber zu den Befürwortern. Allerdings ist zu konstatieren, dass eine Quote alleine noch keine Lösung bedeutet. Häufig genug sind es die Bedingungen in der Kommunalpolitik und endlose Diskussionen in Gremien, die Frauen vom kommunalpolitischen Engagement abhält. Ich möchte, dass sich dies ändert. Die heutige Veranstaltung bot dafür wichtige Impulse. Fotos aus dem Cafe Nerly  

Frauen brauchen bessere Rahmenbedingungen für politisches Engagement

Übernahme der französischen Parité-Regelung bei der Aufstellung von Wahllisten würde Frauen stärken Der Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung für Antidiskriminierung, Michael Panse, hat heute in Erfurt anlässlich des Internationalen Frauentages bessere Rahmenbedingungen für politisches Engagement von Frauen gefordert. Michael Panse sagte: „Die Übernahme der französischen Parité-Regelung bei der Aufstellung von Wahllisten würde Frauen stärken. Ich stehe hinter dieser Forderung. Aber auch sie kann allein nicht ausreichend dafür sorgen, dass Frauen in gleichem Umfang politische Ämter wahrnehmen, wie dies Männer tun. Das Beispiel Frankreichs wie auch das alltägliche politische Geschäft in anderen Ländern, insbesondere in vielen Kommunalparlamenten, zeigt, dass Frauen sich bessere Rahmenbedingungen für politisches Engagement wünschen. Dazu gehören beispielsweise familienfreundliche Tagungszeiten von politischen Gremien, die auch Männern in unserer sich verändernden Gesellschaft entgegen kämen. In allen Parteien sind Frauen immer noch unterrepräsentiert. Auch die Formen politischer Arbeit in den Parteien und Gremien müssen sich verändern. Dann würde sich auch der Anteil von Frauen in der Mitgliedschaft von politischen Parteien erhöhen und so auch das Argument der Unverhältnismäßigkeit einer fünfzigprozentigen Quotierung entkräften.“ Hintergrund: Im Rahmen des internationalen Frauentages am 8. März veranstaltet der Landesfrauenrat Thüringen gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung ein Diskussionsforum zum Parité-Gesetz. Frauenräte und -verbände in Deutschland fordern in Deutschland rechtliche Regelungen nach dem Vorbild des französischen Parité-Gesetzes. Es schreibt vor, dass der Frauenanteil auf Wahllisten 50 Prozent zu betragen habe. Unter anderem beklagt auch der Deutsche Juristinnenbund (djb), dass die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler, also die Frauen, seit Jahren nicht angemessen im Deutschen Bundestag repräsentiert seien. Damit leide die „repräsentative Demokratie“ in Deutschland an einem demokratischen Defizit. Quotenregelungen würden nicht gegen die Parteienfreiheit verstoßen.

Gleichstellung, Gleichberechtigung, Gleichbehandlung

Eigentlich wäre es wahrscheinlich kein großes mediales Thema. In der kommenden Woche soll der Thüringer Landtag das Gleichstellungsgesetz beschließen. In dieser Woche hat es der Gleichstellungsausschuß im Landtag abschließend beraten und eigentlich wollen es alle. Allerdings liegt der Teufel mal wieder im Detail und in dem Fall an der kleinen, aber nich unbedeutenden Frage, ob auch Männer Gleichstellungsbeauftragte werden dürfen. Dies stand ursprünglich im Gestetzentwurf nicht drin, wurde aber durch einen Änderungsantrag von CDU und SPD eingebracht. CDU und SPD hatten sich geeinigt dies zusammen mit dem Klagerecht aufzunehmen. Die FDP forderte dies schon zuvor und Linke und Grüne sind strikt dagegen. Soweit ein ganz normaler Vorgang. Dieses Gesetz ist das erste Gesetz, welches auch im Onlineforum des Landtags mit den Bürgern diskutiert wurde. Dort war die Mehrheit für die Passage, dass Männer auch Gleichstellungsbeauftragte werden sollen können. Neben Linken und Grünen sind die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Landesfrauenrat strikt gegen diese Passage und wollen kommende Woche auch dagegen demontrieren. In Zeiten, wo sonst nicht so viel politisch passiert, ist dies auch sofort ein großes mediales Thema, allerdings ist auch in den Zeitungskommentaren kein klarer Trend erkennbar und so sucht sich jeder den Kommentar aus, der ihm am besten gefällt. Ganz klar – mir gefällt der heutige Kommentar in der OTZ dazu am besten. Gleichstellung, Gleichberechtigung und Gleichbehandlung betont in der öffentlichen Diskussion jeder sehr gerne als das Ziel. Wenn es aber darauf ankommt, gibt es viele Gründe die dagegen vorgebracht werden. Mit meinem neuen zusätzlichen beruflichen Aufgabenfeld als Ansprechpartner für Thema Antidiskriminiserung bin ich gegen jede Form von Diskriminierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschreibt seit 2006 den rechtlichen Rahmen dazu. Es wird wohl eine große Herausforderung bleiben das AGG bekannt zu machen. Neu ist das Thema aber nicht. Gleichstellungsgesetze gibt es in vielen Bundesländern schon lange. Das aktuelle Thüringer Gleichstellungsgesetz stammt aus dem Jahr 1998. In Sachsen-Anhalt gibt es seit 1997 das Frauenfördergesetz und darin ist geregelt, dass nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden können. Diese Passage diente 1997 dazu den damals einzigen männlichen Gleichstelltungsbeauftragten des Landes aus dem Amt zu bringen. Seit 1994 ist Lutz Blumeyer im Landkreis Börde Gleichstellungsbeauftragter. Er ist es bis heute. Seine Wiederbestellung war damals allerdings ein Politikum und löste einen heftigen Streit aus. Elke Schilling, von 1994 bis 1998 Staatsekretärin für Frauenpolitik, kämpfte vergebens um seine Abberufung. Soweit sind wir in Thüringen nicht. Es gibt (noch) keinen Gleichstellungsbeauftragten und wenn es einmal einen gegen wird, wird er sicherlich für wegen seiner Qualifikation gewählt werden. Die Diskussion dazu wird sicher auch weiter geführt werden, wenn der Landtag nächste Woche das Gesetz beschließt.  Artikel in der TA Artikel in der OTZ Artikel in der Welt    

Thema Bildung vor und im Landtag

Landtagssitzung (3)
DEMOkratie vor dem Landtag
Bei der heutigen Landtagssitzung ging es um Bildung, sowohl vor dem Plenarsaal, als auch darin. Das Thüringer Schulgesetz stand ebenso wie das Erwachsenenbildungsgesetz auf der Tagesordnung und besonders umstritten war das Gesetz zur Finanzierung der Schulen in Freier Trägerschaft. Gegen die in diesem Gesetz vorgesehene Kürzung der staatlichen Zuschüsse formierte sich im und vor dem Parlament der Wiederstand. Im Parlament der übliche Schlagabtausch. Während man der FDP und den Grünen ihr Engagement für die Schulen in freier Trägerschaft noch abnehmen kann wirkt es bei den Linken wie Opposition um jeden Preis. Die rund 160 Schulen in freier Trägerschaft sind in Thüringen erst nach der Wende entstanden. In den letzten zwanzig Jahren waren dies für die Linken alles Eliteschulen oder weil in kirchlicher Trägerschaft besonders suspekt. Vor zwei Jahren noch wollten die Linken flächendeckend Förderschulen abschaffen (die meisten sind in freier Trägerschaft). Insofern ist das Engagement der Linken jetzt durchaus kritisch zu hinterfragen. Während der Debatte zum Thema waren passenderweise auch die Mehrzahl der Linken Abgeordneten bei der Demo vor dem Landtag, statt an ihrem Arbeitsplatz. Landtagssitzung (7)In Thüringen gibt es derzeit 910 allgemeinbildende Schulen, davon 467 Grundschulen. Hinzu kommen116 berufbildende Schulen und 13 Hochschulen. 15 Prozent der Schulen sind in freier Trägerschaft und 10 Prozent der Schüler Thüringens besuchen eine solche Schule. Für diese derzeit rund 23.000 Schüler wurden vor einigen Jahren mit der Kienbaum-Studie die tatsächlichen Schülerkosten ermittelt. Derzeit erhalten die Schulen 85 Prozent der Kosten erstattet, der Rest sind Eigenmittel oder Elternbeiträge, dieser Betrag liegt derzeit Budnesweit an der Spitze. Künftig sollen nur noch 80 Prozent erstattet werden und somit das deutsche Durchschnittsniveau zum Maßstab gemacht werden. Ich bin da sehr skeptisch. Zu Recht sind wir auf unsere Bildungserfolge stolz, wir investieren gerade erhebliche Summen in den frühkindlichen Bildungsbereich. Dies wird auch unser Potential in den nächsten Jahren sein und bei künftigen Pisa-Tests möglicherweise Auswirkungen haben. Landtagssitzung (10)Ich habe deshalb viel Verständnis für die vor dem Landtag demonstrierenden Eltern, Schüler und Lehrer. Nach der Abschaffung der Bannmeile und dank des gläsernem Baus des Landtagsgebäudes konnten sie ihren Unmut direkt an die Adresse der Abgeordneten transportieren. Ich bin gespannt, wie die Diskussion zur Gesetzesänderung im Bildungsausschuß ausgehen wird. In einer der nächsten Plenarsitzungen werde ich es von meinem neuen Arbeitsplatz aus sicher weiter verfolgen. Bilder von den drei Plenumstagen hier:

Neues Thüringer Kindertagesstättengesetz beschlossen

Kita Alach (30)
Beim Kita-Praktikum in Alach
Mehr als fünf Jahre fand eine intensive Diskussion über die Familienpolitik im Freistaat Thüringen statt. Ein Volksbegehren wurde angestrengt, wissenschaftliche Gutachten bemüht und ich erinnere mich an unzählige Gesprächsrunden mit Erzieherinnen, Trägern von Kitas und Eltern. Ausgelöst wurde die heftige Debatte von der Familienoffensive der CDU-Landesregierung nach der letzten Landtagswahl. Ich bleibe dabei, es war richtig damals Ordnung ins Finanzierungssystem der Kitas zu bringen, es war richtig damals schon den Kita-Rechtsanspruch auf den 2. Geburtstag abzusenken und es war richtig das Landeserziehungsgeld als einkommensunabhängige Wahloption für die 2-3jährigen Kinder, die zu Hause betreut werden einzuführen. Heute ging der Thüringer Landtag in seiner Beschlussfassung die nächsten Schritte. Bereits vor über einem Jahr habe ich im Landtag angekündigt, dass das Gutachten von Prof. Opielka Richtschnur des Handelns sein müsse. Insbesondere der Betreuungsschlüssel für die Kinder unter 3 Jahren stand in der Kritik und wird nun merklich verbessert. Mit dem jetzt beschlossenen Schlüssel übernimmt Thüringen die Spitzenstellung in den Bundesländern. es wurde gefordert den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bereits ab dem 1. Geburtstag zu gewährleisten. Dies wird in Thüringen als ersten Bundesland nun geschehen. Wichtig ist mir aber nach wie vor, dass das Landeserziehungsgeld erhalten bleibt und nun eine direkte Anschlussmöglichkeit an das Bundeselterngeld geschaffen wurde. Dies ist ein wichtiges Signal an die Eltern, die Kinder in häuslicher Gemeinschaft betreuen. Es waren heftige Debatten und die heutige Beschlussfassung ist eine teure Angelegenheit. Ich bin froh, dass CDU und SPD heute ein Gesetz eingebracht und dieses vom Landtag beschlossen wurde. Es ist eben nicht das gleiche Gesetz, wie es das Volksbegehren forderte. Es gibt weiter das Landeserziehungsgeld, es gibt keine Pauschalfinanzierung für jedes Kind egal, ob Betreuungsplätze geschaffen wurden oder nicht und es wurden auch notwendige Übergangsfristen geschaffen. Was mir fehlt ist eine klare Regelung zu den Elternbeiträgen und ich hätte mir auch eine finanzielle Mitbeteiligung der Kommunen gewünscht. Sie sind wie Prof. Opielka richtig feststellt einer der Partner im Boot und damit mit in Verantwortung. Bei der Plenardebatte, die ich im Internet verfolgt habe, habe ich mich über die anerkennenden Worte von Birgit Pelke (SPD) gefreut. Gemeinsam haben wir um Verbesserungen gerungen, wir haben diskutiert und manchmal auch gestritten und nun ein gutes Ergebnis. So soll Politik auch sein!

Anhörung zum Kita-Gesetz im Landtag

Neubau Kita Rasselbande
Auch für die Kinder der "Rasselbande" verbessert sich die Betreuungssituation mit dem neuen KitaG
Im Thüringer Landtag fand gestern die Anhörung zum neuen Kita-Gesetz statt. Beraten wurden dabei die Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen von CDU/SPD sowie Die Linke/Bündnis90/Die Grünen. Der letztere ist im wesentlichen der Gesetzentwurf des Trägerkreises Volksbegehren, für den derzeit noch Unterschriften gesammelt werden. Mit großem Interesse habe ich mir die vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen angesehen und dabei festgestellt, dass die Anregungen zum Teil sehr widersprüchlich ausfallen und zum Teil auch konsequent Lobbyismus aus Sicht des jeweils Anzuhörenden betreiben. Die GEW und der DGB forderte ursprünglich eine Mindestbetreuungszeit von 12 Stunden, ohne auch nur mit einem Halbsatz darauf einzugehen, ob dies für die Kinder gut ist. Ich habe Verständnis dafür, dass insbesondere zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedarfsgerechte Angebote vorgehalten werden müssen, aber dies lässt der Gesetzentwurf von CDU und SPD ausdrücklich zu. DBG und GEW müssen sich aber fragen lassen, ob sie nicht Öffnungszeiten mit Betreuungszeiten verwechseln. Fachlich fundierter erscheint hingegen die Stellungnahme der Liga. Insbesondere die Anregungen zu den Kindern mit besonderem (Förder)bedarf halte ich für diskussionswürdig und auch eine deutlichere Positionierung zugunsten der freien Träger. In den meisten Kommunen hat sich der Vorrang freier Träger gemäß §4 SGB VIII noch nicht herumgesprochen, dies wird nicht zuletzt an der Vergütung überdeutlich. Offene Türen rennt die Liga bei mir mit ihrer Argumentation zu den Essenskosten ein. Die Liga regt an, diese zum Bestandteil der Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung zu machen und somit zu den Elterngebühren zu rechnen. Dies entspricht diversen Rechtsgutachten und auch Urteilen des Bundessozialgerichts.  Ganz klar, bei einer Ganztagsbetreuung gehört die Verpflegung dazu. Bei sozial gestaffelten Gebühren kann dies dann auch Berücksichtigung finden. Allerdings habe ich Zweifel, ob sich die Koalition von CDU und SPD zu diesem Sprung hinreißen lassen wird.   Auf ein nicht unerhebliches Problem hat (wohl unfreiwillig) der Kommunale Arbeitgeberverband hingewiesen. Seiner Stellungnahme fügte er eine Berechnung der Personalkosten von Erzieherinnen und Leiterinnen bei. Daraus wird ersichtlich, bei den Kommunen sind die Mehrzahl der Erzieherinnen in der Entgeltgruppe S6 (Endstufe) bei 2.864 Euro (ohne Jahressonderzahlung und Arbeitgeberanteile). Leiterinnen liegen in der Regel bei S10 bis S13 also 2.956 bis 3.271 Euro (alles Brutto, bei Vollzeit). Ich gönne den Erzieherinnen ausdrücklich eine leistungsgerechte Entlohnung und verstehe, dass die durchschnittliche Personalkostenbelastung für die Kommunen bei ihrem Personal damit bei rund 44.652 Euro/jährlich liegt. Das Land geht demgegenüber bei seinen Berechnungen von 38.000 bis 40.000 Euro aus. Hier wird aber auch das Dilemma deutlich. 70 Prozent der Einrichtungen in Thüringen sind in freier Trägerschaft. Deren Mitarbeiterinnen erhalten durchschnittlich 200 bis 300 Euro weniger als kommunale Bedienstete. Hier muss dringend angesetzt werden, sonst werden die freien Träger zuallererst erhebliche Personalprobleme bekommen. Passend dazu wirbt gerade heute die Stadt Erfurt im Amtsblatt um Erzieher/innen für Kitas (32 Wochenstunden Bewertung S6 TVöD). Mir ist schon klar wie schwierig, da die Werbung um gutes Personal für freie Träger wird. Ein durchaus ernstes Thema, dem wir uns auch im Jugendhilfeausschuss und Stadtrat stellen müssen. Die jetzt vorgesehene Personalerhöhung ist gut und richtig, aber die Fachkräfte müssen auch da sein! Geschmunzelt habe ich dann aber noch über den Nachsatz der Stellenausschreibung im Erfurter Amtsblatt: „Die Stadt Erfurt will ihren Beitrag zur beruflichen und gesellschaftlichen Gleichstellung von Frauen leisten und fordert Frauen deshalb nachdrücklich zur Bewerbung auf.“ Wann ist denn die Gleichstellung in Kitas erreicht? Nahezu 100 Prozent des pädagogischen Personals sind Erzieherinnen! Von den Einrichtungen werden händeringend männliche Erzieher gesucht! Stoff für eine Stadtratsanfrage 😉 Thema: „Aktive Gleichstellungspolitik“.   Zwei weitere Punkte werden am Rande des KitaG weiter für Diskussionen sorgen. Der Streit um das Landeserziehungsgeld geht weiter. Insbesondere die Gewerkschaften wollen dies für alle Eltern, egal ob die Kinder die Kita nutzen oder nicht. Dies halte ich für falsch. Schließlich werden die Kitas hoch subventioniert und Grundgesetz und Verfassung gebietet es Eltern, die Kinder in häuslicher Gemeinschaft erziehen und betreuen anzuerkennen und zu fördern. Für die CDU sind deshalb Änderungen oder gar die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes nicht verhandelbar, dies erklären wir seit Jahren! Den Elterngebühren sollte nach meiner Meinung bei der nächsten Beratung im Sozialauschuss noch einmal Beachtung geschenkt werden. Ich werbe nach wie vor für eine prozentuale Höchstbegrenzung. Ausartungen wie in Erfurt (Höchstbetrag Kita 280 Euro und Krippe 560 Euro) sowie aktuell gerade in Marksuhl (355 Euro und für auswärtige Kinder gar 710 Euro) sind irrsinnig und den Eltern nicht zu vermitteln. Es kann nicht bei den Eltern abgeladen werden es in aufwändigen Gerichtsverfahren vor Ort klären zu lassen ob solche Summen gemäß KitaG „angemessen“ sind. Mit unserem sozialpolitischen Sprecher Christian Gumbrecht werde ich das KitaG in der kommenden Woche noch einmal erne gbesprechen und die Anhörung auswerten. In jedem Fall sind die Grundzüge des Gesetzentwurfes von CDU und SPD richtig. Und die unsachlichen Anwürfe der Linken dazu nicht hilfreich. Wenn sich gerade jetzt Frau Jung von den Linken zur ungeklärten Finanzsituation der kommunalen Beteiligung äußert und bei Erhöhung von Elternbeiträgen auf das Land weist, lässt mich dies sehr an der Redlichkeit des Gesetzentwurfes der Linken/Bündniss90/Grünen zweifeln. Dieser hätte Mehrbelastungen für die Kommunen von 40 bis 60 Millionen Euro gebracht und keinesfalls den Kommunen alle Mehrkosten ihres Wunschkonzerts ersetzt. Kultusminister Matschie hat gestern erneut erklärt es gäbe keine Mehrbelastungen für die Kommunen mit dem KitaG von CDU und SPD. Daran wird er sich messen lassen (müssen).

Neues Kita-Gesetz vorgelegt und Berufskritiker sind schon wieder da

Spatenstich 001
Kitas in Thüringen werden gestärkt

Neue und erweiterte Leistungen:

Das Gesetz ist richtig und stellt sicher, dass die derzeitige Betreuungssituation in Thüringen weiter verbessert wird. Es werden in dem Gesetz Rechtsansprüche formuliert, die es in keinem Kita-Gesetz eines anderen Bundeslandes gibt.

Erstmals wird ein gesetzlicher Betreuungsanspruch für Kinder ab dem ersten Geburtstag formuliert (Kritiker seien daran erinnert, dies gab es nicht einmal in der DDR!). Alle Eltern erhalten wenn sie diesen Betreuungsanspruch noch nicht nutzen ein Landeserziehungsgeld in Höhe von mindestens 150 Euro im Monat für die Dauer von 12 Monaten im Anschluss an das Bundeselterngeld. Andere Länder mit einem Landeserziehungsgeld schränken das Bezugsrecht durch Einkommensgrenzen ein.

 

Der Kita-Rechtsanspruch umfasst eine Garantie auf eine mögliche Betreuungszeit von 10 Stunden. Es wird ein Personalschlüssel von einer pädagogischer Fachkraft bei vier Kinder im ersten Lebensjahr, eins zu sechs im zweiten Lebensjahr, eins zu acht im dritten Lebensjahr und eins zu sechszehn im Alter zwischen dritten Lebensjahr bis zur Einschulung festgelegt.

Hinzu kommt noch ein Personalanteil pro Kind für Leitungstätigkeit. In jedem Fall werden auch Kleinsteinrichtungen über mindestens zwei VbE verfügen.

Die notwendig vorzuhaltende Fläche in Kindertageseinrichtungen wird klar definiert.

Damit werden die wesentlichen Forderungen des Volksbegehrens umgesetzt.

 

Finanzierung des Landes

Die Kommunen erhalten zukünftig 170 Euro im Monat für jeden belegten Platz bei Kindern im ersten Lebensjahr (bis jetzt 100), 270 für Kinder zwischen dem 1. und 3. Geburtstag (bis jetzt 100 zwischen 1. und 2. Geburtstag und 150 zwischen 2. und 3. Geburtstag), sowie 130 für alle Kinder zwischen 3. Geburtstag und Schuleintritt (bis jetzt 100 Euro).

Hinzu kommen noch 30 Euro je Kind/jährlich Fortbildungskosten, die Kosten für Praktikanten und die Förderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern sowie Kindern mit Frühförderbedarf.

Die Kommunen erhalten weiterhin eine Infrastrukturpauschale von 1000 Euro pro neugeborenen Kind.

Zur Finanzierung der Verbesserungen erbringt das Land eine beträchtliche Mehrleistung von bis zu 100 Millionen Euro und verdoppelt fast die direkten Zuschüsse zur Kinderbetreuung.

 

Finanzierung für die Kommunen im Vergleich zum Volksbegehren

Im Vergleich zum Entwurf des Volksbegehrens und den ursprünglichen Entwürfen der Koalition werden bei den Kindern zwischen den 1. und 3. Geburtstag nicht für alle Kinder jeweils 170 Euro an die Kommunen bezahlt sonder für jeden belegten Platz 270 Euro.

Diese Regelung ist berechtigt und war wichtig, weil ansonsten das Gesetz nicht als Kita-Ausbauprogramm sondern als kommunale Abwrackprämie für Kita- und Krippen-Plätze bei unwilligen Kommunen gewirkt hätte.

Im Klartext: es hätten insbesondere die Kommunen Vorteile gehabt, die (noch) nicht ausreichend Plätze für Kinder unter 3 Jahren vorhält und sich mit den Anstrengungen diese Plätze zu schaffen „Zeit lässt“.

Unter diesem Gesichtspunkt ist aber auch der § 25 des jetzigen Gesetzentwurfes der Koalition noch zu prüfen. Darin wird den Kommunen eine Übergangsfrist zur Schaffung von Plätzen und den verbesserten Betreuungsrelationen eingeräumt, obwohl sie bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes die volle Geldleistung erhalten.

 

Kritik der Kommunen, Träger und anderen Fraktionen

Die kritischen Anmerkungen des Präsidenten des Gemeinde- und Städtebundes Michael Brychcy (TLZ 21.1.2010) kann ich nicht nachvollziehen. Als stellvertretender Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion in Erfurt kenne ich die kommunalen Finanznöte. Allerdings ist es unredlich, Verbesserungen in diesem Bereich pausenlos anzumahnen und von vornherein eine kommunale finanzielle Beteiligung abzulehnen. Die Kommunen werden in einem erheblichen Umfang durch dieses Gesetz entlastet. Thüringen leistet damit den höchsten prozentualen Finanzierungsanteil als Land.

Prof. Opielka hat bei seiner Evaluation der Familienoffensive unter anderem empfohlen, dass Land, Kommunen und Träger sich zusammen beraten sollen, welcher Betreuungsschlüssel notwendig ist und welchen zusätzlichen Finanzierungsanteil dazu Land, Kommunen und Träger leisten können und wollen. Ich erkenne dazu derzeit bei den Kommunen und den Trägern keinerlei Bereitschaft.

 

Zum Beratungsablauf bin ich von der aktuellen Kritik ebenso überrascht. Kein Thema im Sozial- und Bildungsbereich ist in den letzten fünf Jahren so intensiv und mit durchaus sehr gegensetzlichen Positionen diskutiert worden, wie die Familienoffensive. Sämtliche Positionen der handelnden Akteure sind aus zig Diskussionsrunden bekannt.

Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD eine zügige Verbesserung angekündigt. Wenige Tage nach der Koalitionsbildung begann die Arbeit an einem neuen KitaG, was die Opposition nicht davon abhielt sofort den Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit allen darin enthaltenen Mängeln als „ihren Gesetzentwurf“ einzubringen.

Da CDU und SPD insbesondere bei der Finanzierung unterschiedlicher Auffassung waren überrascht mich die Intensität der Verhandlungen zwischen beiden Partnern nicht. Dies nun dem Fraktionsvorsitzenden der CDU Mike Mohring anzulasten, wird dem Beratungsverlauf nicht gerecht. Neben den unbestreitbar gewollten Verbesserungen, führt dieses Gesetz zu Mehrkosten von bis zu 100 Millionen Euro für das Land. Bei der gegenwärtigen Finanzsituation gebietet es die Verantwortung für das Land, den Schuldenberg zu begrenzen. Darüber hinaus tragen die Regierungsfraktionen und insbesondere deren Fraktionsvorsitzende die Verantwortung gute und mehrheitsfähige Gesetzentwürfe in den Landtag einzubringen. Im Gegensatz zu den Oppositionsfraktionen haben sie deshalb die Inhalte des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens genau geprüft und nicht eins zu eins übernommen.

 Eine von den Verbänden der Liga geforderte umfängliche Anhörung wird sicher im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens stattfinden.

Vor einer Einbringung des Gesetzes jedoch alle Beteiligten umfänglich anzuhören, hätte angesichts des Erwartungs- und Handlungsdrucks nicht funktioniert. Das Gesetz soll zum Beginn des Kita-Jahres 2010-2011 greifen, dass heißt es muss vor der Sommerpause in zweiter Lesung beschlossen werden.

Bereits jetzt kritisieren aber Vertreter des Volksbegehrens, in Unkenntnis parlamentarischer Fristen und Beratungsabläufe, dass das Gesetz nicht im Januar gleich beschlossen wird.

Es bleibt aber dabei, die Verantwortung für im Landtag zu beschließende Gesetze müssen die Abgeordneten und Fraktionen tragen. Anregungen, Forderungen und Wünsche sind gewünscht aber die Gesetzgebungskompetenz ist per Verfassung im Freistaat Thüringen klar geregelt. Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen werden diesen Prozess gestalten. Im Rahmen der Verfassung hat auch das Volksbegehren seinen Handlungsspielraum. 

 

Ich begrüße den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich. Darin finden sich viele Forderungen aus dem Gutachten von Prof. Opielka umgesetzt und das Gesetz dient dazu die gute Betreuungssituation in Thüringen auszubauen.

 

Der Entwurf zum Kita-Gesetz hier:

 

Mangel an Krippenplätzen in Erfurt

Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Schon zu Beginn des neuen Kindergartenjahres reichen die Krippen- und Tagespflegeplätze für unter 2-jährige Kinder in der Landeshauptstadt nicht mehr aus. Für die CDU-Fraktion ist dies besorgniserregend, da immer häufiger junge Eltern darüber klagen, dass sie trotz Anspruchsberechtigung keinen Platz erhalten. CDU-Stadtrat Michael Panse erläutert dazu: „Der erst am 9. Juli 2008 kurz vor der Sommerpause beschlossene Kindertagesstättenbedarfsplan platzt jetzt schon aus allen Nähten. Die vom Stadtrat beschlossenen 590 Plätze in Krippen, Tagespflege und Kindertagesstätten reichen für die Kinder unter zwei Jahren nicht aus, darauf haben wir schon vor zwei Monaten hingewiesen. Für die CDU ist es nicht hinnehmbar, dass Eltern die eine Anspruchberechtigung gemäß Thüringer Kita-Gesetz haben und in Erfurt derzeit trotzdem keinen Platz erhalten. Mit einem Dringlichkeitsantrag wollen wir dieses Thema am kommenden Mittwoch auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen. Ich hoffe, dass auch die anderen Fraktionen der Aufnahme in die Tagesordnung zustimmen werden.“ Anspruchsberechtigt sind gemäß Thüringer KitaG unter anderem Eltern, die beide berufstätig, in Ausbildung oder Studium sind. Dies gilt selbstverständlich auch für Alleinerziehende. Derzeit sind allerdings in Erfurt alle Plätze belegt, so dass Eltern vom Jugendamt abgewiesen bzw. auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet werden. Panse erklärt dazu: „Verstärkt nutzen derzeit Eltern die Möglichkeit nach dem Bezug des Bundeselterngeldes wieder in das Erwerbsleben einzusteigen. Neben den gestiegenen Geburtszahlen ist dies der Hauptgrund, warum die Platzkapazitäten nicht ausreichen. Die CDU will ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen. Deshalb müssen schnell zusätzliche Plätze geschaffen werden. Kurzfristig könnten bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen neue Kleinkindgruppen geschaffen werden. Das Jugendamt soll uns dazu am Mittwoch im Jugendhilfeausschuss Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Gegebenenfalls entstehender zusätzlicher Finanzbedarf kann nach Auffassung der CDU im Nachtragshaushalt abgesichert werden.“ Der Jugendhilfeausschuss tagt am Mittwoch, dem 3. September 2008, in öffentlicher Sitzung, ab 17.00 Uhr im Ratssitzungssaal. Interessierte Eltern, die derzeit Probleme mit Krippen- und Tagespflegeplätzen haben, können an der Sitzung als Gäste teilnehmen.

Zitat § 2 ThürKitaG:

Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung nach § 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfordern