Panse: Wahlfreiheit ist kein Privileg für finanziell Bessergestellte

CDU-Fraktion lehnt Oppositionsnovelle zum Kindertageseinrichtungsgesetz ab

Die CDU-Fraktion wird bis zur kommenden Plenarsitzung ihre Schlussfolgerungen aus der Überprüfung des Familienfördergesetzes vorlegen. Das hat der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Michael Panse, heute in Erfurt erklärt. Das von den Oppositionsfraktionen in den Landtag eingebrachte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz hat die CDU heute im Sozialausschuss des Landtags abgelehnt, weil mit der Änderung „das Thüringer Erziehungsgeld abgeschafft und unfinanzierbare Wunschkataloge beschlossen würden.“ Panse rief bereits angekündigte Vorhaben der CDU-Familienpolitik in Erinnerung. So soll der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz von zwei auf ein Jahr gesenkt und das Thüringer Erziehungsgeld auf zwei Jahre ausgedehnt und ab dem ersten Geburtstag gezahlt werden. Die Betreuung der Jüngsten in den Kitas soll laut Panse gemeinsam mit den Kommunen verbessert werden. „Der Gesetzentwurf, den die Oppositionsfraktionen für das verfassungsrechtlich gescheiterte Volksbegehren zur Familienpolitik eingebracht haben, geht in eine völlig andere Richtung und setzt einseitig nur auf öffentliche Betreuung“, sagte der Sozialpolitiker. Das Thüringer Erziehungsgeld stehe „als tragende Säule der Wahlfreiheit für die Thüringer CDU nicht zur Disposition. Mehr als die Hälfte der Eltern Zweijähriger profitieren unmittelbar davon. Wir wollen, dass Erziehungsleistung anerkannt wird. In vielen Familien mit schmaleren Einkommen ermöglicht erst diese Leistung, sich überhaupt für eine häusliche Betreuung entscheiden zu können. Wahlfreiheit kann kein Privileg für finanziell Bessergestellte sein“, sagte Panse. Bei Änderungen in der Betreuung müssen nach seinen Worten die Kommunen mit ins Boot.

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