Neues Thüringer Kindertagesstättengesetz beschlossen
Mehr als fünf Jahre fand eine intensive Diskussion über die Familienpolitik im Freistaat Thüringen statt. Ein Volksbegehren wurde angestrengt, wissenschaftliche Gutachten bemüht und ich erinnere mich an unzählige Gesprächsrunden mit Erzieherinnen, Trägern von Kitas und Eltern. Ausgelöst wurde die heftige Debatte von der Familienoffensive der CDU-Landesregierung nach der letzten Landtagswahl.
Ich bleibe dabei, es war richtig damals Ordnung ins Finanzierungssystem der Kitas zu bringen, es war richtig damals schon den Kita-Rechtsanspruch auf den 2. Geburtstag abzusenken und es war richtig das Landeserziehungsgeld als einkommensunabhängige Wahloption für die 2-3jährigen Kinder, die zu Hause betreut werden einzuführen.
Heute ging der Thüringer Landtag in seiner Beschlussfassung die nächsten Schritte. Bereits vor über einem Jahr habe ich im Landtag angekündigt, dass das Gutachten von Prof. Opielka Richtschnur des Handelns sein müsse. Insbesondere der Betreuungsschlüssel für die Kinder unter 3 Jahren stand in der Kritik und wird nun merklich verbessert. Mit dem jetzt beschlossenen Schlüssel übernimmt Thüringen die Spitzenstellung in den Bundesländern. es wurde gefordert den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bereits ab dem 1. Geburtstag zu gewährleisten. Dies wird in Thüringen als ersten Bundesland nun geschehen.
Wichtig ist mir aber nach wie vor, dass das Landeserziehungsgeld erhalten bleibt und nun eine direkte Anschlussmöglichkeit an das Bundeselterngeld geschaffen wurde. Dies ist ein wichtiges Signal an die Eltern, die Kinder in häuslicher Gemeinschaft betreuen.
Es waren heftige Debatten und die heutige Beschlussfassung ist eine teure Angelegenheit. Ich bin froh, dass CDU und SPD heute ein Gesetz eingebracht und dieses vom Landtag beschlossen wurde. Es ist eben nicht das gleiche Gesetz, wie es das Volksbegehren forderte. Es gibt weiter das Landeserziehungsgeld, es gibt keine Pauschalfinanzierung für jedes Kind egal, ob Betreuungsplätze geschaffen wurden oder nicht und es wurden auch notwendige Übergangsfristen geschaffen. Was mir fehlt ist eine klare Regelung zu den Elternbeiträgen und ich hätte mir auch eine finanzielle Mitbeteiligung der Kommunen gewünscht. Sie sind wie Prof. Opielka richtig feststellt einer der Partner im Boot und damit mit in Verantwortung.
Bei der Plenardebatte, die ich im Internet verfolgt habe, habe ich mich über die anerkennenden Worte von Birgit Pelke (SPD) gefreut. Gemeinsam haben wir um Verbesserungen gerungen, wir haben diskutiert und manchmal auch gestritten und nun ein gutes Ergebnis. So soll Politik auch sein!
Ich bin froh, dass das Landeserzeihungsgeld erhalten geblieben ist und das es sich direkt an das Bundeserzeihungsgeld anschließt. Geht man jedoch von der emotionalen Bedürfnislage eines kleinen Kindes ausm, muss man feststellen, dass die Situation mehr als mangelhaft ist: Die Faktenbeweislage der Hirn-, Verhaltens- und Bindungsforschung zeigt deutlich auf, dass nur ein Kind, dass sich in den ersten 3 Jahren fest an seine Mutter (ev. anderes Familienmitglied) binden konnte, im späteren Leben seelisch stabiler, beziehungsfähiger und lernfähiger sind.
Echte Wahlfreiheit zwischen den Betreungsformen wäre also das Mindeste, was der Staat eigentlich herstellen müsste. Diese bestünde aber nur dann, wenn es ein richtiges Elterngehalt gäbe, das genau der Höhe der staatlichen Subvention für einen Betreungsplatz entspricht. Der Staat darf keine Betreungsform finanziell bevorzugen, denn das widerspricht dem Prinizip der Gleichbehandlung. Momentan finanziert der Staat einseitig eine Kinderbetreungsform, die für die Kinder mit deutlichen Risiken behaftet ist und die teure Folgekosten haben (Suchtberatung, Logopädie, Psychotherapie…) von den persönlichen Nöten ganz zu schweigen.
Ich bin tief traurig darüber, dass man es für normal hält, so kleine Kinder so früh wie möglich in fremde Hände geben.
Liebe Frau Hohmuth,
ich teile ihre Meinung sehr doch daraus bilden sich für meine Familie wieder mehr und größere finanzielle Probleme.
Wir wohnen in Bad Langensalza und haben festgestellt das viel erzählt wird und wenn es so kommt, werden wir unsere Kinder komplett aus den Kindergarten raus nehmen müssen da es finaziell einfach nicht zu bezahlen ist.
Daraus resultiert das einer von uns Eltern Arbeitslos wird und wir unseren Kindern nicht das bieten können was Kinder sich so heut vorstellen wie Kino,Freizeitparks,Schwimmbäder und und und.
Wir Elternteile sind beide berufstätig und arbeiten im Schichtsystemen.
Unsere Kinder gehen somit jeden Tag 9-10 Stunden in die Kida.
Z.Z. soll es bei uns so laufen das Kinder eine Betreungszeit von 8 Stunden haben werden und jede weitere Stunde soll ich extra dann 10,50 Eur bezahlen.
In einem Monat wo wir Eltern beide Frühschicht haben enstehen folgende Kosten für uns:
135 Eur Kindertagesstättenbeitrag +
20 x 10,50 Eur, bei uns aber 20 x 21 Eur da 2 Stunden mehr Leistung
das ergibt am Monatsende einen Beitrag von:
555 Eur – 79 Eur
Wie sollen wir so einen Betrag zusätzlich aufbringen?
Kann uns das mal jemand sagen?
Was jetzt die Gemeinden daraus machen ist bestimmt nicht so gewollt gewesen.
Ich werde ein Kida Sterben voraus sagen und unsere Kinder werden noch dümmer da die Vorarbeit der Kida´s nicht mehr gegeben sein wird.
Wir sind bitterlich enttäuscht von diesem Gesetz und wie es umgesetzt wird.
MfG