50 Millionen-Euro-Folgeprogramm für die Mehrgenerationenhäuser
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Berlin
Seit Herbst 2006 gibt es das Bundesmodellprojekt Mehrgenerationenhäuser. Im Oktober 2011 laufen die ersten Bewilligungszeiträume auch für einige der 30 Thüringer MGHs aus. Allerhöchste Zeit also, über die Fortsetzung des Programm zu sprechen. Nachdem ich in den letzten beiden Monaten ein Drittel der Thüringer Mehrgenerationenhäuser vor Ort besucht habe, bin ich heute mit einer ganzen Menge offener Fragen im Gepäck zur Bund-Länder-Besprechung in das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nach Berlin gefahren.
Alle Fragen konnten nicht beantwortet werde – die wesentlichen Fragen aber schon. Ab dem 1. Januar 2012 wird der Bund ein dreijähriges Folgeprogramm für die MGHs auflegen. Dieses Programm wird ein Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro haben. Wie heute das BMFSFJ bestätigte, ist es das Ziel damit für mindestens 450 der derzeitigen 500 Mehrgenerationenhäuser ein Förderangebot zu unterbreiten. Voraussetzung der Fortführung der Arbeit ist allerdings in jedem Fall die kommunale Akzeptanz und Unterstützung. Nicht alle der MGHs werden von den bisherigen Trägern fortgeführt. In einigen Fällen wollen Träger das Projekt beenden, in anderen Fällen können sich auch neue Träger bewerben.
Bilanz und Ausblick
Die angekündigten 50 Millionen Euro bedeuten eine künftige Förderung von 30.000 Euro/jährlich pro MGH Seiten des Bundes – bis jetzt waren es 40.000 Euro. 10.000 Euro sollen seitens der Kommunen, des Landes oder der Träger bzw. durch Drittmittel aufgebracht werden. Da sowohl Mietkostenzuschüsse der Kommunen, als auch Eigenmittel durch Teilnehmergebühren eingerechnet werden können, erscheint diese Summe realistisch, wenngleich es in einigen Fällen auch eine Einschränkung bedeuten wird. Klar war allerdings auch bereits beim Start des Programms 2006, dass es keine Dauerfinanzierung durch den Bund geben kann. Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen setzen hier Grenzen, da es sich um originäre kommunale Aufgaben der sozialen Daseinsfürsorge handelt, wofür der Bund eigentlich gar keine Finanzierungskompetenz hat.
Ziel des Bundes ist es aber ein flächendeckendes Netz der MGHs zu erhalten. Es soll in mindestens jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt ein Mehrgenerationenhaus geben (das wären mindestens 416 Einrichtungen deutschlandweit). In den nächsten drei Monaten sollen die Ausschreibungsunterlagen vom Bund erstellt werden. Künftig sollen vier Schwerpunkte die Arbeit der MGHs bestimmen. Alter und Pflege, Integration und Bildung, Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen und freiwilliges Engagement sind dazu die Oberbegriffe. Damit soll es ausreichend Spielraum für die bis jetzt entstandene Vielfalt geben, aber dennoch ein Rahmen festgelegt werden.
Die Bewerbungen, die auf die Ausschreibung eingehen werden mit der kommunalen Seite und den Bundesländern abgestimmt, das bedeutet eine kommunale Akzeptanz der bestehenden Häuser ist neben dem Erfolg vor Ort ein wichtiger Garant für die Fortführung der Trägerschaft. Verknüpft werden soll die künftige Arbeit auch mit den Angeboten des Bundesfreiwilligendienstes. Mindestens zwei engagierte Ehrenamtliche sollen pro MGH zum Einsatz kommen. Damit können die Häuser zu Angebots- und Dienstleistungsknotenpunkten werden und sie sollen auch Impulse in ihren Kreis geben.
In der heutigen Runde mit den Vertretern aller Bundesländer und den kommunalen Spitzenverbänden blieben aber auch Fragen offen, die schnellstmöglich geklärt werden. Entschieden werden muss noch, wer die Übergangskosten bei im Oktober auslaufenden Häusern trägt (wahrscheinlich der Bund). Entschieden werden muss auch noch ob es eine degressive Förderung geben wird (anfangs mehr, später weniger), oder ob der Bundesanteil in den drei Jahren konstant bleibt. Das Fachkräftegebot wurde intensiv diskutiert und auch wer letztlich das abschließende fachliche Votum übernimmt (wahrscheinlich auch der Bund, aber in Beteiligung der Länder und der Kommunen).
In den kommenden Wochen werde ich bei diversen Fachtagungen den Moderationsgruppen in Thüringen, bei der Parität und auch bei der neu gebildeten Landesinteressenvertretung der MGHs zu Gast sein. Auch wenn dabei, ebenso wie beim Besuch weiterer Häuser vor Ort, nicht alle Fragen beantwortet werden können, ist die Perspektive nun deutlich klarer. Die Mehrgenerationenhäuser haben sich bewährt als offene Häuser mit offenen Angeboten, ausgerichtet auf generationsübergreifende Angebote vor Ort und sie werden weiter bestehen.
Ein Gedanke zu „50 Millionen-Euro-Folgeprogramm für die Mehrgenerationenhäuser“
Ein Gedanke zu „50 Millionen-Euro-Folgeprogramm für die Mehrgenerationenhäuser“