Chance vertan – Bundesförderung fließt an Erfurt vorbei

Im Zuge des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ erhält Weimar für das Projekt „Freianlagengestaltung ehemalige Kunstgewerbeschule / Bauhausuniversität“ Bundesmittel in Höhe von  450.000 Euro. Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat hatte ebenfalls einen Antrag auf Teilnahme Erfurts am Förderprogramm im Stadtrat gestellt. Leider hat die rot-rot-grüne Mehrheit im Stadtrat diesen Vorschlag der CDU-Fraktion abgelehnt. Grund für die Ablehnung war, dass die Stadtverwaltung sich nicht in der Lage sah, fristgerecht einen Antrag auf Fördermittel zu stellen. Hierzu die Erfurter Bundestagsabgeordnete und Stadträtin Antje Tillmann und der Fraktionsvorsitzende der CDU im Erfurter Stadtrat Michael Panse: „In Deutschland haben es 270 Projekte geschafft, einen Antrag zu stellen. Es ist natürlich erfreulich, dass Weimar 450.000 Euro an Bundesförderung erhält, für Erfurt ist es aber sehr schade, dass Oberbürgermeister Bausewein die Chance nicht genutzt hat.“ Hintergrund Mit dem neuen Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ stellt das Bundesbauministerium erstmals erhebliche Bundesmittel zur Verfügung, um herausragende Projekte des Städtebaus auszuzeichnen und zu fördern. Insgesamt 50 Millionen Euro stehen für investive und konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler Wahrnehmbarkeit, hoher Qualität, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovationspotenzial bereit. Förderschwerpunkte der ersten Förderperiode sind Denkmalensembles und bauliche Kulturgüter von nationalem Rang (z.B. UNESCO-Welterbe), energetische Maßnahmen im Quartier und Grün in der Stadt. Auf den Projektaufruf des Bundes an Städte und Gemeinden sind bis zum 22. September 2014 rund 270 Projektanträge mit einem beantragten Fördervolumen von mehr als 900 Millionen Euro eingegangen. Angesichts der immensen Nachfrage konnte nur ein Teil der Anträge in die Förderung aufgenommen werden. Auch im Bundeshaushalt 2015 sind deshalb 50 Mio. Euro für das Bundesprogramm vorgesehen.

Ehrenamtliches Engagement von Vereinen fördern

Das Erfurter Rathaus ist derzeit ausgesprochen schlecht zu erreichen. Das liegt nicht nur am winterlichen Zustand auf den Straßen und Wegen, sondern daran, dass der Rathausparkplatz gesperrt ist und die Straßenbahn nicht mehr über den Fischmarkt fährt. Seit heute sind auch die Gleise verschwunden. Respekt aber den Bauarbeitern, die bei dem Wetter bis in die Nacht auf der  Baustelle wirbeln. Im Erfurter Rathaus fallen aber trotzdem kommunalpolitische Entscheidungen. Heute tagte der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ortsteile. Der OSO ist federführend für die Beratung eines Einwohnerantrages, der seit knapp einem halben Jahr die Befreiung für Erfurter Vereine bei der Nutzung kommunaler Räumlichkeiten fordert. Mehrere Vereine hatten sich an die CDU gewandt und um Unterstützung gebeten. Marion Walsmann, die CDU Kreisvorsitzende und ich als Fraktionsvorsitzender waren die Erstunterzeichner des Einwohnerantrages gemäß §16 ThürKO. Im Detail ging es darum, für Erfurter Vereine eine analoge Regelung zu schaffen, wie sie bei der Nutzung von Sportstätten und Bürgerhäusern gilt. Da nur für die Bürgerhäuser und die Sportstätten (Sportanlagentarifordnung) eine solche Regelung getroffen ist, mussten Vereine seit gut einem Jahr für alle anderen Räume tief in die Vereinskasse greifen. Rund 40 kommunal betriebene Räumlichkeiten gibt es, hinzu kommen noch die Schulgebäude. Eine Benutzungs- und Entgeltordnung regelt, was dort für welche Nutzung fällig wird. Nachdem die Stadtverwaltung in der ersten Stellungnahme zum Einwohnerantrag im November 2012 erklärte “der Einwohnerantrag ist zulässig, aber unbegründet”, wurde der Antrag mit Einverständnis der Einreicher in den Fachausschuss überwiesen. In mehreren Runden haben wir intensiv darüber diskutiert und heute einen tragbaren Kompromiss gefunden. Es ging nach der letzten Sitzung noch um offene Fragen wer warum Mietpreis-Ermässigungen in welchem Umfang erhalten kann und wer am Ende darüber entscheidet. Die Verwaltung hat uns nun dazu vorgeschlagen wie künftig verfahren werden soll: Eine Mietpreisminderung ist möglich für Vereine, Verbände und sonstige Körperschaften mit Sitz in Erfurt. Die Veranstaltung muss der Erfüllung einer Gemeindeaufgabe dienen (Kultur, Soziales, Sport, allgemeines Vereinsleben), darf aber  nicht rein privat motiviert sein (z.B. Familien- oder Geburtstagsfeier). Darüber hinaus muss eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes) vorgelegt werden. Das zuständige Fachamt soll danach eine Stellungnahmen abgeben. In solchen Fällen werden dann die Mietkosten um 60% reduziert und lediglich die Nebenkosten sind darüber hinaus zu tragen. Bis zu 100 Prozent Ermäßigung können gewährt werden, wenn es zudem einen Fördernachweis oder eine Kooperationsvereinbarung mit der Landeshauptstadt gibt. Dann entfällt auch die Befragung des Fachamtes. Auch Stundenweise sind die Nutzungen der Räume möglich. Die Betriebskosten/Nebenkosten werden allerdings in jedem Fall ganztags in Rechnung gestellt, auch wenn die Räume nur stundenweise genutzt werden. Aus Abrechungsgründen lässt sich dies nur schwer anders regeln. Möglich ist zudem ein vereinfachtes Antragsverfahren, welches vermeiden soll, dass Vereine ständig neue Anträge stellen müssen, weil sie die Räume wiederkehrend nutzen möchten. Im §2 ThürKO ist in Absatz (2) geregelt für welche gemeidnlichen Aufgabenfelder Anträge möglich sind: (2) Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises gehören insbesondere die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung unter Beachtung der Belange der Umwelt und des Naturschutzes, des Denkmalschutzes und der Belange von Wirtschaft und Gewerbe, die Bauleitplanung, die Gewährleistung des örtlichen öffentlichen Personennahverkehrs, die Versorgung mit Energie und Wasser, die Abwasserbeseitigung und -reinigung, die Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie des kulturellen und sportlichen Lebens, der öffentliche Wohnungsbau, die gesundheitliche und soziale Betreuung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit, das Bestattungswesen und der Brandschutz. Für die CDU Fraktion stellen die jetzt festgelegten Regelungen einen tragfähigen Kompromiss dar – auch wenn noch einige Punkte mehr wünschenswert gewesen wären, wie beispieltsweise der Unterstützung bei den Antragsverfahren. Am 20.3. wird der Stadtrat dazu beschließen. Nachdem es heute bereits breite Zustimmung im Ausschuss gab, bin ich optimistisch, dass auch der Stadtrat zustimmen wird.

Bundesförderung für altersgerechte Wohnraumsanierung erhalten

Generationenbeauftragter Michael Panse: „Demografischer Wandel lässt Bedarf an alten- und behindertengerechten Wohnraum steigen“ Der Thüringer Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen, Michael Panse, hat die Entscheidung der Bundesregierung kritisiert, Fördermittel zum altersgerechten Umbau von Wohnungen und Gebäuden zu streichen. Der Beauftragte plädiert für den Erhalt des Förderprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Nach Ansicht des Generationenbeauftragten sollte die Förderung fortgesetzt werden. „Unsere Bevölkerung wird immer älter. In der Thüringer Bevölkerung steigt beispielsweise der Anteil der über 65-Jährigen bis zum Jahr 2030 von derzeit 23 auf dann 36,8 Prozent. Für die Gruppe der über 80-Jährigen sagen die Prognosen im gleichen Zeitraum einen Anstieg um 50 Prozent in einigen Landkreisen und bis zu 80 Prozent in Erfurt und Jena voraus. Bereits jetzt steht fest, dass die anteilig höchsten Zuwachsraten bereits in den nächsten zehn Jahren zu erwarten sind“, sagte Michael Panse. Michael Panse fordert die Thüringer Bundestagsabgeordneten auf, sich in den Beratungen für den kommenden Bundeshaushalt für den Erhalt der Förderung stark zu machen. „Thüringen ist vom demografischen Wandel in besonderer Weise betroffen. Der Bedarf an alten- und behindertengerechten Wohnraum im Freistaat wird steigen. Das KfW-Programm ,Altersgerechter Umbau’ bot seit 2009 Möglichkeiten von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Ohne dieses Geld wären auch in Thüringen viele Wohnungsumbauten nicht möglich gewesen. Ich setze darauf, dass sich die Thüringer Bundestagsabgeordneten bei den Beratungen zum Bundeshaushalt 2012 für den Fortbestand einsetzen werden“, sagte Michael Panse. Der Beauftragte sieht unsere Gesellschaft in Verantwortung, die Rahmenbedingungen für aktives Altern im häuslichen Umfeld zu gestalten. „Angesichts des niedrigen Anteils an altersgerechtem Wohnraum, Schätzungen sprechen von 1,2 Prozent, halte ich ein Auslaufen des Förderprogramms für kontraproduktiv. Die Menschen wollen heute solange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld leben. Dafür muss die Gesellschaft auch die Weichen stellen. Dazu gehört für mich zwingend, den altersgerechten Umbau von Wohnraum durch die KfW weiter zu fördern“, sagte Michael Panse. Hintergrund: Der im Juli 2011 vorgelegte Entwurf für den Bundeshaushalt 2012 sieht die Streichung des Förderprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für altersgerechtes Bauen vor. Zwischen 80 bis 100 Mio. Euro umfasste das Förderprogramm in den Haushaltsjahren 2009 bis 2011. Damit konnten bis heute bundesweit rund 51.000 Wohneinheiten barrierereduziert werden.

50 Millionen-Euro-Folgeprogramm für die Mehrgenerationenhäuser

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Berlin
Seit Herbst 2006 gibt es das Bundesmodellprojekt Mehrgenerationenhäuser. Im Oktober 2011 laufen die ersten Bewilligungszeiträume auch für einige der 30 Thüringer MGHs aus. Allerhöchste Zeit also, über die Fortsetzung des Programm zu sprechen. Nachdem ich in den letzten beiden Monaten ein Drittel der Thüringer Mehrgenerationenhäuser vor Ort besucht habe, bin ich heute mit einer ganzen Menge offener Fragen im Gepäck zur Bund-Länder-Besprechung in das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nach Berlin gefahren.
Alle Fragen konnten nicht beantwortet werde – die wesentlichen Fragen aber schon. Ab dem 1. Januar 2012 wird der Bund ein dreijähriges Folgeprogramm für die MGHs auflegen. Dieses Programm wird ein Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro haben. Wie heute das BMFSFJ bestätigte, ist es das Ziel damit für mindestens 450 der derzeitigen 500 Mehrgenerationenhäuser ein Förderangebot zu unterbreiten. Voraussetzung der Fortführung der Arbeit ist allerdings in jedem Fall die kommunale Akzeptanz und Unterstützung. Nicht alle der MGHs werden von den bisherigen Trägern fortgeführt. In einigen Fällen wollen Träger das Projekt beenden, in anderen Fällen können sich auch neue Träger bewerben.
Bilanz und Ausblick
Bilanz und Ausblick
Die angekündigten 50 Millionen Euro bedeuten eine künftige Förderung von 30.000 Euro/jährlich pro MGH Seiten des Bundes – bis jetzt waren es 40.000 Euro. 10.000 Euro sollen seitens der Kommunen, des Landes oder der Träger bzw. durch Drittmittel aufgebracht werden. Da sowohl Mietkostenzuschüsse der Kommunen, als auch Eigenmittel durch Teilnehmergebühren eingerechnet werden können, erscheint diese Summe realistisch, wenngleich es in einigen Fällen auch eine Einschränkung bedeuten wird. Klar war allerdings auch bereits beim Start des Programms 2006, dass es keine Dauerfinanzierung durch den Bund geben kann. Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen setzen hier Grenzen, da es sich um originäre kommunale Aufgaben der sozialen Daseinsfürsorge handelt, wofür der Bund eigentlich gar keine Finanzierungskompetenz hat.
Ziel des Bundes ist es aber ein flächendeckendes Netz der MGHs zu erhalten. Es soll in mindestens jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt ein Mehrgenerationenhaus geben (das wären mindestens 416 Einrichtungen deutschlandweit). In den nächsten drei Monaten sollen die Ausschreibungsunterlagen vom Bund erstellt werden. Künftig sollen vier Schwerpunkte die Arbeit der MGHs bestimmen. Alter und Pflege, Integration und Bildung, Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen und freiwilliges Engagement sind dazu die Oberbegriffe. Damit soll es ausreichend Spielraum für die bis jetzt entstandene Vielfalt geben, aber dennoch ein Rahmen festgelegt werden. Die Bewerbungen, die auf die Ausschreibung eingehen werden mit der kommunalen Seite und den Bundesländern abgestimmt, das bedeutet eine kommunale Akzeptanz der bestehenden Häuser ist neben dem Erfolg vor Ort ein wichtiger Garant für die Fortführung der Trägerschaft. Verknüpft werden soll die künftige Arbeit auch mit den Angeboten des Bundesfreiwilligendienstes. Mindestens zwei engagierte Ehrenamtliche sollen pro MGH zum Einsatz kommen. Damit können die Häuser zu Angebots- und Dienstleistungsknotenpunkten werden und sie sollen auch Impulse in ihren Kreis geben. In der heutigen Runde mit den Vertretern aller Bundesländer und den kommunalen Spitzenverbänden blieben aber auch Fragen offen, die schnellstmöglich geklärt werden. Entschieden werden muss noch, wer die Übergangskosten bei im Oktober auslaufenden Häusern trägt (wahrscheinlich der Bund). Entschieden werden muss auch noch ob es eine degressive Förderung geben wird (anfangs mehr, später weniger), oder ob der Bundesanteil in den drei Jahren konstant bleibt. Das Fachkräftegebot wurde intensiv diskutiert und auch wer letztlich das abschließende fachliche Votum übernimmt (wahrscheinlich auch der Bund, aber in Beteiligung der Länder und der Kommunen). In den kommenden Wochen werde ich bei diversen Fachtagungen den Moderationsgruppen in Thüringen, bei der Parität und auch bei der neu gebildeten Landesinteressenvertretung der MGHs zu Gast sein. Auch wenn dabei, ebenso wie beim Besuch weiterer Häuser vor Ort, nicht alle Fragen beantwortet werden können, ist die Perspektive nun deutlich klarer. Die Mehrgenerationenhäuser haben sich bewährt als offene Häuser mit offenen Angeboten, ausgerichtet auf generationsübergreifende Angebote vor Ort und sie werden weiter bestehen.

Wieder in der Politik? Natürlich!

CDU Infostand
Monatlicher CDU Infostand
Die gestrige Pressemitteilung in Reaktion auf die Forderung der FDP nach Abschaffung des Landeserziehungsgeldes und der Stiftung Familiensinn hat eine alte kontroverse Diskussion wieder belebt. Die Forderung der FDP ist nicht neu, die Argumente sind fast alle schon ausgetauscht und die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, dass das Landeserziehungsgeld Bestandteil der Familienförderung im Freistaat ist. Ja, deshalb stimmt es, was die OTZ in den ersten beiden Sätzen eines heutigen Artikels schrieb: “Michael Panse ist von der FDP nicht amüsiert. Der Landesbeauftragte für das Zusammenleben der Generationen sah sich gestern veranlasst, den Liberalen einen Griff in die Tasche der Eltern vorzuwerfen.”.  Bei vielen anderen Punkten irrt allerdings der Verfasser des Artikels. In der Überschrift meint er: “Ex-Landtagsabgeordneter der CDU macht auch auf seinem eigentlich neutralen Posten das, was er kann: Parteipolitik”. Er übersieht geflissentlich, das Landeserziehungsgeld und die Stiftung Familiensinn sind nicht Parteipolitik sondern Regierungshandeln und Koalitionsvereinbarung. Manche mögen gehofft haben, dass ich mit meiner Meinung hinter den Berg halte – diejenigen muss ich allerdings enttäuschen. “Er kann es offenbar nicht lassen” -Ja!  “Er hat sich gefälligst rauszuhalten aus dem Schlagabtausch der Parteien” – Nein! Der Kollege der OTZ mag ein eigenes Verständnis von den Beauftragten der Thüringer Landesregierung haben, es ist nicht mein Verständnis. Ich werde Themen, die zu meinem Aufgabenbereich gehören ansprechen, dazu braucht es keine”Arbeitsplatzbeschreibung” sondern ein definiertes Aufgabenfeld und das gibt es bereits. Ich bin nicht “wieder in der Politik”, wie es ein FDP Landtagsabgeordneter heute meinte, sondern habe nach wie vor eine politische Meinung. Es ist legitim, diese kritisch zu hinterfragen. Nach Ankündigung der FDP Landtagsfraktion, sollen nun Gesetzentwürfe zur Abschaffung des Landeserziehungsgeldes und der Stiftung Familiensinn in den Landtag eingebracht werden. Ich werde natürlich sehr interessiert die parlamentarische Debatte und die Entscheidungen dazu verfolgen. Ebenso interessiert bin ich am Familienförderkonzept der FDP (wenn es denn eines gibt) und nicht nur das Prinzip “Leistungskürzungen”. Und bevor wieder ein Journalist oder ein interessierter FDP-Politiker nachfragt: Auf meiner Homepage (einschließlich blog) äußere ich mich für mich selbst, als Fraktionsvorsitzender der CDU Stadtratsfraktion oder als stellvertretender CDU Kreisvorsitzender. Und zu Gesprächen lade ich auch zukünftig gerne an den monatlichen CDU Infostand auf dem Erfurter Anger ein.

Es ist normal, verschieden zu sein

Geburtstag der Lebenshilfe Erfurt
Geburtstag der Lebenshilfe Erfurt
Die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in Erfurt konnte zu ihrem gestrigen 20jährigen Bestehen eine beeindruckende Bilanz präsentieren. Vor genau 20 Jahren trafen sich in Erfurt Eltern behinderter Kinder um sich über eine bessere Förderung ihrer Kinder zu verständigen. Insbesondere der Umgang mit geistig behinderten Kinder während ihrer Schulzeit in der sich auflösenden DDR rief den Unwillen der Eltern hervor. Bis heute können sich viele Eltern von den erwachsenen Kindern erinnern, welchen Diskriminierungen ihre Kinder ausgesetzt waren. Auch ich sehe noch die Gitterbetten vor Augen, in denen behinderte Kinder in Heimen in Mehrbettzimmern “versteckt und weggesperrt” wurden. Der Initiative ihrer Eltern und eines großen, in den alten Bundesländern auf 30jährige Erfahrung zurückblickenden, Trägers verdanken viele Kinder ein Leben, welches sich am ehesten mit dem Motto der Lebenshilfe Erfurt “Es ist normal, verschieden zu sein” beschreiben lässt.
Der Lebenshilfewürfel wirbt weiter...
Der Lebenshilfewürfel wirbt weiter...
Viele Einrichtungen hat die Lebenshilfe in Erfurt aufgebaut: Wohnstätten, die interdisziplinäre Frühförderung, eine Bildungs- und Begegnungstätte und drei Kindertagesstätten sind Beispiele hierfür. In einem beeindruckenden Video und an zahlreichen Infoständen berichteten die Einrichtungen von ihrer Arbeit. Der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Oberbürgermeister Andreas Bausewein würdigten die Arbeit der 240 Hauptamtlichen und zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeiter der Lebenshilfe. In den letzten 20 Jahren ist etwas gewachsen, was sich weiter entwickeln wird. Als nächstes Projekt steht eine generationenübergreifende Wohnstätte, für die die neugegründete Stiftung der Lebenshilfe um Unterstützung wirbt. Ich habe den Weg der Lebenshilfe Erfurt auf vielen Stationen begleiten dürfen und habe deshalb gestern sehr gerne meine besten Wünsche übermittelt. Der wesentliche ist: Alles Gute für die weitere Arbeit!

Dringend benötigte Mittel zur Kita-Sanierung

Kita Diakonie (12)
Noch ist vom Neubau nur zu ahnen...
Gleich zwei Termine mit unserer Bürgermeisterin Tamara Thierbach machten heute deutlich wie dringend wir in die Kita-Infrastruktur in Erfurt investieren müssen. Am Mittag erhielt die Stadt Erfurt aus den Händen von Staatssekretär Prof. Roland Merten zwei Fördermittelbescheide für Kita-Neubauten. In der Großen Ackerhofgasse baut die Diakoniestiftung eine neue Kita für 96 Kinder, davon 24 für Kleinkinder. Schon seit einiger Zeit begleite ich dieses Projekt und habe mich darüber gefreut, dass nun relativ schnell ein Neubau möglich wird. 428.000 Euro steuert der Freistaat Thüringen bei, rund 2 Millionen muss die Stadt Erfurt in den Haushaltsjahren 2010/2011 noch dazupacken. Im Areal an der Andreasstraße wird sich nun vieles endlich zum Positiven ändern. Ein generationsübergreifendes Wohnprojekt, unter anderem mit dem Seniorenzentrum “Andreashof”, war schon seit Jahren geplant, die Diakoniestiftung setzt es jetzt um.
Kita Diakonie (2)
Fördermittel von Staatsekretär Prof. Merten
Auch der Geschäftsführer der Lebenshilfe Herr Kintscher konnte sich über 450.000 Euro Landesfördermittel freuen. Ich hoffe, der Ersatzneubau der Kita “Haus der fröhlichen Strolche” im Dahlbergsweg kann nun zügig beginnen. Bereits im letzten Jahr hätte es losgehen können bzw. sollen. Allerdings konnten die städtischen Ämter mit der Planung nicht mithalten. Gefreut habe ich mich dabei über das Wiedersehen mit Staatssekretär Prof. Roland Merten. In den letzten drei Jahren haben wir uns häufig bei Podiumsdiskussionen und Streitgesprächen zur Kitaförderung getroffen und ich habe dabei den fachliche Diskurs mit ihm durchaus geschätzt, trotz aller inhaltlichen Unterschiede zum Beispiel beim Landeserziehungsgeld. Wie dringend notwendig diese Neubauten sind diskutierten wir dann noch einmal im Hauptausschuss im Rathaus. In der letzten Stadtratssitzung hatte ich darum gebeten die Beantwortung meiner Stadtratsanfrage zur Belegungsituation in den Erfurter Kitas noch einmal dort zu diskutieren. Bei der heute erfolgten Auflistung freier Plätze kam heraus, dass es praktisch keine freien Plätze für Kleinkinder in Erfurt gibt. Die in den letzten beiden Stadtratssitzungen suggerierten 150 freien Plätze gibt es gar nicht. Der Bau von vier Kitas hat sich verzögert und auch die Plätze bei den Tagespflegemüttern können nicht im geplanten Umfang belegt werden. Künftig soll nun der Jugendhilfeausschuss vierteljährlich den Belegungstand erhalten und bei der neuen Kitaplanung werden wir genau auf eine bedarfsgerechte Planung achten.
Kita Diakonie (13)
Im Gespräch mit der Projekt-Leiterin des Seniorenzentrums Claudia Rühlemann

 

Michael Panse zu den neuesten Besuchsquoten in Kindertagesstätten

Erziehungsgeld ist für die Form der Betreuung nicht ausschlaggebend

Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Das Thüringer Erziehungsgeld hat offensichtlich keinen nennenswerten Einfluss darauf, ob Kinder im dritten Lebensjahr zu Hause oder in Kindertagesstätten betreut werden. Das hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, zu den heute veröffentlichten Zahlen zu Besuchsquoten in Kindertagesstätten erklärt. „Wer glaubt, dass 150,-€ jemanden von der Erwerbsarbeit abhalten, der zurück in den Beruf will und kann, ist weltfremd. Die Leistung erleichtert es aber jenen, die um der Kinder willen zu Hause bleiben wollen, sich diesen Wunsch zu erfüllen“, so Panse. Der Sozialpolitiker sieht in den Zahlen „unspektakuläre statistische Schwankungen“. Aus den Zahlrenreihen ergibt sich für ihn, dass rund ein Viertel der Eltern ihre zwei Jahre alten Kinder lieber noch etwas länger zu Hause betreuen und erziehen wollen und drei Viertel auf die Kindertagesstätten zurückgreifen. Der Abgeordnete sieht sich in seiner Einschätzung auch durch die Elterngeldstatistik des Bundes bestätigt. „Ein Viertel der Mütter in Thüringen nutzt die Verlängerungsoption auf zwei Jahre. Mit dem Thüringer Erziehungsgeld entsteht so ein Zeitraum von drei Jahren, der in diesen Familien vorrangig den kleinen Kindern gewidmet wird.“ Aus den Statistiken ergibt sich laut Panse, „dass mit dem Thüringer Erziehungsgeld und der nicht zuletzt von Thüringen durchgesetzten Verlängerungsoption beim Bundeselterngeld tatsächlich das Versprechen der Wahlfreiheit verwirklicht worden ist“. Wie er hinzufügte, will die SPD diese Wahlfreiheit wieder zerstören. Partei- und Fraktionschef Christoph Matschie hatte in einem Interview am 1. September angekündigt, die SPD wolle das Landeserziehungsgeld streichen. „Die SPD würde damit ein Stück Gestaltungsfreiheit beseitigen und einem Teil der Familien schon aus finanziellen Gründen eine Betreuungsform aufzwingen. Das werden wir zu verhindern wissen“, sagte der Sozialpolitiker. Abschießend erinnerte er an die Verfassung des Freistaats Thüringen. Dort heißt es in Art. 17: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung“. Panse forderte die Opposition auf, diesen Grundsatz endlich zu beherzigen und ihre Versuche zur Bevormundung der Eltern einzustellen.