Beschluss des Erfurter Stadtrats am 6. Juli 2011
Bau der Multifunktionsarena Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 6
01 Der Stadtrat befürwortet grundsätzlich den Umbau des Steigerwaldstadions in eine multifunktionale und polyvalente Veranstaltungsstätte (Multifunktionsarena) als Basiseinrichtung der touristischen Infrastruktur für eine Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungen (u.a. Konzerte, Musiktheater, Ausstellungen, Firmen- und Produktveranstaltungen, Freilichtkino, Tagungen, sportliche Nutzungen im Fußball und Leichtathletik sowie sonstige Nutzungen).
02 Dem Stadtrat ist dazu vor Einreichung des Fördermittelantrags ein Betreiber- und Nutzungskonzept zur Abstimmung vorzulegen. Dieses Konzept soll sowohl ein Sicherheits-konzept für Großveranstaltungen als auch die Absicherung des ÖPNV enthalten. In diesem Konzept sind Aussagen zu treffen, welche neuen überregionalen Angebote unterbreitet werden, um negative Auswirkungen auf vergleichbare Einrichtungen, wie z.B. die Messe zu vermeiden. Im Konzept ist dazustellen, dass die umgebaute Multifunktionsarena den technisch aktuellsten und zugleich wirtschaftlichsten Anforderungen an Energie-, Ressourcennutzungs- und Betriebskosteneffizienz genügt.
03 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung und weiteren möglichen Zuwendungsgebern Verhandlungen aufzunehmen, um schnellstmöglich ggf. bestehende förderrechtliche Fragen zu klären und eine verbindliche Förderzusage zu erhalten.
04 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Antrag zur Förderrichtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW), so umgesetzt wird, dass der Stadt Erfurt in den Folgejahren keine Rückzahlungsverpflichtungen entstehen.
05 Der Mitleistungsanteil für das Vorhaben Multifunktionsarena aus dem städtischen Haushalt oder dem Wirtschaftsplan des Erfurter Sportbetriebs wird mit maximal netto 4,8 Mio. € beziffert und darf nicht zu Lasten der anderen Sportstätten, der Schulen, der Kindergärten und Schulsporthallen in die Haushalte eingeordnet werden.
Voraussetzung dafür, dass der Eigenanteil für die Durchführung des Bauvorhabens eingesetzt wird, sind a) die Bereitstellung von Fördermitteln für das Gesamtprojekt in der durch die Landesregierung angekündigten Größenordnung und b) ein förderunschädliches und nachhaltig wirtschaftlich umsetzbares Betreibungskonzept, durch das sich der städtische Zuschussbedarf für die Nutzung des Areals Steigerwaldstadion nicht erhöht. Dieses Konzept ist dem Stadtrat unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.10.2011, vorzulegen.
06 Bei der Erarbeitung der Aufgabenstellung müssen die laufenden Betriebskosten für die Multifunktionsarena dargestellt werden. Gleichzeitig soll die Nutzung und Wirkung alternativer und erneuerbarer Energien zur Senkung der Betriebskosten untersucht und aufgezeigt werden.
07 Die im Zusammenhang notwendig werdenden Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere der Ausbau der Südeinfahrt, die Schaffung von Parkflächen, der Abriss der Schalenhalle die Umgestaltung des Stadionumfeldes und der Schutz der Wohngebiete im Umfeld des Stadions sind in das Gesamtprojekt zu integrieren, bezüglich der Planungs- und Erstellungskosten zu beziffern und umzusetzen.
08 Der Stadtrat ist über den Projektfortschritt quartalsweise zu informieren.
09 Die Durchführung des Gesamtprojektes ( Ziffern 1 – 8 ) steht unter dem Vorbehalt der Schaffung der haushalterischen Voraussetzungen.
2 Gedanken zu „Multifunktionsarena in der Diskussion oder einfach nur “Zoff ums Stadion”“