Bettensteuer: Erhebung von Daten fragwürdig
CDU-Fraktion sieht sich in Kritik bestätigt
Mit der aktuellen Stellungnahme des Thüringer Datenschutzbeauftragten sieht sich die CDU-Fraktion in ihrer ablehnenden Haltung zur Kulturförderabgabe alias „Bettensteuer“ bestätigt.
Persönliche Daten zur Unterscheidung von privat und dienstlich Reisenden dürfen gemäß dem Thüringer Kommunalabgabegesetz nicht vom Beherbungsbetrieb, sondern ausschließlich von der zuständigen Steuerbehörde erhoben werden. Damit ist die Erfurter Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe vermutlich rechtswidrig.
Erst kürzlich entschied die rot-rot-grüne Mehrheit im Erfurter Stadtrat über eine Satzungsänderung, um einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zu entsprechen. Diesem Urteil zufolge muss zwischen privaten und dienstlichen Hotelgästen unterschieden werden. Dienstreisende sind demnach von der Steuer befreit. Die geänderte Erfurter Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe sieht vor, dass Hotels und Herbergen Daten von ihren Gästen abfragen müssen, um Privates und Dienstliches unterscheiden zu können.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat Michael Panse kommentierte dazu: „Ich bin befremdet über die Ignoranz der Stadtverwaltung zu den datenschutzrechtlichen Bedenken, die wir bereits vor vier Wochen in der Stadtratssitzung hervorgebracht haben. Es wird nun erneut bestätigt, dass die Bettensteuer rechtlich schwierig und ein ideologisches Konstrukt bleibt und damit nicht praktikabel ist, sowie es die CDU-Fraktion von Anbeginn der Diskussion zur Bettensteuer in Erfurt immer wieder betonte. Sie ist eine Zumutung für Gäste und Beherbungsbetriebe gleichermaßen und führt zu unnötigen bürokratischen Aufwand. Mit dem Leipziger Urteil und der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten sollte nun endlich auch das Ende für die Erfurter Bettensteuer eingeläutet sein. In der kommenden Ratssitzung am 19. Dezember 2012 werde ich namens der CDU-Fraktion den Oberbürgermeister mit einer dringlichen Anfrage dazu befragen.