Antje Tillmann fragt nach Auswirkungen der Kommunalentlastung durch den Bund auf Erfurt
Mehr Geld für Kosten der Unterkunft, höherer Anteil an der Umsatzsteuer und zusätzliche Bundesmittel für den Ausbau der Kinderbetreuung – aber was geschieht mit dem Geld in Erfurt?
Der Bundestag hat Anfang Dezember das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen von 2015 bis 2017 beschlossen. Die Erfurter Bundestagsabgeordnete und Stadträtin Antje Tillmann hat für die kommende Sitzung des Stadtrates im Januar eine Anfrage gestellt, wie die Mittel in Erfurt verwendet werden sollen.
„Voraussetzung für die weitere Handlungsfähigkeit der Kommunen sind gesunde Finanzen. Die Kommunen in Thüringen werden durch das Gesetz um rund 23 Mio. Euro entlastet. Auch wenn für die auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen eigentlich die Länder zuständig sind, lässt der Bund die Kommunen nicht allein. Mit der Anfrage möchte ich klären, ob das Geld durch die Landesregierung weitergegeben wird und wie es in Erfurt verwendet werden soll“, so Tillmann.
Auch der Fraktionsvorsitzende der CDU im Erfurter Stadtrat Michael Panse interessiert sich für die Verwendung der Mittel: „Unser ehemaliger Finanzminister Voß hatte bereits zugesagt, dass das Geld an die Kommunen weitergegeben wird. Ich kann nur an die neue Landesregierung appellieren, diesen positiven Weg weiterzugehen. Vor allem gilt es dafür Sorge zu trage, dass das Geld für Investitionen und insbesondere für den Ausbau der Kinderbetreuung genutzt wird.“
Hintergrund
Das Gesetz sieht Entlastungen in den Jahren 2015 bis 2017 in Höhe von über einer Milliarde Euro pro Jahr vor. Der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft wird weiter angehoben. Zudem sichern wir die Handlungsfähigkeit der Kommunen für weitere Aufgaben, indem allgemein der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer erhöht wird. Die Gemeinden können damit – entsprechend ihrer eigenen Prioritäten und Selbstverwaltung – weitere selbstgewählte Aufgaben wahrnehmen.
Zusätzlich wird der Anteil des Bundes beim Kinderbetreuungsausbau um weitere 550 Millionen Euro aufgestockt und ab 2017 die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung weiter erhöht. Den Gemeinden kann damit ein noch schnellerer Ausbau der Kinderbetreuung ermöglicht werden, indem rund 30.000 weitere Betreuungsplätze geschaffen werden können. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat der Bund die Kommunen in ganz erheblichem Maße entlastet und damit die Finanzkraft gestärkt. Durch die Übernahme der Grundsicherung durch den Bund werden die Kommunen in Deutschland in diesem Jahr um 4,7 Mrd. Euro entlastet. Bis zum Jahr 2015 wird die jährliche Entlastung auf rund 5,9 Mrd. Euro anwachsen (allein 2013 bis 2016 18,51 Mrd. Euro).
Thüringen erhält 2014 eine Bundesbeteiligung an der Grundsicherung von 72 Mio. Euro. Für Erfurt bedeutet dies eine Entlastung von 12,3 Mio. Euro im Jahr 2014. Auch beim Ausbau der Kinderbetreuung hat der Bund die Kommunen entlastet. Der Bund unterstützt den U3-Ausbau in den Kommunen bis 2014 mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro.
Durch das Programm hat Erfurt im Zeitraum von 2008 bis 2014 6,8 Mio. Euro zur Unterstützung beim U3-Ausbau erhalten. Thüringen erhält insgesamt über 66 Mio. Euro. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert zudem rund 4.000 Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration bundesweit. Dafür werden rund 400 Mio. € zur Verfügung gestellt. In Thüringen fördert der Bund rund 100 Kitas durch die Bundesinitiative. Wir ermöglichen hierdurch den Kitas die Einrichtung einer Halbtagsstelle für sprachliche Bildung in den Einrichtungen. In Erfurt erhalten 15 Kitas pro Jahr jeweils 25.000 Euro aus Bundesmitteln. Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhält Erfurt 2014 3,1 Mio. Euro.