Noch keine Lösung für E-Scooter-Beförderung
Bei der heutigen Sitzung des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung haben wir zum wiederholten Mal über die Beförderung von E-Scootern im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) diskutiert. Seit Ende vergangenen Jahres werden die E-Scooter, die Mobilitätshilfen für gehbeeinträchtigte Menschen sind, nicht mehr in Bussen und Straßenbahnen mitgenommen.
Ursprünglich begannen damit einige Verkehrsunternehmen in NRW. Nach Rundschreiben zu diesem Thema schlossen sich auch in anderen Bundesländern Verkehrsbetriebe aus versicherungsrechtlichen Gründen dieser Praxis an. Die EVAG in Erfurt und die Verkehrsbetriebe in Gera, sowie seit diesem Monat auch Weimar, weigern sich, die E-Scooter zu transportieren und verlagern das Problem auf die Fahrer, die dies regeln müssen. Die Sicherheitsbedenken überwiegen für die Verkehrsunternehmen und daran ändern auch die flächendeckenden kritische Anmerkungen der Landesbehindertenräte und zahlreiche Proteste nichts.
Mit einer Verwaltungsgerichtsentscheidung in Geslsenkirchen wurde das Beförderungsverbot im ÖPNV zwar bestätigt, allerdings ist die Tür zum Zugang in Bahnen und Bussen noch einen kleinen Spalt offen. Das Verwaltungsgericht können gegebenenfalls anders entscheiden, wenn ein in Auftrag gegebenes Gutachten des Verkehrsministeriums NRW Ende April vorliegt. Darin soll geklärt werden, ob diese Gefährdung auch besteht, wenn die Scooter an festgelegten Stellen im Bus bzw. in der Bahn stehen.
Gespannt schauen wir nun auch in Thüringen auf das Verfahren in NRW, weil es möglicherweise der einzige Ansatzpunkt ist, auf die Thüringer Verkehrsunternehmen einzuwirken. Das Thüringer Verkehrsministerium hat seine Unterstützung zugesagt, wartet aber auch erst einmal auf NRW. Insofern steht das Thema bestimmt auch wieder auf der nächsten Tagesordnung des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung.